[quote='violett-dream','index.php?page=Thread&postID=282678#post282678']Hallo, danke für eure Antworten, für mich wäre halt wichtig das ich wenigstens die 1500 Euro für die Anzahlung vom neuen Auto bekomme. Die hätte mir der Händler ohne Unfallschaden gegeben. Sonst muß ich ans Ersparte und das würde mich echt ärgern. Weil ich ja nichts dafür kann.
Grüßle Carmen[/quote]
wenn ich mir den Schaden da oben so anschaue, bekommst du schon 1500 EUR von der gegnerischen Versicherung.
Das ist ja kein einfacher Knall da. Unter der Stoßstange wird das schon recht übel aussehen.
und nix mit Pool, Gutachter wirst du ja ausgesucht haben oder???
und die Versicherung hat nicht die Differenz zu bezahlen.
es wird ein Wiederbeschafftungswert festgelet. sagen wir mal 2500 EUR
Reparaturschaden 1500 EUR
Dann rechnest du nach Gutachten ab und bekommst 1500 EUR abzgl Märchensteuer ausgezahlt
Sollte der Reparaturschaden, den Wiederbeschafftungswert übersteigen, kommen wir zur 130% Grenze.
Also z.b. 2500 EUR Wiederbeschafftungswert heißt die Reparaturkosten dürfen Brutto 3250 EUR nicht übersteigen.
Hier muss dann aber zwingend repariert werden, danit die 130% zum Tragen kommen.
Sollte der Rep Preis drüber liegen, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Dann wird der Gutachtern einen Restwert festlegen, der wird vom Wiederbeschafftungswert abgezogen, die Differenz erhälst du dann abzgl. der Mehrwertsteuer
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