Gutachten dabei?
die passen also auf die orginalen Sitzkonsolen im Golf?
Sportsitze eintragungsfrei??
Moderator: Fabio
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Gutachten gibts zu solchen sitzen nicht da die eine Bewegliche Rückenlehne habe und somit EINTRAGUNGSFREI sind. solange die nach vorn und hinten verschiebbar sind.Original von Anti
Gutachten dabei?
die passen also auf die orginalen Sitzkonsolen im Golf?
Klar Sitzkonsolen vom 3er und da passen die locker dann
- Christian
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lt hp von dts / Hersteller / Keine Aussage nur der Hinweis!
Auflagen und Hinweise
* Zur Montage des Sitzes auf der Sitzkonsole werden Laufschienen benötigt, bitte extra bestellen (siehe Rubrik Sitzkonsolen / Laufschienen)!
* Sitz passend für Fahrer und Beifahrerseite.
* Ohne ABE oder Teilegutachten und daher im Bereich der STVZO nicht zulässig, Einzelabnahme nach §21 STVZO erforderlich.
Also mit Beachtung der Hinweise weiter unten, auf jedenfall eintragbar mit Sonderabnahme!
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RICHTIG LAUTET ES VOM TÜV BAYERNOriginal von Christian
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Sitze
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
wer mal álles richtige INFOS HABEN will kann unter
http://www.tuv.com/de/innenraum.html
das gern mal richtig nachlesen
Zuletzt geändert von The-Racers-Egde am 27. Mär 2010 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
Ich verstehe die Diskusion nicht wenn der Hersteller selbst es selbst schreibt: Einzelabnahme ERFORDERLICH.Original von Christian
lt hp von dts / Hersteller / Keine Aussage nur der Hinweis!
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@The-Racers-Egde
anscheinend weißt du selbst nicht was da steht.
Bei Fahrzeugen die eine EG-Zulassung haben, also ab 1996 müssen die Sitze und die Konsolen eingetragen werden, also über entsprechende Papiere und Prüfzeichen verfügen, weil auf welcher Basis soll der Sitz den sonst eingetragen werden?!
Ausserdem schreibt der Hersteller selbst das der Sitz eingetragen werden muss und zwar per Einzelabnahme, Hersteller solcher Sitze geben ja den Standpunkt vom Tüv wieder. Die Schreiben ja nicht zum Spass dahin, dass der Sitz per Einzelabnahme eingetragen werden muss, weil er sich so besser verkauft, es gibt durchaus Sitze die eintragungsfrei sind, aber diese sind von RECARO oder KÖNIG und haben eine ABE. Du schreibst selbst das deine Sitze das nicht haben. Noch was, gibt es auf den sitzen irgendwelche prüfzeichen oder ähnliches? Haben die Sitze eine FIA zulassung, dies wird meistens als Festigkeitsnachweis vom Tüv akzepiert aber auch nicht immer?
Vllt kann ja mal ein Mod die Diskusion hier abtrennen und in das entsprechende Forum verschieben. Sonst müllen wir hier seinen Biete thread noch weiter zu.
Zuletzt geändert von robert84 am 28. Mär 2010 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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