Das ist dann so was wie ne Unbedenklichkeitsbescheinigung *was für ein Wort oder?!Original von Papa-Schlumpf
also in der ABE von Mattig steht:Durch den Anbau der Fahrzeugteile erlischt die nach § 19 (2) StVZO die Betriebserlaubnis nicht. da
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist
-das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird
Eine Abnahme des Anbaues der Fahrzeugteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist nicht erforderlich. Das Fahrzeug entspricht auch nach dem Umbau/Einbau den heutigen gültigen Vorschriften der StZVO.
Also bei den FK Grills ist nie was dabei.