TÜV HU AU Eintragungen

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Mr_Hefner
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TÜV HU AU Eintragungen

Beitrag von Mr_Hefner »

Hallo Leute,

muss der TÜV in den HU-Bericht reinschreiben, dass er die vorangegangenen Eintragungen berücksichtigt hat?

Beste Grüße und danke
Stefan


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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Kurz und knapp: Nein.

Allerdings prüfen die Prüfer auch Mal Eintragungen. Gerade Rad/Reifen Kombinationen oder andere Dinge.

Falls was nicht eingetragen ist wird normalerweise die Plakette verweigert (außer man fährt hin mit dem Auftrag Eintragung und HU).
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
Mr_Hefner
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Beitrag von Mr_Hefner »

Achso, danke für deine Antwort. Wäre für mich aber von Vorteil, wenn das drin stehen würde, da ich mal angehalten wurde und zur Zwangsvorführung beim TÜV musste, hatte der TÜV den Wagen stillgelegt, weil angeblich die Radfreigängigkeit nicht mehr gegeben war obwohl eingetragen, habe ich einen Monat später ein Bußgeld und einen Punkt bekommen. Dann hatte ich den Prüfer gefragt, wieso ich dann vor einem Jahr die HU-Plakette bekommen habe. Sagt der, woher soll ich wissen, ob bei der HU die 17Zoll Felgen drauf waren, vielleicht hatten Sie ja da die Standard-Felgen drauf!
Mr_Hefner
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Beitrag von Mr_Hefner »

Ich habe einen Bericht, der belegt, dass bei der Eintragung die 17Zoll Felgen zusammen mit dem 60/40 Fahrwerk eingetragen wurde. Das interessierte den Prüfer nicht und sagte: Radfreigängigkeit nicht mehr gegeben. Unmittelbare Gefahr durch schleifen der Räder.


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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Da kann der Prüfer bei der HU nicht richtig geschaut haben, oder je nachdem wie alt das Fahrwerk ist, hat es sich noch gesetzt und es ist weniger freigängig. Oder evtl sind schon Dämpfer kaputt und dadurch ist es zu knapp.


Es kann viele Gründe geben, aber die Begründung mit den Original-Felgen ist schlüssig, da es einige Leute gibt, die sogar Anbauteile oder Auspuffanlagen vorm TÜV umbauen und danach wieder zurück.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
onkelhowdy
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Re: TÜV HU AU Eintragungen

Beitrag von onkelhowdy »

Alter Thread ich weis, aber zur Aufklährung:

Bei der HU macht das der Prüfer NICHT! Nämlich genau aus den genannten Gründen: "Kann ja mit WInterreifen zur HU kommen".

ALLERDINGS gibts diverse Bemerkungen...Beim EIntragen MUSS (auch wens gern vergessen wird) das Fahrwerk mit Felgen "I.V." eingetragen werden. Das heist "In Verbindung mit". So wird das auch im Schein vermerkt. Lustig wirds, wenn du schon ein Fahrwerk drin hast und andere Felgen einträgst. Dann MUSS das ganze auch vermerkt werden, aber eben NICHT im Fahrzeugschein! Sprich auf dem Zettel den es vom TÜV gibt steht oben bei Bemerkung: "Berücksichtigt, bereits eingetragenes Fahrwerk Marke 0815 mit Kotflügelkante sowiso".

Sieht dann so aus:

Bild

Wiegesagt, das Problem ist dann einfach das es so nicht im Schein steht. Darum sollte man solche Zettel ZUhause haben, und als Kopie im Handschuhfach. Eben genau aus diesem Grund. Damit man bei einem unplanmässigen Besuch beim TÜV das ganze eben nachweisen kann. Ist blöd, is aber nunmal so.
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