[quote='xMaNoox','index.php?page=Thread&postID=274471#post274471']Übers finanzielle hab ich generell noch nicht wirklich nachgedacht (obwohl das eigentlich das erste ist über das man sich gedanken machen sollte)[/quote]
Ja genau gut erkannt
[quote='xMaNoox','index.php?page=Thread&postID=274471#post274471']Ob das aus wirtschaftlicher sicht möglich ist muss durchkalkuliert werden.[/quote]
Is möglich

. Idealerweise machst da mal ne Mini-KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung) wie es schaut mit den zu erwartenden Kosten (Aufwand in der BU) und den möglichen Leistungen (Erträge aus der BU). Das ganze gegenüberstellen und schon bist da kaufmännisch schon an großen Schritt weiter. Ein wichtiger TIPP

IM EINKAUF LIEGT DER GEWINN.
Du wirst dich wundern was du alles geltend machen kannst um den Gewinn zu schmälern. Beachte dass du die ersten 4 jahre auch Verluste machen darfst. Dabei ist der § 2 USt-G zu beachten, dass dir das Finanzamt das nicht als Hobby auslegt.
Ich erklär dir das mal zum Verstehen
§ 2 UStG – Unternehmer, Unternehmen
(1) 1Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.3Gewerblich
oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von
Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine
Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Erklärung des Satzes 1 und 3:
Satz 1 bedeutet, das wenn jemand etwas gewerblich (Achtung dazu muss KEINE Gewerbeanmeldung vorliegen) ODER beruflich (gilt für alle Freiberufler, die Keine EÜR machen müssen sonder nur eine Werbekostenaufstellung,
z. B. Künstler, Ärtzte, Rechtsanwälte etc.) SELBSTÄNDIG macht. Das heißt er ist NICHT angestellt und Weisungsgebunden und trägt das unterhemerische Risiko. Eine Abwälzung dieses Risikos IST STRENG VERBOTEN. Auch wenn manche Arbeitgeber dies immer wieder gerne versuchen. ((2) 1Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt,).
Satz 3 bedeutet, dass eine NACHHALTIGKEIT gegeben sein MUSS. Wenn du 4 Teile im Jahr verkaufst dann ist das nicht gegeben, ergo keine Nachhaltigkeit, damit keine Gewerbetätigkeit. Jetzt kommt die Falle, worüber viele stolpern: Du ebay - Du Privat - Du nix Garantie - Du nix Gewährleistung - Du nix Rückname ... was ma immer so liest. Ist übrigens alles Quark mit Soße besser gesagt der eine schreibt vom anderen ab und jeder denkt das stimmt so. Mal kurz vorab (ich denk ich schreib da mal was im Forum
). Dann guckst du auf weitere Artikel, aha noch mal 15 Teile die angeboten werden ... Das ist eine ganz klare Absicht Einnahemn zu erzieheln und die Nachhaltigkeit ist auch gegeben ergo VOLL USt und EKSt pflichtig AUCH OHNE GEWERBEANMELDUNG!!!. Das ist auch der Grund warum unsere Spezielisten meinen, wenn sie den Nick auf ebay öffters wechseln, dass man ihnen nicht drauf kommt. Falsch egdacht. Der Schluss Satz 3 bezieht sich auf Clubs, Vereine, Bürgerinitiven und solches.
(1) 2Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.
Das ist einfach gesagt aus der Sicht der PERSON mit Welteinkommensprinzip:
Du Arbeitnehmer bei XY = gehört nicht zum Unternehmen
Du verkaufst im Jahr 3 Autos = nicht Unternehmen
Du verkaufst Cabrio Teile nachhaltig gegen Entgelt (oder im Tausch gegen Leistungen die einem Entgelt gleich zu stellen sind) = Unternehmen
Du vermietest eine Wohnung = Unternehmen
Du bist an der XY GmbH beteiligt = kein Unternehmen
Du bist an der XY Cabrio-Gebrauchtteile-Austria GbR 99 %iger Teilhaber = kein Unternehemen
Du betreibt in Timbukto eine Teilehandel für afrikanische Kundschaft = gehört zum Unternehemen!
Hoffe dast da jetzt a bisserl durch blickst, frohes gelingen.

Das ist übrigens DEUTSCHES Recht, aber in den Punkten sind die sich in der EU einig sonst könnte man keine innergemeinschaftlichen Liefeungen und Leistungen durchführen.
Grüße
Schorsch