
Gut nachlesen lässt es sich hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bremsenpr%C3%BCfstand
Die dreistelligen Zahlen sind Angaben in daN (DekaNewton, kennt man auch gerne von Spanngurten) der Bremskraft. Ein Newton ist die Größe der Kraft, die aufgebracht werden muss, um einem Körper der Masse 1 kg die Beschleunigung 1 m/s^2 zu erteilen - Also Beschleunigen oder Verzögern.
Achtung, den folgenden Absatz habe ich aus dem Netz kopiert, aber besser hätte ich es nicht wiedergeben können:
Dein Auto muß eine Mindestabbremsung erfüllen, die ist abhängig vom Tag der Erstzulassung, je neuer desto höher die Ansprüche. Gehen wir davon aus, daß Für Dein Fahrzeug 50% Abbremsung gelten, dann bedeutet das, daß die Summe der 4 gemessenen Bremskräfte mindestens die Hälfte vom zulässigen Gesamtgewichtes Deines Fahrzeuges erfüllen muss. Zähle einfach die 4 Werte zusammen und teile sie durch den Wert aus Feld F2 der Zulassungsbescheinigung. Der Wert muß 0,5 oder größer sein, wenn die Räder nicht blockiert haben. Wenn Dein Fahrzeug leer ist, kann es sein, daß man die Räder schon mit geringerere Kraft zum Stehen bekommt. Dann sind zwar nicht die 50% erfüllt, aber die Blockiergrenze wurde schon mit geringerer Kraft erreicht. Dann steht auf Deinem HU Bericht ein Vermerk wie "Betriebsbremswirkung gem- Pkt 8 Nr 1 der HU Bremsenrichtlinie erfüllt" oder "Abbremsung ausreichend" oder "Blockiergrenze erreicht". Bei der Feststellbremse gilt entsprechendes, hier muß eine Abbremsung von 16% des zul Gesamtgewichtes erfüllt sein.
Die Abweichung zwischen links und recht darf bei der Betriebbremse max 25% vom größeren Wert her abweichen, bei der Feststellbremse sind 50% Differenz zulässig.