Überführung mit Inaktiven Saison Kennzeichen

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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Fabio
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Überführung mit Inaktiven Saison Kennzeichen

Beitrag von Fabio »

Hab da mal frage....

Mein Cabrio hat nen Saison Kennzeichen ( April - Oktober )
Da wir nun November haben ist das KZ ja Inaktiv.

Leider habe ich in diesem Zeitraum keine Garage gefunden bzw zugesagte Garagen wurden kurzfristig vom Vermieter einfach wieder abgesagt.
Nun ist der Saison Zeitraum abgelaufen und ich habe zufällig ne Garage gefunden ( Heute den Mietvertrag dafür Unterschrieben ).

Jetzt Stellt sich die Frage, wie ich das Cabrio zur Garage bekomme ( sind von mir zu Hause 16km bis dort hin )
Darf ich dort eine rote Nr. oder ein Kurzeit Kennzeichen dran machen oder wäre das dann ne doppel Zulassung ?
Wäre es z.B. möglich mit Rücksprache bei der Versicherung denn Wagen für ein Tag zu zulassen ?

Nen Trailer würde ich gerne meiden, da der Wagen zu Tief ist ( müsste die Frontschürze dafür Demontieren, damit ich evtl ne Chance hätte da drauf zu kommen )


Hoffe ihr könnte mir da weiter Helfen.
Bitte keine dummen Kommentare oder Spekulationen ;)




gruß
Fabio
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Christian
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Beitrag von Christian »

[quote='Fabio','index.php?page=Thread&postID=285665#post285665']Darf ich dort eine rote Nr. oder ein Kurzeit Kennzeichen dran machen oder wäre das dann ne doppel Zulassung ?
Wäre es z.B. möglich mit Rücksprache bei der Versicherung denn Wagen für ein Tag zu zulassen ?[/quote]

KKZ geht auf jeden Fall. wenn die Versicherung lieb ist, bekommst das auch für Lau, wenn du denen dann sagst, das der Wagen sicher in einer Garage geparkt wird.
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
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Shadow
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Beitrag von Shadow »

Kurzzeit sowie rote Nummer geht problemlos, das Fahrzeug gilt außerhalb des Saisonzeitraums als nicht zugelassen...

Hatte das schonmal recherchiert, ich bewege mittlerweile die Autos öfter mal mit KKZ außerhalb der Saison...

--sj
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dorne
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Beitrag von dorne »

geht ganz einfach

Freund im Wagen vorne
Du im Cabrio
Freund im Wagen hinten

so können nur der vorne bzw. hinten angehalten werden :thumbsup: :screwy:
nein scherz, es gibt da so ein sonderrecht, hab bei meinem cab so gemacht. und zwar kannst du mit absprache vom landratsamt und der versicherung
theoretisch zum tüv fahren und anschließend gleich anmelden. Hab auch von der Polizei die schriftliche Bestätigung erhalten..
weiß aber nicht ob sowas für's überführen auch gilt ?(

Edit: klick

MfG
100% Sauger, nur tote müssen beatmet werden!
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Beitrag von thyphon2000 »

Zur Not isser halt gerade auf dem Weg zum TÜV.....allerdings würde ich mir Rückendeckung von der Versicherung holen,dann isses halb legal.
Volvo C70I T5 @ BSR Stage III 8)
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Golf 3 Cabrio 2E Powered by Dupre`Engineering.......verkauft und platt gefahren :-(
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Debo16V
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Beitrag von Debo16V »

Naja. Ist nur doof wenn er keinen Termin hat oder der TÜV nichts am Wagen zu tuen hat ;)

Ich würde mit der Versicherung sprechen, vllt. gibt es da ja eine Lösung.
Ansonsten bist du mit roten Nummern immer auf gutem Wege, grade wenn du eine nicht so weite Strecke vor dir hast!
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Also ich hab mein Cabrio auch mal im März (Saisonkennzeichen April -Okt) zu meinem Tuner fürn Umbau gefahren. Versicherung angerufen wegen KZZ kostenlos ne Nummer bekommen und dann zur Zulassungsstelle und Kennzeichen geholt und Cabrio überführt.

Also einfach mal die Versicherung anrufen.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

Danke für die Tips.
Werde morgen mal mit meiner Versicherung sprechen.
Vllt kann ich mit den was regeln :)
:thumbsup: Wer Sparsam Fährt, hat weniger Spaß :thumbsup:
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