TÜV für Anmeldung nötig?

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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D.A.N.
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TÜV für Anmeldung nötig?

Beitrag von D.A.N. »

Hallo,
mein Cabrio ist gerade abgemeldet und im März läuft der TÜV ab. Es kann aber gut sein, dass ich es erst Ende März oder Anfang April wieder anmelden werde.
Ist es überhaupt möglich, ein nicht getüvtes Fahrzeug wieder zuzulassen?

Vll. stand jemand von euch schon vor einer ähnlichen Problematik.
Zuletzt geändert von D.A.N. am 13. Jan 2010 09:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Gringo
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Beitrag von Gringo »

Nein ist nicht möglich.

Wenn dann mußt du ende März dein Auto noch anmelden.
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variantgt
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RE: TÜV für Anmeldung nötig?

Beitrag von variantgt »

HI
doch ist es. Dann bekommste keine Landratsamt und Tüv Stempel drauf und darfst nur zum Tüv und zur Zulassungsstelle mit fahren und zurück (ieren sich da zwar auf dem direkten Weg zum nächstgelegenen) und das in einem bestimmten Zeitraum.
Die in der Zulassungsstelle zieren sich zwar ein wenig, aber das ist möglich. Hab ich auch schon so gemacht.
Gruß Sebbi
Zuletzt geändert von variantgt am 13. Jan 2010 09:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Freestyler
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Beitrag von Freestyler »

das ist für mich aber auch neu.dachte es wäre nicht möglich ein auto anzumelden was keinen tüv hat
Freestyle,erlaubt ist was gefällt!!!!

Ein Auto kann man nicht behandeln wie einen Menschen, ein Auto braucht Liebe!!!
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Jana
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Beitrag von Jana »

Gibt bestimmt eine Frist in der man dann Nachweisen muss dass das Auto TÜV bekommen hat.
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variantgt
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Beitrag von variantgt »

Also ich war damals beim Landratsamt und wollte meinem mini Zulassen, damit ich zum Tüv fahren kann. die hat auch gemeint, da bräuchte ich ein Kurzzeitkennzeichen. Dann hab ich gesagt: Ja dann machen sie halt das. Darauf meinte sie ich bruachte eine ander Deckungskarte und der Schildermacher gegenüber hätte welche da.
Also zum Schildermacher und der wollte irgendwas mit 100€ oder so. Ich mich voll aufgeregt, das es nicht sein kann und dass ich nur zum Tüv will und dann wird er ja sowieso angemeldet. Dann hat mir das der Schildermacher gesagt, dass ich das Auto zulassen kann ohne Tüv und ich das dann nachreiche.
Ich mit einem knall roten kopf und viel Wut im Bauch zur zulassungsstelle und die Frau rundgemacht und ne halbe Stunde später hatte ich Schlider und ne Zulassung. Die Schilder haben dann keine Stempel drauf und man muss den Tüv innerhalb 3 Tagen nachweisen. Dann bekommt man Stempel.
Die sagen einem das nicht von alleine, aber wenn man nett fragt, oder mit viel Wut nachhakt, dann machen die das. Zumindest hier bei uns in Sinsheim.

Gruß Sebbi
PS: Ich habs so gemacht, weis also wovon ich rede!
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Red Cab
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Beitrag von Red Cab »

Hei das ist von Landratsamt zu Landratsamt verschieden.

Bei uns wirste schon bevor du bei der Zulassungsstelle bist darauf hingewiesen das eine Zulassung ohne gültig TÜV und AU Bescheinigung nicht möglich ist, ebenso wenn du nicht bereit bist eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer auszufüllen.

Im Nachbarkreis haben sie ein Auto nicht zulassen wollen was abgemeldet war (2 Wochen) weil der Tüvbescheid schon älter war als ein halbes Jahr.

Gab dann auch die Schilder ohne Plaketten und mußte mit dem Auto dann zur Zulassungsstelle vorfahren.

Da hat dann die Dame am Schalter das Auto bewertet, ob es Verkehrssicher ist, oder ob es nicht doch lieber nochmal zum Tüv soll :wall: :wall: :wall:

Bei uns hier, kaspern die voll rum, wenn Ich mal mit dem falschen Fuß aufgestanden bin, ziehe ich sie über den Tresen! :meckern:

Hab mir deswegen diesmal gleich eine Saisonzulassung geholt um dem aus dem Weg zu gehen. :daumen:

Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. ;-)

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D.A.N.
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Beitrag von D.A.N. »

Original von Red Cab
.. Hab mir deswegen diesmal gleich eine Saisonzulassung geholt um dem aus dem Weg zu gehen....
ich mag keine Pizzableche ^^

Naja, da das ja überall anders gehandhabt wird, werde ich wohl mal auf der Zulassungsstelle anrufen und fragen.
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Red Cab
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Beitrag von Red Cab »

ich mag keine Pizzableche ^^

Tja da haste gleich das nächste Problem bei uns, neben den beiden Landkreisbuchstaben hast gleich mind. ein Buchstaben + mind. 4 Zahlen kleiner geht nur mit Sondergenehmigung Bauartbedingt.

Bsp. XX-X 9999 od. XX-XX 9999 :meckern:

Bei meinem Saison habe ich XX-XX 99 also auch Pizza :D

Gruß
Ronn

P.S. wenn ich im Auto sitze seh ich es ja eh nicht. :klopf:
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