Saisonkennzeichen ohne TÜV?
Moderator: Fabio
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Saisonkennzeichen ohne TÜV?
Moin, moin...
Mal ne ganz blöde Frage.
Mein Auto ist abgemeldet, es hat seit Juni 2011 keinen TÜV mehr. Ich habe es im carport stehen und möchte eigentlich schonmal ein Saisonkennzeichen holen, damit ich im April gleich loslegen kann (zum TÜV usw.). Kann ich ein abgemeldetes Auto ohne TÜV schon mit einem Saisonkennzeichen anmelden? Die Regelung ist doch, daß ich im ersten Monat (also April) zum TÜV fahren muß.
Mal ne ganz blöde Frage.
Mein Auto ist abgemeldet, es hat seit Juni 2011 keinen TÜV mehr. Ich habe es im carport stehen und möchte eigentlich schonmal ein Saisonkennzeichen holen, damit ich im April gleich loslegen kann (zum TÜV usw.). Kann ich ein abgemeldetes Auto ohne TÜV schon mit einem Saisonkennzeichen anmelden? Die Regelung ist doch, daß ich im ersten Monat (also April) zum TÜV fahren muß.
Zuletzt geändert von Ma_ki am 10. Jan 2012 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
... jede Fahrt mit geschlossenem Dach ist 'ne verlorene Fahrt ...(frei nach Charlie Chaplin) 

- Splinter
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RE: Saisonkennzeichen ohne TÜV?
Ich würde sagen das wird nicht klappen.
Aber am Besten rufst du mal beim Strassenverkehrsamt an und schilderst dein Anliegen. Dann weißt du 100%ig bescheid.
Aber am Besten rufst du mal beim Strassenverkehrsamt an und schilderst dein Anliegen. Dann weißt du 100%ig bescheid.
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... klar, weiss ich doch... aber es gibt doch die Sonderregelung: Bei Saisonkennzeichen muß man im ersten Monat nach dem Gültigkeitstermin zum TÜV... Ich ruf mal beim Verkehrsamt an...Original von froekl
Ohne aktuelle Tüv Papiere (HU/AU) geht das nicht!
... jede Fahrt mit geschlossenem Dach ist 'ne verlorene Fahrt ...(frei nach Charlie Chaplin) 

würde mich aber auch interessieren.
dann könnte ich mir das kurzzeitkennzeichen vor dem anmelden sparen um zum tüv zu kommen
dann könnte ich mir das kurzzeitkennzeichen vor dem anmelden sparen um zum tüv zu kommen
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- Red Cab
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Hei,
also bei unserer Zulassungsstelle hast du da keine Chance.
Ohne gültige AU/HU keine Zulassung!
Du wirst wohl Kurzzeitkennzeichen brauchen, oder du schnallst dein Cab im April auf einen Hänger und fährst mit ihm zum Tüv oder der Werkstatt deines vertrauens.
Gruß
Ronn
also bei unserer Zulassungsstelle hast du da keine Chance.
Ohne gültige AU/HU keine Zulassung!
Du wirst wohl Kurzzeitkennzeichen brauchen, oder du schnallst dein Cab im April auf einen Hänger und fährst mit ihm zum Tüv oder der Werkstatt deines vertrauens.
Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. 
[img]/Signaturgenerator/signaturen/red cab_1.jpg[/img]

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Hi,Original von Ma_ki... klar, weiss ich doch... aber es gibt doch die Sonderregelung: Bei Saisonkennzeichen muß man im ersten Monat nach dem Gültigkeitstermin zum TÜV... Ich ruf mal beim Verkehrsamt an...Original von froekl
Ohne aktuelle Tüv Papiere (HU/AU) geht das nicht!
das gilt aber nur dann, wenn das Auto schon angemeldet ist.
Willst Du es erst auf Saisonkennzeichen anmelden, brauchts Du eine gültige HU/AU.
Gruß
Torsten
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.... wie war das noch mt der Regelung, daß man zur Anmeldung und zum TÜV mit dem alten Kennzeichen fahren darf? Laut STVZO darf ich mit ungestempelten Schildern und der Versicherungsbestätigung direkt zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Leider muß das innerhalb einer Woche alles erledigt sein....Ich muß also warten....
@ red Cab.. u liegst falsch... kein Kurzkennzeichen oder Hänger nötig, wenn man direkt ohne Umwege zum TÜV fährt
@ red Cab.. u liegst falsch... kein Kurzkennzeichen oder Hänger nötig, wenn man direkt ohne Umwege zum TÜV fährt
Zuletzt geändert von Ma_ki am 17. Jan 2012 19:18, insgesamt 2-mal geändert.
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- Red Cab
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Hei,Original von Ma_ki
.... wie war das noch mt der Regelung, daß man zur Anmeldung und zum TÜV mit dem alten Kennzeichen fahren darf? Laut STVZO darf ich mit ungestempelten Schildern und der Versicherungsbestätigung direkt zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Leider muß das innerhalb einer Woche alles erledigt sein....Ich muß also warten....
@ red Cab.. u liegst falsch... kein Kurzkennzeichen oder Hänger nötig, wenn man direkt ohne Umwege zum TÜV fährt
bist du dir da ganz sicher?
Also ich hab das immer beim Abmelden so gemacht, quasi von der Zulassungsstelle dann direkt Heim oder zum Stellplatz. Zu diesem Zeitpunkt ist das Fzg. ja noch bis 24h versteuert und versichert, also kein Problem.
Aber wenn das Auto nicht zugelassen ist? Kann ich mir nicht so vorstellen und wäre mir auch zu heikel, Versicherungstechnisch.
Weil was ist, wenn das Auto kein Tüv bekommt, dann fahr ich wieder heim, und dann fahr ich mal in die Werkstatt, oder zum Teile besorgen und und. Nee, glaub ich nicht das das so gehen soll.
Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. 
[img]/Signaturgenerator/signaturen/red cab_1.jpg[/img]

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Grundsätzlich ist es richtig, das alle Fahrten die im Zusammenhang mit der Zulassung nötig sind auch ohne gestempeltes Kennzeichen durchgeführt werden können. Theoretisch würde es sogar reichen, sich eins zu malen, wenn die alten Tafeln nicht mehr vorhanden sind (alte Nummer aus der Zulassungsbescheinigung ersichtlich).Original von Red CabHei,Original von Ma_ki
.... wie war das noch mt der Regelung, daß man zur Anmeldung und zum TÜV mit dem alten Kennzeichen fahren darf? Laut STVZO darf ich mit ungestempelten Schildern und der Versicherungsbestätigung direkt zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Leider muß das innerhalb einer Woche alles erledigt sein....Ich muß also warten....
@ red Cab.. u liegst falsch... kein Kurzkennzeichen oder Hänger nötig, wenn man direkt ohne Umwege zum TÜV fährt
bist du dir da ganz sicher?
Also ich hab das immer beim Abmelden so gemacht, quasi von der Zulassungsstelle dann direkt Heim oder zum Stellplatz. Zu diesem Zeitpunkt ist das Fzg. ja noch bis 24h versteuert und versichert, also kein Problem.
Aber wenn das Auto nicht zugelassen ist? Kann ich mir nicht so vorstellen und wäre mir auch zu heikel, Versicherungstechnisch.
Weil was ist, wenn das Auto kein Tüv bekommt, dann fahr ich wieder heim, und dann fahr ich mal in die Werkstatt, oder zum Teile besorgen und und. Nee, glaub ich nicht das das so gehen soll.
Gruß
Ronn
Soweit die Theorie. Sobald das Auto aber keine Plakettenzuteilung bekommt, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Also auch kein vom Tüv wieder heim! Wenn man sich also sicher ist, das die Zuteilung der Plakette problemlos klappt, kann man das problemlos so machen.
- Red Cab
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Na da wär ich bei den heutigen Prüfern vorsichtig, mittlerweile lassen die dich wegen Sachen durchfallen, da kannste nur mit dem Kopf schütteln :klopf:Original von heigööGrundsätzlich ist es richtig, das alle Fahrten die im Zusammenhang mit der Zulassung nötig sind auch ohne gestempeltes Kennzeichen durchgeführt werden können. Theoretisch würde es sogar reichen, sich eins zu malen, wenn die alten Tafeln nicht mehr vorhanden sind (alte Nummer aus der Zulassungsbescheinigung ersichtlich).Original von Red CabHei,Original von Ma_ki
.... wie war das noch mt der Regelung, daß man zur Anmeldung und zum TÜV mit dem alten Kennzeichen fahren darf? Laut STVZO darf ich mit ungestempelten Schildern und der Versicherungsbestätigung direkt zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Leider muß das innerhalb einer Woche alles erledigt sein....Ich muß also warten....
@ red Cab.. u liegst falsch... kein Kurzkennzeichen oder Hänger nötig, wenn man direkt ohne Umwege zum TÜV fährt
bist du dir da ganz sicher?
Also ich hab das immer beim Abmelden so gemacht, quasi von der Zulassungsstelle dann direkt Heim oder zum Stellplatz. Zu diesem Zeitpunkt ist das Fzg. ja noch bis 24h versteuert und versichert, also kein Problem.
Aber wenn das Auto nicht zugelassen ist? Kann ich mir nicht so vorstellen und wäre mir auch zu heikel, Versicherungstechnisch.
Weil was ist, wenn das Auto kein Tüv bekommt, dann fahr ich wieder heim, und dann fahr ich mal in die Werkstatt, oder zum Teile besorgen und und. Nee, glaub ich nicht das das so gehen soll.
Gruß
Ronn
Soweit die Theorie. Sobald das Auto aber keine Plakettenzuteilung bekommt, darf es nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Also auch kein vom Tüv wieder heim! Wenn man sich also sicher ist, das die Zuteilung der Plakette problemlos klappt, kann man das problemlos so machen.
Und das alles wegen der Todgeschwiegenen Durchfallquote :finger:
Wäre mir zur heikel, dann steht die Karre auf dem Tüvgelände und du darfst wahrscheinlich noch Parkgebühren zahlen :hopp:
Da würd ich lieber mit der Versicherung meines Vertrauens reden, erst Kurzzeitkennzeichen holen, alles erledigen und dann auf Saison regulär anmelden.
Normal werden die Versicherungskosten dann einfach fünf Tage vorverlegt und mit verrechnet. So hast du als extra die Kurzzeitkennzeichen zu zahlen, was aber eh nicht die Welt ist. Du aber keinen Stress hast wenn es doch Probleme geben sollte. :zwinker:
Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. 
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So, ich hab`s gemacht...
- auf der Homepage der Zulassungsstelle ein Kennzeichen reserviert.
- Versicherung angerufen, Kennzeichen gemeldet, Deckungskarte (Code) geben lassen. Auf der Deckungskarte steht ".. Versicherungsschutz für Fahrt zur Zulassungsstelle..."
- Kennzeichen drucken lassen und montiert
- DIREKT zum TÜV gefahren
- TÜV hat mir die Bescheinigung über 2 Jahre TÜV gegeben
- damit zum Verkehrsamt... fertig!
Wozu also ein rotes Nummernschild? Wäre ich durchgefallen, hätte ich mir eben dann eine rote Nummer geholt...
- auf der Homepage der Zulassungsstelle ein Kennzeichen reserviert.
- Versicherung angerufen, Kennzeichen gemeldet, Deckungskarte (Code) geben lassen. Auf der Deckungskarte steht ".. Versicherungsschutz für Fahrt zur Zulassungsstelle..."
- Kennzeichen drucken lassen und montiert
- DIREKT zum TÜV gefahren
- TÜV hat mir die Bescheinigung über 2 Jahre TÜV gegeben
- damit zum Verkehrsamt... fertig!
Wozu also ein rotes Nummernschild? Wäre ich durchgefallen, hätte ich mir eben dann eine rote Nummer geholt...
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