UPDATE: Probleme mit Versicherung

Fragen Rund ums VW Golf Cabrio

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froekl
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Beitrag von froekl »

Das ist ja doof und nochmal 4 Wochen warten nein danke. Sprecht nochmal mit der gegenerischen Versicherung. Wenn sie eindeutig schuld ist müssen die den Schaden regulieren! Der Anwalt soll da Druck machen.
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froekl
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Beitrag von froekl »

Ich nochmal eigentlich regelt sowas doch das Autohaus ?(
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froekl
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Beitrag von froekl »

Aber dann hätten die mit der Instandsetzung gar nicht erst anfangen dürfen. Ich kenne das so das die sich nochmals mit der Versicherung in Verbindung setzen.
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doener_k
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Beitrag von doener_k »

Das stimmt normal - eigentlich haetten sie nicht einfach zum Instandsetzten anfangen duerfen! Und irgendwie kann doch das nicht sein, das sie jetzt dein Auto einbehalten duerfen, wo du ja garnichts damit zu tun hast, das sie kein Geld sehen....
Also ich kann die Werkstatt schon auch verstehen, die brauchen ja ne Sicherheit - aber trotzdem... irgendwie ist das komisch!
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Forti
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Beitrag von Forti »

[quote]Original von TekknoWarrior
es ist doch echt zum :kotz:, dass man als geschädigter so von den versicherungen verar***t wird...[/quote]

Du kannst Dir sicherlich vorstellen, dass die auch kein Geld zu verschenken haben, weshalb die Prüfung demnach auch gründlich ausfallen muss. Wenn deren VN behauptet, keine Schuld am Unfall zu haben, dann natürlich noch mehr.

Wenn der Bericht der Polizei aber aussagt, dass die Schuldfrage eindeutig ist und nicht bei Dir liegt, dann wirst Du auch Deine Entschädigung erhalten. Dass die keine Rücksicht auf irgendwelche Pläne Deinerseits nehmen, dürfte auch klar sein - warum sollten sie, selbst wenn Dein Cabby jetzt wieder einsatzbereit wäre?

Das wird schon alles klappen, nur Geduld (auch wenn´s schwer fällt)!

Gruß
F95
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froekl
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Beitrag von froekl »

Naja das Problem ist ja die VERSICHERUNG. Die weigern sich immer gerne. Kenne das nur zu gut.
Hoffe es geht alles gut. Macht auf jedenfall Druck bei der Versicherung.
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sammy joe
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Beitrag von sammy joe »

Hallo
Die Sache mit der Werkstatt ist ganz einfach.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist und der Besitzer den Nachweis erbringen kann das er das Fahrzeug benötigt um zur Arbeit zukommen und seinen Täglichen Lebensunterhalt zuverdienen
ist die Werstatt verpflichtet das Fahrzeug rauszugeben.Macht sie dieses nicht so würde ich mir einen Leihwagen nehmen (den bezahlt am Ende die Werkstatt)
Mein Tipp Anwalt wechseln und dann per einstweiliger Verfügung die Werkstatt zur Herausgabe des Fahrzeuges auffordern.
Ein Anwalt der sein Handwerk versteht macht dieses in 24 St wenn kein Wochenende dazwischen liegt.

Ps. hier noch was zu dem schönen Vertrag von Papa Schlumpf
es ist der gleiche den wir auch im Betrieb haben.
Aber Fakt ist du gibst als Unternehmer wenn es hart auf hart kommt das Auto raus da hilft dir kein Vertrag und nichts.Ich mußte mich in dieser Hinsicht auch vom LG Koblenz eines besseren belehren lassen.
Der Vertrag ist nach neuem EU Recht in dieser Form überhaupt nich zulässig.
Zuletzt geändert von sammy joe am 30. Jul 2005 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
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