Original von Andy F
die 2% bedeuten - soweit ich das alles versteh - das die verbreiterung unter 2% der ganzen achslänge liegen muss
und "hoffen" dass die reifen/felgen dirn stehn, da gabs doch extra bei H&R(da kenn ich jetzt nur mal nen gutachten) das es dann eine kombination von Teilegutachten udn Einzelabnahme sei..
Und mit den 2% kann mir das wer ausrechnen? kenn mich leider in dem Gebiet garnicht aus, Narbengröße,Achsenlänge blablabla... 2% kann man da ausrechnen wieviel ich mit den Felgen MAXIMAL an Verbreiterung (unabhängig vom Tüv) nutzen darf?
Das ist doch alles scheiße,das ist so kompliziert
edit. MORGEN fahr ich mal zum Tüv und frag was max.draufgeht... immer wenn ich i-wo was lese,fangts wieder an von wegen Zentrierringe etc. hab bei der NOrmalen Felge nen Mittelkreislochdurchmesser von 63,4 - dann nen Zentrierring damit er eben auf das 57.1 VW Maß passt,hoff das macht bei den DIstanzscheiben nix... oje, scheiß Tuning :finger: