Original von froekl
Das kann man so pauschal gar nicht sagen.
3 cm ist jawohl nen Witz wer kann damit noch fahren

:D?!
Also je tiefer desto mehr muß gemacht werden richtig Fachmänner?
Frauke sorry habe nach geforscht und habe folgendes Ergebniss:
Merkblatt 752 der Vdtüv zur begutachtung von Fahrzeugtieferlegung sagt im Anhang II unter Punkt 5.1.9. ( Prüfung der Bodenfreiheit) folgendes aus:" Nach einer Tieferlegung sollte der betriebsbereite Fahrzeug -besetz mit einem Fahrer- eine schwelle mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können. Die Berührung von Karosseriebauteile aus elastischen wersktoffen kann dabei unberücksichtig bleiben. etc etc
Danách sollte sich jeder Tüv richten. Denn die Polizei richtet sich genau danach. Bei einer Kontrolle wird schon mal nachgemessen. Und da darf nichts vom Fahrwerk oder Bremsen tiefer als 11 cm sein. Beim Spoiler sind so 8 cm nóch im Rahmen damit man eine Schwelle noch überfahren kann . Man kann aber wenn man diesen Gesetzestext kennt immer vor der Polizei argumentieren. Mir hat es immer geholfen