Hi, kam vorhin völlig empört vom Tüvprüfer meines Vertrauens.
Er hat immer ein offenes Ohr für jegliche Idee und hat mir auch letztes Jahr den Motor eingetragen.
Jetzt sagte er mir, es gäbe für Leistungssteigerungen/ Motorumbauten neue Richtlinien und zwar sagte er folgenden Satz:
,, Ab einer Leistungssteigerung von über 40% gegenüber des Originalmotors, ist ein Nachweis darüber zu erbringen das die Karosserie für die Leistung ausgelegt ist``
Also: Golf 3 Cabrio- angenommen 1,8er 75 PS anhand der Teilenummer lässt sich beweisen, dass kein Unterschied unter den Karossen zwischen 1,8 75PS und 2,0 116PS vorliegt: wäre immernoch ein +von 66,6% zum VR mit 174 PS. Also: Nicht mehr möglich! (Jeder weiß das eine Cabriokarosse stabiler ist als ein normaler Golf 3)
Wer hat da im Büro wieder nen Furz quer sitzen gehabt?????
Eintragung Eintragung Cabrio VR6 schwerer geworden????
Moderator: Fabio
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Hallo,
das Problem hatte ich letztes Jahr mit meinem Cab auch schon. Es gibt aber genug Firmen die diese Gutachten haben.
Über diese Firmen kannst du dann den Motor und Co eintragen lassen.
Ich hatte letztes Jahr auch alles versucht aber keine Chance gehabt. Musste die Eintragung dann teuer bezahlen
Gruß
das Problem hatte ich letztes Jahr mit meinem Cab auch schon. Es gibt aber genug Firmen die diese Gutachten haben.
Über diese Firmen kannst du dann den Motor und Co eintragen lassen.
Ich hatte letztes Jahr auch alles versucht aber keine Chance gehabt. Musste die Eintragung dann teuer bezahlen
Gruß
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