Hallo,
ich hoffe mich kann einer von Euch aufklären
Mein Cabrio war zum TüV beim Freundlichen.
Sonst soweit alles okay - bis auf die Felgen.
Die sind von OZ - und dafür hatte ich ein Teilegutachen
nach § 19 Abs. 3 StVZO vom TüV Pfalz beigelegt,
mit dem Prüfergebnis: "... bestehen keine technischen
Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen
und Hinweise zu verwenden."
Ergebnis: Keine Plakette weil: "Räder falsch: Abnahmebescheinigung
vorlegen nur Ergebnisblatt vorhanden (TüV Nr. 51401).
Darauf hektische Telefonate mit der Werkstatt.
Ergebnis: Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO für 37,50 Euro
durch den "blauen Klaus"
Ich könnte :wall: :meckern: :heul:
Bevor ich nun die TÜV - Zentrale stürme und den dortigen
Kaugummi - Automaten von der Wand stemme, wollte ich
Euch mal fragen, ob das mit der Änderungsabnahme so in Ordnung
war oder ob das nur Willkür des Mannes im blauen Kittel war.
Danke für jeden Hinweis
Holla die Waldfee
der sich jetzt erst mal :sauf:
Stress mit dem TüV
Moderator: Fabio
- Holla die Waldfee
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Stress mit dem TüV
Vielen Dank Euch allen für die Schöne Zeit im Forum.
Da du ja mit dem Gutachten nach §19 keine ABE hast, müssen die Felgen von einem Sachverständigen abgenommen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
War das so bestellt, als du dein Auto zum Tüv vorgestellt hast? Oder einfach nur Plakette wechseln?
Ich denke letzteres, damit war das, was dir wiederfuhr, völlig korrekt.
Man, wieder einen Kaugummiautomaten gerettet
War das so bestellt, als du dein Auto zum Tüv vorgestellt hast? Oder einfach nur Plakette wechseln?
Ich denke letzteres, damit war das, was dir wiederfuhr, völlig korrekt.
Man, wieder einen Kaugummiautomaten gerettet
- Holla die Waldfee
- Cabrio-Liebhaber
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Hallo heigöö,
[quote]Original von heigöö
War das so bestellt, als du dein Auto zum Tüv vorgestellt hast? Oder einfach nur Plakette wechseln?
[/quote]
Auftrag an die Werkstatt war "Plakette wechseln", das mit den Räder hab' ich gar nicht als Problem gesehen, weil ich das Teilegutachten vom TüV über OZ-Deutschland so erhalten habe und dachte: "prima alles i.O. - kann ja nix mehr schiefgehen".
Naja, blieb mir eben die Diskussion über die Rückleuchten erspart - die dürfen nämlich nur mit separaten Rückstrahlern. Mein Freundlicher meinte dazu: "Äh ich glaub, da hab' ich noch was irgendwo in der Werkstatt rumliegen - keine Panik, das krieg ich schon hin."
Holla die Waldfee
[quote]Original von heigöö
War das so bestellt, als du dein Auto zum Tüv vorgestellt hast? Oder einfach nur Plakette wechseln?
[/quote]
Auftrag an die Werkstatt war "Plakette wechseln", das mit den Räder hab' ich gar nicht als Problem gesehen, weil ich das Teilegutachten vom TüV über OZ-Deutschland so erhalten habe und dachte: "prima alles i.O. - kann ja nix mehr schiefgehen".
Naja, blieb mir eben die Diskussion über die Rückleuchten erspart - die dürfen nämlich nur mit separaten Rückstrahlern. Mein Freundlicher meinte dazu: "Äh ich glaub, da hab' ich noch was irgendwo in der Werkstatt rumliegen - keine Panik, das krieg ich schon hin."
Holla die Waldfee
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So manch ein Industriezweig scheint sich nicht darum zu bemühen, was nun wie passieren soll. Zwar steht alles im Gutachten drin, allerdings wird der Kunde kaum dazu gedrängt, dieses auch mal zu lesen.
Nun ja, jetzt bist du aber durch die Eintragung ja auf der sichereren Seite. Warum noch nicht sicher? Was steht denn auf der Änderungsabnahmebescheinigung drauf, wann die Änderung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat?
Schnellstmöglich
oder
bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle?
Ersteres wäre wirklich Zeitnah zu erledigen
Ansonsten, all-zeit gute Fahrt
Nun ja, jetzt bist du aber durch die Eintragung ja auf der sichereren Seite. Warum noch nicht sicher? Was steht denn auf der Änderungsabnahmebescheinigung drauf, wann die Änderung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat?
Schnellstmöglich
oder
bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle?
Ersteres wäre wirklich Zeitnah zu erledigen
Ansonsten, all-zeit gute Fahrt
- Holla die Waldfee
- Cabrio-Liebhaber
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Hallo heigöö,
[quote]Original von heigöö
Was steht denn auf der Änderungsabnahmebescheinigung drauf, wann die Änderung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat?
Schnellstmöglich
oder
bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle?
Ansonsten, all-zeit gute Fahrt [/quote]
steht drauf "... bei nächster Befassung..." werd' das aber sowieso zeitnah erledigen,
weil beim nächsten Mal muss ich mich ja über was aderes ärgern können
Dir auch immer einen Handbreit Straße unter dem Reifen.
Holla die Waldfee
[quote]Original von heigöö
Was steht denn auf der Änderungsabnahmebescheinigung drauf, wann die Änderung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat?
Schnellstmöglich
oder
bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle?
Ansonsten, all-zeit gute Fahrt [/quote]
steht drauf "... bei nächster Befassung..." werd' das aber sowieso zeitnah erledigen,
weil beim nächsten Mal muss ich mich ja über was aderes ärgern können
Dir auch immer einen Handbreit Straße unter dem Reifen.
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