IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Fragen Rund ums VW Golf Cabrio

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tccz1
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IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von tccz1 »

Hi an alle! Ich stelle mich und mein IVer facelift Cabrio die Tage hier im Forum vor, nur brennt es eben etwas und ich bräuchte Rat.
An dieser Stelle: Ich bin absoluter Laie, habe mich nie sonderlich mit Autos beschäftigt - gelobe nach dieser Erfahrung jedoch Besserung. Fahre allerdings außerordentlich gerne, vor allem Golf Cabrio!

Ich war heilfroh im Internet eine 3er cabrio community gefunden zu haben, wusste nun auch nicht mehr an wen ich mich wenden sollte. Hier ein kurzes Protokoll meines Dilemmas:

- Letztes Jahr ein Golf IV Cabrio (1.6, 100PS, AFT, Automatik) von privat erworben (von einem Werkstatthof, allerdings privater KV)
- Ein Jahr lang gut und gerne gefahren (war länger in Italien für die Arbeit)
- Letztens liegengeblieben (in Deutschland, Raum München)
- Abgeschleppt in die Werkstatt: Getriebeschaden (und Stoßdämpfer und Kühler und und und)
- Mit der Werkstatt darauf geeinigt für einen Festpreis alle Arbeiten und neue HU machen zu lassen
- Werkstatt führt den Wagen vor, keine HU, da ABS und Airbag Leuchten ohne Funktion
- Werkstatt will von dem Wagen nichts mehr wissen und ich soll ihn abholen
- Vergleichsweise geeinigt und Wagen in eine andere Werkstatt gebracht
--> Es stellt sich raus, dass der Wagen, der mir als unfallfrei verkauft wurde (wie gesagt, bin Laie) wohl doch einen Unfall hatte bei dem ein Airbag ausgelöst hat. Die Sitze wurden dann wohl durch G3 Sitze ohne Seitenairbag ausgetauscht und die Leuchten einfach abgeklemmt (...)
- Neue (alte) IVer Sitze mit Airbag bestellt und diese von der Werkstatt installieren lassen.
--> Jetzt wird es für mich schwer verständlich
- Anscheinend ist zwar der Fehler für die fehlenden Seitenairbags nun aus dem System, allerdings ist trotzdem noch "ein Crash registriert"
- Diesen können sie anscheinend nicht löschen
- Gleiches gilt für die ABS-Steuereinheit, die auch einen "unlöschbaren" Crash aufzeigt
- Die Werkstatt meint nun die Geräte müssen ausgebaut und weggeschickt werden zum "neu-flashen", das koste 900€+Steuern (hätte ich von allen Kosten gewusst ...)

Ich habe bereits ausgiebig die Suchfunktion genutzt und leider bin ich kein bisschen schlauer. Habe es auch bei mehreren VW Werkstätten probiert, die meinen alles geht, auch gebrauchte Teile, aber ich muss den Wagen vorführen. Anscheinend können die Steuergeräte gewechselt werden, aber müssen "umprogrammiert" werden? Allerdings darf das offiziell nicht gemacht werden? Neuteile gibt es allerdings auch nicht mehr - und flashen ist auch fahrläßig? Habe wirklich jede Meinung schon gelesen in den letzten Stunden ...

Meine Frage also: Kann ich ein gebrauchtes Airbag / ABS-Steuergerät kaufen und installieren lassen? Diese scheinen verfügbar zu sein und bedeutend günstiger als 900€ ...
Gibt es ansonsten eine Alternative oder muss ich die 900€+ für das Flashen auf mich nehmen? Ist das realistisch?

Danke schonmal!

Grüße
Tim
Brandt
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von Brandt »

Guten Abend,

Ist grundsätzlich möglich ein gebrauchtes Steuergerät einzubauen.

Muss dann unter Umständen nur noch mit VCDS codiert werden.


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Shadow
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von Shadow »

Moin,

gebrauchte Steuergeräte sind kein Ding, gerade ABS geht gerne kaputt...

Wenn du ein neues (gebrauchtes) Airbag-Steuergerät brauchst, ich habe noch einige da, die nicht ausgelöst wurden.

ABS Steuergeräte habe ich auch, da brauche ich aber deine Ursprungs-Teilenummer für.

--sj
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von tccz1 »

Danke euch für die raschen Antworten!

@shadow: das wäre ideal - werde die TN in Erfahrung bringen und mich melden!

Was bedeutet denn "codieren" genau? Einfach die im Teil gespeicherte Fahrgestell-ident-nr. löschen und mit einer neuen überschreiben?

Tim
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Car-man
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von Car-man »

Hast du mal darüber nach gedacht das du da auf`s übelste betrugen wurdes und dir zusteht den Kauf rückgängig zumachen?
Wenn ich schon lese von "Hinterhof Werkstatt" PRIVAT gekauft läuten alle GLocken bei mir.
Im Kaufvertrag wird natürlich da "privat" jede Gewähr ausgeschlossen,sollte allerdings die Angabe "Unfallfrei" drinstehen würde ich darauf drängen einen erhäblichen Betrag vom Kaufpreis zu erhalten und damit drohen eine Betrugsanzeige zu erstatten,sowie dem Finnazamt einen Hinweis zukommen zulassen da es absehbar ist das der "privat verkauf"getürkt war.
Die Chancen einen großteil der Kosten zu bekommen stehen sehr gut,da ja auch vor dem kauf (mit defekten ABS u.Airback) eine HU bestanden wurde,was wiederum den Prüfer in Teufelsküche bringt.
Wer dieser war steht auf dem HU-Bericht welcher dir ja eigentlich vorliegen sollte da er für die Zulassung von Nöten ist und auch im Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von tccz1 »

Car-man hat geschrieben: 26. Okt 2020 23:18 Hast du mal darüber nach gedacht das du da auf`s übelste betrugen wurdes und dir zusteht den Kauf rückgängig zumachen?
Wenn ich schon lese von "Hinterhof Werkstatt" PRIVAT gekauft läuten alle GLocken bei mir.
Im Kaufvertrag wird natürlich da "privat" jede Gewähr ausgeschlossen,sollte allerdings die Angabe "Unfallfrei" drinstehen würde ich darauf drängen einen erhäblichen Betrag vom Kaufpreis zu erhalten und damit drohen eine Betrugsanzeige zu erstatten,sowie dem Finnazamt einen Hinweis zukommen zulassen da es absehbar ist das der "privat verkauf"getürkt war.
Die Chancen einen großteil der Kosten zu bekommen stehen sehr gut,da ja auch vor dem kauf (mit defekten ABS u.Airback) eine HU bestanden wurde,was wiederum den Prüfer in Teufelsküche bringt.
Wer dieser war steht auf dem HU-Bericht welcher dir ja eigentlich vorliegen sollte da er für die Zulassung von Nöten ist und auch im Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
Hi, ja, das hat mir die erste Werkstatt auch empfohlen (Gutachten anfertigen lassen und Anzeige erstatten). Die andere Werkstatt hingegen meinte das könne ich vergessen, da bei Privatverkäufen die Beweislast nach 6 Monaten umgekehrt würde und ich quasi belegen müsste, dass ich nicht einfach selbst die Airbag und ABS Leuchten abgeklemmt habe .. da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe war mir das etwas zu heikel. HU-Bericht etc. habe ich alles, dazu auch einen ganzen Stapel an legitim aussehenden Rechnungen für Reparaturen etc. Ich gehe davon aus, dass sich der Unfall nach der HU ereignet hat und die Jungs den Wagen dann im Anschluß "gerichtet" haben. Im Januar 2019 (also beim letzten TÜV) wurde auf jeden Fall ein ABS Fehler bemängelt und dieser wurde dann durch einen ausgetauschten Sensor (Rechnung habe ich) behoben und die Plakette zugeteilt.

Aber klar - ich bin jetzt ein Jahr und tausende Kilometer ohne ABS und Airbags gefahren, obwohl ich davon ausgegangen bin, dass diese funktionieren. Wurde also ordentlich betrogen, anscheinend ist das eine Masche, die öfter vorkommt.. beim nächsten Wagen schaue ich jedenfalls genauer hin und achte vor allem auf einen ordentlichen KV.
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von Shadow »

Moin,

ich hab auch schon diverse Fahrzeuge gesehen, wo genau das so gemacht wurde, Stecker ab und Ruhe ist...

Das zu beweisen ist schon schwierig, kann auch tatsächlich vor dem TÜV gewesen sein, auch wenn der Prüfer drauf achten sollte, evtl war er nachlässig, kann man aber im Nachinein nicht mehr beweisen.

--sj
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von Car-man »

tccz1 hat geschrieben: 27. Okt 2020 08:31
Car-man hat geschrieben: 26. Okt 2020 23:18 Hast du mal darüber nach gedacht das du da auf`s übelste betrugen wurdes und dir zusteht den Kauf rückgängig zumachen?
Wenn ich schon lese von "Hinterhof Werkstatt" PRIVAT gekauft läuten alle GLocken bei mir.
Im Kaufvertrag wird natürlich da "privat" jede Gewähr ausgeschlossen,sollte allerdings die Angabe "Unfallfrei" drinstehen würde ich darauf drängen einen erhäblichen Betrag vom Kaufpreis zu erhalten und damit drohen eine Betrugsanzeige zu erstatten,sowie dem Finnazamt einen Hinweis zukommen zulassen da es absehbar ist das der "privat verkauf"getürkt war.
Die Chancen einen großteil der Kosten zu bekommen stehen sehr gut,da ja auch vor dem kauf (mit defekten ABS u.Airback) eine HU bestanden wurde,was wiederum den Prüfer in Teufelsküche bringt.
Wer dieser war steht auf dem HU-Bericht welcher dir ja eigentlich vorliegen sollte da er für die Zulassung von Nöten ist und auch im Fahrzeug mitgeführt werden sollte.
Hi, ja, das hat mir die erste Werkstatt auch empfohlen (Gutachten anfertigen lassen und Anzeige erstatten). Die andere Werkstatt hingegen meinte das könne ich vergessen, da bei Privatverkäufen die Beweislast nach 6 Monaten umgekehrt würde und ich quasi belegen müsste, dass ich nicht einfach selbst die Airbag und ABS Leuchten abgeklemmt habe .. da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe war mir das etwas zu heikel. HU-Bericht etc. habe ich alles, dazu auch einen ganzen Stapel an legitim aussehenden Rechnungen für Reparaturen etc. Ich gehe davon aus, dass sich der Unfall nach der HU ereignet hat und die Jungs den Wagen dann im Anschluß "gerichtet" haben. Im Januar 2019 (also beim letzten TÜV) wurde auf jeden Fall ein ABS Fehler bemängelt und dieser wurde dann durch einen ausgetauschten Sensor (Rechnung habe ich) behoben und die Plakette zugeteilt.

Aber klar - ich bin jetzt ein Jahr und tausende Kilometer ohne ABS und Airbags gefahren, obwohl ich davon ausgegangen bin, dass diese funktionieren. Wurde also ordentlich betrogen, anscheinend ist das eine Masche, die öfter vorkommt.. beim nächsten Wagen schaue ich jedenfalls genauer hin und achte vor allem auf einen ordentlichen KV.
Ja hinterher ist man meist schlauer und auch der DUMME welcher ja nun weiss das er einen Unfallwagen hat und die beim Wiederverkauf angeben muss um nicht in Schwierikeiten zu kommen.
hätte trotz allen mal auf den Busch geklopft und mit Anzeige und beschwerde bei der Prüforganisation gedroht,die Bande dürfte kein interesse daran haben das viel staub aufgewirbelt wird,egal welche Zeit bisher vergangen ist.
Mach denen einfach ein Angebot welches sie schwer ablehnen können,setz einen schriftlichen Vergleich über eine Summe X auf und leg den auf den Tisch,hast ja nichts zuverlieren und kannst nur gewinnen dabei.
tccz1
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Re: IVer Cabrio - Airbag / ABS Steuereinheiten

Beitrag von tccz1 »

Car-man hat geschrieben: 27. Okt 2020 22:16 Ja hinterher ist man meist schlauer und auch der DUMME welcher ja nun weiss das er einen Unfallwagen hat und die beim Wiederverkauf angeben muss um nicht in Schwierikeiten zu kommen.
hätte trotz allen mal auf den Busch geklopft und mit Anzeige und beschwerde bei der Prüforganisation gedroht,die Bande dürfte kein interesse daran haben das viel staub aufgewirbelt wird,egal welche Zeit bisher vergangen ist.
Mach denen einfach ein Angebot welches sie schwer ablehnen können,setz einen schriftlichen Vergleich über eine Summe X auf und leg den auf den Tisch,hast ja nichts zuverlieren und kannst nur gewinnen dabei.
Klar, stimmt natürlich! Ich hoffe einfach, dass ich dem Wagen noch ein paar gute Jahre abgewinnen kann, wenn ich da jetzt schon so einen Aufwand betreibe ...

Habe trotzdem heute mal nachgesehen bzgl. der Werkstatt bei der ich das Auto gekauft habe. Scheint es nicht mehr zu geben, zumindest der Google Eintrag wurde entfernt. Dachten sich wohl den verscherbeln wir auch noch, wobei ich dann vll. etwas höherpreisiges als ein Golf Cabrio gewählt hätte ... Werde morgen mal versuchen die alte Nummer anzurufen und schauen ob wer drangeht.
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