Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder?
Moderator: Christian
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Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder?
Ich habe im Moment 3cm Spurverbreiterungen zu hause und hatte doch kurzzeitig überlegt, diese eintragen zu lassen....
Folgendes Schreiben bekam ich gerade vom Tüv:
Spurverbreiterungen durch Distanzscheiben oder Räder mit einer geringeren Einpresstiefe als bei den serienmäßigen Rädern, sind aus fahrzeugtechnischer Sicht kritisch zu bewerten : Durch die daraus resultierende Vergrößerung des Lenkrollradius greifen alle auf die Räder einwirkenden Kräfte an einem größeren Hebelarm an. In Verbindung mit einem niedrigeren Reifenquerschnitt und entsprechend verringerter Reifenfederung hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Lebenserwartung der Fahrwerksteile (Traggelenke, Lenkungsteile, Radlager) sowie die karosserieseitigen Anlenkpunkte des Fahrwerks.
In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit).
[Durch die von Ihnen angesprochenen Distanzscheiben ergibt sich eine Spurverbreiterung von ca. 4,0 %].
Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt. Wegen der hohen Kosten für diesen Nachweis (ca. 4500,- bis 5000,- €) wird sich die Umsetzung Ihres Vorhabens wohl kaum lohnen.
Was solln der Mist? :wall:
Gruß
Bass-T
Folgendes Schreiben bekam ich gerade vom Tüv:
Spurverbreiterungen durch Distanzscheiben oder Räder mit einer geringeren Einpresstiefe als bei den serienmäßigen Rädern, sind aus fahrzeugtechnischer Sicht kritisch zu bewerten : Durch die daraus resultierende Vergrößerung des Lenkrollradius greifen alle auf die Räder einwirkenden Kräfte an einem größeren Hebelarm an. In Verbindung mit einem niedrigeren Reifenquerschnitt und entsprechend verringerter Reifenfederung hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Lebenserwartung der Fahrwerksteile (Traggelenke, Lenkungsteile, Radlager) sowie die karosserieseitigen Anlenkpunkte des Fahrwerks.
In dem von allen Technischen Prüfstellen angewendeten VdTÜV-Merkblatt 751 für Fahrwerksumrüstungen, wird auf den oben beschriebenen Zusammenhang verwiesen und als Konsequenz verlangt, dass bei Spurweitenänderungen um mehr als 2 % ein Betriebsfestigkeitsnachweis für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller (erfahrungsgemäß lehnen die Fahrzeughersteller dies ab) oder ein anerkanntes Betriebsfestigkeitslabor zu führen ist (z. B. Fraunhofer Institut für Betriebsfestigkeit).
[Durch die von Ihnen angesprochenen Distanzscheiben ergibt sich eine Spurverbreiterung von ca. 4,0 %].
Eine Eintragung ist nur dann möglich, wenn dieser Betriebsfestigkeitsnachweis mit den Rädern und / oder Distanzscheiben für Ihren Fahrzeugtyp vorliegt. Wegen der hohen Kosten für diesen Nachweis (ca. 4500,- bis 5000,- €) wird sich die Umsetzung Ihres Vorhabens wohl kaum lohnen.
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Bass-T
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- Christian
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RE: Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder?
3cm? pro achse oder je Radlauf?
welcher Hersteller? hast du denn da kein gutachten für bekommen?
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RE: Das kann doch nicht ernst gemeint sein, oder?
Tja wenn man den Richtigen Gutachter erwischt kommt sowas öfter mal raus. Das haben die mir beim ersten Mal auch erzählt.
Fahr damit mal zu einem anderen Prüfer, kann so sein das es dann auf Anhieb klappt. Ist immer von Prüfer zu Prüfer verschieden.
Fahr damit mal zu einem anderen Prüfer, kann so sein das es dann auf Anhieb klappt. Ist immer von Prüfer zu Prüfer verschieden.
- Christian
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dann sollte das kein Dingen sein.Original von Bass-T
Die Spurverbreiterung ist auch im Flohmarkt drin!
Ist von FK System B und hat 3cm pro Rad (hab die hinten verbaut).
Da ist auch nen Teilegutachten dabei wo das Cab aufgeführt ist!
Fahr mal zum TÜV Nord nach Hagen.
erzähl dem alles, dann wird das schon was.
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du brauchst n festigkeitsgutachten vom fahrwerkshersteller, wenn ich mich richtig entsinne. h&r nimmt 250€ dafür. was in dem schreiben steht passt schon. steht denn in dem gutachten drin das ein festigkeitsnachweis erbracht werden muss, bei nicht serienbereifung?
@Christian
mach mal nicht so die werbung für tüv hagen. der trägt auch nicht alles ein. die sind nur freundlicher und setzen sich damit auseinander. der typ wird ihm wahrscheinleich das gleiche sagen wie es schon in dem schreiben steht.
@Christian
mach mal nicht so die werbung für tüv hagen. der trägt auch nicht alles ein. die sind nur freundlicher und setzen sich damit auseinander. der typ wird ihm wahrscheinleich das gleiche sagen wie es schon in dem schreiben steht.
Zuletzt geändert von robert84 am 5. Nov 2007 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
das ist ne auflage vom tüv, das hat nix mit den spurplatten zu tun. der tüv sagt das wenn die spur um mehr als 2% verbreitert wird wollen die ein tragfestigkeitsgutachten oder wie auch immer das ding heißt vom fahrwerks-/ felgen(bin mir da gerad selbst total unschlüssig) hersteller sehen.
und nohcmal zum tüv hagen, hast ja selbst gehört als wir da waren, wenn alles vernünftig dokumentiert und sauber gemacht ist trägt der das auch ein kein problem. irgendwas dahin zaubern macht der ja auch nicht... gut der klemmt sich da selbst auch noch hinter wenn du willst
nech
und nohcmal zum tüv hagen, hast ja selbst gehört als wir da waren, wenn alles vernünftig dokumentiert und sauber gemacht ist trägt der das auch ein kein problem. irgendwas dahin zaubern macht der ja auch nicht... gut der klemmt sich da selbst auch noch hinter wenn du willst


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Ok ich muss mich geschlagen geben!!!
Im Teilgutachten steht unter meinen Daten drin:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW mehr als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist ein Gutachten über eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit erforderlich.
Und damit werd ich sie wieder abgeben, weil ich das Geld besser für nen FW spare!!!
Danke für Eure schnellen Antworten!
:daumen:
Im Teilgutachten steht unter meinen Daten drin:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW mehr als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist ein Gutachten über eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit erforderlich.
Und damit werd ich sie wieder abgeben, weil ich das Geld besser für nen FW spare!!!
Danke für Eure schnellen Antworten!
:daumen:
wieso zur zeit..die auflage gibts schon ewig....Original von ralph_89
und was iss wenn ich mit ner niedrigen ET ankomme?
sind die felgen dann auch ned zulässig, weil ne zu hohe belastung auf den fahrwerksteilen anliegt?
ööööh, zur zeit drehen die ja alle am rad.
"eeehh karli hab mir für 5000 € spurplatten eingragen lassen"
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