NSW nicht angeschlossen - TÜV?

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Moderator: Fabio

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ccab
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NSW nicht angeschlossen - TÜV?

Beitrag von ccab »

Hi,

ich muss dem TÜV nächsten Monat einen kleinen Besuch abstatten und habe jetzt eine kleine Frage an euch. In meiner RS Stoßstange sind zwar Nebelscheinwerfer eingebaut, diese sind allerdings nicht angeschlossen. Macht der TÜV da Stress?
Zuletzt geändert von ccab am 30. Jun 2011 09:14, insgesamt 2-mal geändert.
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immortales
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Beitrag von immortales »

Was sind das denn für leuchten?
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

ja nen Blinker brauchste schon neh :D
Also wenn du den z.B. in deinen Scheinwerfern hast, dann ist das eigentlich egal !

gruß
Fabio
:thumbsup: Wer Sparsam Fährt, hat weniger Spaß :thumbsup:
ccab
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Beitrag von ccab »

Das ist alles noch vom Vorbesitzer gefummelt, ich vermute einfach mal Nebelscheinwerfer? Hab sie mal rot markiert ;)

Die Blinker sind das nicht :D
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Zuletzt geändert von ccab am 29. Jun 2011 17:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Anti
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Beitrag von Anti »

Wenn nebelscheinwerfer vorhanden sind (so wie bei dir) dann will der TÜVer deren funktion sehen ;)
ccab
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Beitrag von ccab »

Dann werde ich mir wohl Kabel besorgen müssen und sie anschließen. Sehe es nicht ein sie gegen Blenden zu tauschen :D

Auf jeden Fall danke für die Info :wink:
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Anti
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Beitrag von Anti »

Brauchst nur das hintere Stück kabelbaum neu...und einen Lichtschalter mit NSW funktion ;)
ccab
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Beitrag von ccab »

Habe gelesen der Kabelbaum wäre bei allen Golf 3 für NSW vorbereitet und man könnte es auch so anschließen, dass die NSW zusammen mit der Nebelschlussleuchte angehen, also ohne neuen Lichtschalter. Stimmt das etwa doch nicht?
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tom099
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Beitrag von tom099 »

Guten Abend!

Sind das wirklich Lampen? Bei ebay etc. gibt es doch inzwischen genug Attrappen für (eben) Nebelscheinwerfer. Sind Birnen drin?

Gruß, Thomas
ccab
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Beitrag von ccab »

Ja, es sind wirklich Birnen drin :zwinker:

Reicht nicht auch rausnehmen und zukleben für den TÜV?
Zuletzt geändert von ccab am 29. Jun 2011 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
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heigöö
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Beitrag von heigöö »

Früher mussten alle Lampen, die verbaut waren, auch funktionieren. Heute ist es wohl zulässig, diese, solange sie die StVZO nicht fordert, als Designelemente zu verbauen.

Warum rufst du nicht einfach beim TüV an, und fragst nach? Ansonsten, wenn sie nicht gehen, ist das max. ein geringer Mangel.

ZU der Schalterphilosophie, nein, es ist nicht zulässig, die einfach mit der Nebelschlussleuchte einzuschalten. Sie sind zwar auch an, wenn man die Nebelschlussleuchte einschaltet, aber trotzdem müssen sie extra schaltbar sein.
Wenn, dann auch den richtigen Schalter.
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LittleDirtyBandito
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Beitrag von LittleDirtyBandito »

Hi besorg dir bei ebay nen Schalter mit NSW funktion alles anschliessen fertig......
max halbe Stunde bist fertig ......Kabel sind doch alle vorhanden .......
LG euer LDB
ccab
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Beitrag von ccab »

Dann werde ich es erstmal mit den nicht angeschlossenen NSW versuchen, der Wagen wird mich diesen Monat ohnehin schon genug Kohle kosten. :heul:
Alter Falter
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Beitrag von Alter Falter »

nimm die doch einfach raus oder tu blenden rein.
Ich hab sie schonmal mit schwarzen Isolierband zugeklebt, Tüv gemacht und dass dann einfach wieder runtergerissen.
xneo70
Im-Regen-offen Fahrer(in)
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Beitrag von xneo70 »

Soweit ich weiss kann man ja die NSW auch als Tagfahrlichter verwenden. Ich glaube auch bei euch in Deutschland.

Dieser anschluss geht ganz einfach, masse verbinden, und am lichtschalter im auto gibts dann ein TFL pin den man ganz einfach nur verbinden braucht!

Ich habs so gemacht, in 10min geschaft, und keine probleme mit STVO, zumindest nicht hier in italien!

Bei mir siehts dann so aus:

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heigöö
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Beitrag von heigöö »

Original von xneo70
Soweit ich weiss kann man ja die NSW auch als Tagfahrlichter verwenden. Ich glaube auch bei euch in Deutschland.

Dieser anschluss geht ganz einfach, masse verbinden, und am lichtschalter im auto gibts dann ein TFL pin den man ganz einfach nur verbinden braucht!

Ich habs so gemacht, in 10min geschaft, und keine probleme mit STVO, zumindest nicht hier in italien!

Bei mir siehts dann so aus:
NEIN, darf man in Deutschland nicht!
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