Formfehler beim Knöllchen?!

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Bigdog71
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Formfehler beim Knöllchen?!

Beitrag von Bigdog71 »

So heute hab ich mein erstes Knöllchen wegen Falschparkens bekommen.

Als ich bei dem Chaos meine Pokalfinalkarten holte :D

Es war so ein dummes kleines Halteverbotsschild was noch ein bisschen verdeckt war, naja beim wegfahren hab ichs mit suchen gefunden.....

Knöllchen also ok.

Allerdings hat der / die Knöllchenschreiber/in ein Golf II Cabrio gesehen und nicht Golf III Cabrio, zwei gibts ja gar net und wenn sieht ein 2er Golf ja dem 1er ähnlicher, meint ihr, wenn ich post bekomme kann ich die von der Stadt Frankfurt etwas ärgern?

Ich meine es wurde ja ein Auto aufgeschrieben was es gar net gibt und so ein Spass und etwas Mehrarbeit für die Stadt darfs doch sein oder?
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Asphaltkratzer
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Beitrag von Asphaltkratzer »

Dein KFZ Kennzeichen stimmt aber aufm Zettel?
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Jo stimmt alles, nur halt ein anderes Auto gesehen haben will, hab mal was gelesen, da wurde aber ein ganzer Autotyp falsch aufgeschrieben glaube Scirocco und Corrado verwechselt und da musste dann net gezahlt werden.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Asphaltkratzer
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Beitrag von Asphaltkratzer »

Kann ich mir net vorstellen, Kennzeichen sollte reichen...
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janp
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Beitrag von janp »

spar dir lieber extra bearbeitungsgebühren und zahl die 5€ oder was auch immer...
Stell dir vor es ist Wirtschaftskrise und keiner macht mit :daumen:
Baldur
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Beitrag von Baldur »

hmmmmmmmm :rolleyes:

Schwierig .. ich denke nicht das du drum rum kommst.
Aber versuch macht klug ;)

Aber wenn du pech hast musst du dann noch die Bearbeitung drauf zahlen :(
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von VW2.0Cabrio
Nun ja, Versuch macht kluch, aber glaub mal, deinen Widerspruch werden die wohl abschmettern.

Denn Kenzeichen und Fahrzeutyp sind ja korrekt (o.k. fast). Ich glaub nicht dass die deinem Widerspruch stattgeben werden, nur weil da Golf II statt Golf III Cabrio drauf stand.

Denn gemäß § 42 VwVfG kann eine Behörde Schreibfehler ...... und offenabre Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen.
Das is ja blöd, naja is ja net so schlimm....
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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