
Hab dazu folgendes Zitat von janp über die Suche gefunden:
[quote]Original von janp
So, ich habe mich bzgl. des Wechselintervalls bei meinem Motor nochmal schlau gemacht, weil ich dazu keine Angabe im Heft und Rep.Leitfaden gefunden habe..
Ergebnis:
kein fester Wechsel vorgeschrieben, lediglich nach Bedarf, zu kontrollieren bei jeder Inspektion.
Grund:
Im falle eines Zahnriemenrisses schlagen die Kolben nicht gegen die Ventile. Bei dem AWG ist kann nichts passieren, man bleibt lediglich liegen. (Was ja halb so schlimm ist, bei der Mobilitätsgarantie)
Dann werd ich den Riemen noch lange weiterfahren solange er keine Mängel hat. :daumen:[/quote]
Jan fährt ´nen 115 PSer, ich hab den 1,6er AKS. Meine Frage: Gilt dies auch für meinen Motor? Ich hab im Serviceheft keinerlei Info über einen vorgeschriebenen Zahnriemenwechsel bei überhaupt irgendeinem Benzinmotor gefunden.
O-Ton Serviceheft:
Alle 90.000 km, zusätzlich zum Inspektions-Service:
-Zahnriemen für Nockenwellenantrieb ersetzen (nur TDI und SDI Motor)
Mehr Infos zum Zahnriemen (bis auf Sichtkontrolle) gibt es nicht, schon gar nicht zum Wechsel.
Mein Cab ist scheckheftgepflegt, d.h. er hat seit Auslieferung regelmäßig sein VW-Werkstattstempelchen im Serviceheft erhalten. Niemals wurde ein Kreuz bei "Zahnriemenwechsel" gemacht (zumal im Heftchen dahinter auch in Klammern "TDI /SDI" steht).
Für mich heißt das: Bei der nächsten Inspektion (lt. Serviceheft bei 125.000 km/letzter Eintrag VW-Händler) muss der Riemen einer Sichtprüfung unterzogen aber nicht zwangsläufig getauscht werden.
Sehe ich das richtig? Was steht bei euch im Serviceheft? Wie haben die anderen AKS-Fahrer die Sache mit dem Zahnriemenwechsel gehandhabt?
Gruß*Forti