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Original von robert84
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Original von backes
@ex1t
Illegal ist das ganz und gar nicht. Alles vom Tüv abgenommen. Da es auch Cabrios ohne 3.Bremslicht als Serie gibt, mußte er das so abnehmen! Was will der Tüv denn machen... mir sagen das ich es haben muß und ein anderer mit Cabrio nicht. Da müßte schon ne ordentliche Erklärung her. :finger:
Aber wie gesagt... alles eingetragen!

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Ganz einfach..ab dem und dem BJ gehörte es zur Serienmäßigen ausstattung und wurde vom Gesetzgeber auch so gefordert! Demnach ist nicht mal eben einfach so austragen :finger: [/quote]
auf welches Baujahr beziehst du dich? denn dann gilt das nur für das Sondermodell Sport Edition
In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG i.V.m. ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Bei den Cabrios Modell 96 konnte man das Kreuzchen machen oder nicht, ab 97 war sie dann wohl grundsätzlich verbaut, auch bei der Limo. aber Pflicht war sie noch lange nicht.
das heist, Ausbau ist okay, würd ich sagen.