US Leiste
Moderator: Christian
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So hier mal was zu den Seitenmarkierungleuchten!
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO
nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte
Farben definiert. Dieses ist für Seitenmarkierungsleuchten die Farbe
"gelb". In Amerika ist es halt gelb bzw. rot.
Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da hier bestimmte
Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Es wird stets nur die Farbe des tatsächlich ausgestrahlten Lichtes
bewertet. Welche Farbe die Leuchte/der Scheinwerfer im Ruhezustand
besitzt, ist unerheblich.
Die hinteren Seitenmarkierungen dürfen nur dann rot sein, wenn diese
mit der Schlußleuchte eine Einheit bilden und somit ein Teil davon sind.
Gelbe Seitenmarkierungsleuchten sind zulässig.
Aber auch für diese Leuchten gilt die Bauartgenehmigungspflicht.
Die Seitenmarkierungsleuchten der Amerika-Ausführung des Golf verfügt
m.E. nicht über eine derartige Genehmigung für Europa.
Es gibt im Zubehörhandel verschiedene Seitenmarkierungsleuchten von
unterschiedlichen Herstellern, welche zulässig und zum Anbau an einen
deutschen Golf sind.
Leider ist für einen Käufer nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich
tatsächlich um bauartgenehmigte Teile oder "Fälschungen" handelt.
Sie sollten daher nach Möglichkeit die Teile von einem namhaften Anbieter
beziehen.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
An Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO
nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte
Farben definiert. Dieses ist für Seitenmarkierungsleuchten die Farbe
"gelb". In Amerika ist es halt gelb bzw. rot.
Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da hier bestimmte
Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Es wird stets nur die Farbe des tatsächlich ausgestrahlten Lichtes
bewertet. Welche Farbe die Leuchte/der Scheinwerfer im Ruhezustand
besitzt, ist unerheblich.
Die hinteren Seitenmarkierungen dürfen nur dann rot sein, wenn diese
mit der Schlußleuchte eine Einheit bilden und somit ein Teil davon sind.
Gelbe Seitenmarkierungsleuchten sind zulässig.
Aber auch für diese Leuchten gilt die Bauartgenehmigungspflicht.
Die Seitenmarkierungsleuchten der Amerika-Ausführung des Golf verfügt
m.E. nicht über eine derartige Genehmigung für Europa.
Es gibt im Zubehörhandel verschiedene Seitenmarkierungsleuchten von
unterschiedlichen Herstellern, welche zulässig und zum Anbau an einen
deutschen Golf sind.
Leider ist für einen Käufer nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich
tatsächlich um bauartgenehmigte Teile oder "Fälschungen" handelt.
Sie sollten daher nach Möglichkeit die Teile von einem namhaften Anbieter
beziehen.
"Es kommt nicht darauf an, wie gut man neben seinem Auto stehn kann, sondern wie gut man damit fahren kann!"
[quote]Original von Böser Golf
da ich mir diese leiste auch schon überlegt habe nun die leiste von einem freund machen lassn der soll das plastik von einer andern 4er stange nehmen und zusammenschweisen oder kA wie der das macht ich werde euch berrichten
[/quote]
Hallo,
die wird wohl im großen und ganzen passen,lediglich die Seiten werden für das Cabrio zu kurz sein. Wie es auch beim Original-Frontspoiler der Fall ist.
Gruß
GC4
da ich mir diese leiste auch schon überlegt habe nun die leiste von einem freund machen lassn der soll das plastik von einer andern 4er stange nehmen und zusammenschweisen oder kA wie der das macht ich werde euch berrichten

Hallo,
die wird wohl im großen und ganzen passen,lediglich die Seiten werden für das Cabrio zu kurz sein. Wie es auch beim Original-Frontspoiler der Fall ist.
Gruß
GC4
Gruß GC4
SML
Moin leute,
Der Fred hier ist zwar alt, aber ich find das juckt ja nicht.
Zum Thema us Leiste und Seitenmarkierungsleuchten steht hier ja schon viel nuetzliches drin, aber etwas fehlt noch...
Ich hab mir grade eine originale Us Leiste gekauft.
Muss nur noch ankommen.
Jetztist die frage welche sml kauf ich? Ich will schwarze das steht fest! Aber nimmt man welche vom Golf 3? Oder Golf 4/Bora?
Oder macht das lein unterscheid?
Mfg Marco P
Der Fred hier ist zwar alt, aber ich find das juckt ja nicht.
Zum Thema us Leiste und Seitenmarkierungsleuchten steht hier ja schon viel nuetzliches drin, aber etwas fehlt noch...
Ich hab mir grade eine originale Us Leiste gekauft.
Muss nur noch ankommen.
Jetztist die frage welche sml kauf ich? Ich will schwarze das steht fest! Aber nimmt man welche vom Golf 3? Oder Golf 4/Bora?
Oder macht das lein unterscheid?
Mfg Marco P
Husch, Husch ab ins Körbchen! 

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