Neue Tüv Regelung ab 1.4. Keine Einzelabnahmen mehr

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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XdeVilX
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Beitrag von XdeVilX »

also
hab jetzt auch mit einigen darüber rücksprache gehalten

aktuell weis ich das die am §21 auf jeden fall was ändert. und zwar für alle nicht nur Neufahrzeuge!

im Speziellen geht es um Eintragungen ohne jeglicher Gutachten ( Felgen mit eingestanzter Traglast zb) diese wird es nicht mehr geben in zukunft
ändern wird sicha uch noch die AU

bei fahrzeugen mit obd 2 wird die AU wegfallen bzw in die Tüv untersuchung mit integriert. da das hier via OBD2 gemacht werden ( sagte mein tüver auch schonmal zu mir)


eintrageungen mit gutachten sind aber weiter möglich wenn gutachten etc vorhanden sind ( also fremdfelgen motoren achsen etc)
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Christian
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Beitrag von Christian »

hier mal von Gullikratzer aus dem G3F

Es gibt wirklich ab 1.04.2009 die neu EU Regelung bzgl. §21 StvZO. Nämlich dass dieser § nicht mehr anzuwenden ist, sondern die EU Rili anzuwenden ist. Das heißt aber nur das alle Fahrzeug die in Kleinserie gebaut werden die einzelne Nachweise über Abgas, Geräusch etc. haben müssen. Früher hatten diese Fz-Hersteller vereinfachte Zulassungbedinungen für ihre Kleinserie gehabt, die eben ab dem 1.4 wegfallen werden.

Das hat aber nichts mit den Eintragungen von Teilen nach § 19.2 StVZO zu tun!!!
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
:prost: :prost: :prost:

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Tobi
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Beitrag von Tobi »

Zitat von Olli aus dem WobEd-Forum

Hi,

also es wird sich etwas ändern. Wie sich immer etwas ändert, wenn was an die EU angepasst werden soll, oder irgendjemand Scheisse gebaut hat.

Ab ca. April (genauer Termin steht noch nicht fest), müssen alle Eintragungen dokumentiert werden. Sprich die Gutachtennummern müssen in einer Datenbank hinterlegt werden.

Des Weiteren werden von den Fahrzeugen Fotos gemacht, welche ebenfalls abgespeichert werden.


Motorumbauten, etc. sind auch weiterhin gültig und machbar.


Weiteres die Tage wenn ich wieder News habe.
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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

Zum 29.04.2009 muss die Richtlinie 2007/46/EG in nationales Recht umgesetzt sein, das nationale Recht bleibt aber weiter bestehen und die Richtlinie gilt auch nur für Neufahrzeuge. Damit ändert also sich eigentlich nicht viel; wesentliches Novum sind Regelungen zu Kleinserien und Einzelgenehmigung nach EG-Recht, hierzu berdarf es nach dem EG-Recht technischer Dienste und nicht der technischen Prüfstelle, wie sie in Deutschland bekannt ist. Wie das bei uns umgestezt wird? Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen...
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Anti
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Beitrag von Anti »

Genau so ist es und nicht anders, ich hab meinem TÜVer lustige Minuten bescheert :D
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von Mark_HH
Zum 29.04.2009 muss die Richtlinie 2007/46/EG in nationales Recht umgesetzt sein, das nationale Recht bleibt aber weiter bestehen und die Richtlinie gilt auch nur für Neufahrzeuge. Damit ändert also sich eigentlich nicht viel; wesentliches Novum sind Regelungen zu Kleinserien und Einzelgenehmigung nach EG-Recht, hierzu berdarf es nach dem EG-Recht technischer Dienste und nicht der technischen Prüfstelle, wie sie in Deutschland bekannt ist. Wie das bei uns umgestezt wird? Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen...
Ich denke das ist der Punt der noch unklar ist und die Angst verbreitet, also abwarten, Tee trinken und alles schnell noch eintragen lassen :D
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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lippi
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Beitrag von lippi »

Abwarten und Tee drinken ist genau das richtige, die Tuningfirmen setzen allein in Dt. jährlich mehrere MILLIARDEN Euro um. Da wird in Zeiten einer schleifenden Wirtschaft sich erstens niemand ins egene Fleisch schneiden
und 2. werden wenn es so kommen sollte,die Tuningfirmen sich auch was einfallen lassen, wie man das eventuell umgehen kann bzw. sich endlich mal nen kopf machen und Gutachten zu ihren Teilen zu geben...
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

Wie kann man diese Reglung denn verstehen falls Sie so eintretten solte wie hier disskutiert ...

Habe z.B. ne Heckschürze die kein TÜV Gutachten hat, müsste ich also über ne Einzelabnahme eintragen lassen.
Geht das dann nach dem angeblich neuem Gesetz dann nicht mehr oder wie !?

Das ja doof, dann muss ich meinem lacker ja in denn Po tretten, das der noch schnell das dingen lackiert und ich es eintragen lassen kann oder einfach unlackiert zum TÜV und es eintragen lassen ^^
Zuletzt geändert von Fabio am 25. Feb 2009 00:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

Gibts denn hier schon was neues zu dem Thema ?
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Anti
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Beitrag von Anti »

Ja...alles bleibt so wie es bisher ist!
Also weiterhin Einzelabnahmen ;)
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

ja das ist doch wunderbar :clap:
Habs mich auch schon so gedacht :D
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Rene
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Beitrag von Rene »

ich hoffe das es so bleibt habe mir 17 zoller bei eby gekauft !!!
ohne jedliches gutachten !!! und die kommen erst mitte nechster woche und müssen dan noch bezogen werden !!!
nich das ich den da stehe ... und der tüver sagt , nö so nich !!!^^
aus welcher quelle haste das den erfahren das dass erst mal alle so bleibt ???
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Anti
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Beitrag von Anti »

Von der Quelle TÜV Rheinland :D
Die Wissen selber auch nichts davon...
In wie fern ohne Gutachten? Wenn du keine KBA Nummern in den felgen hast, keine Festigkeitsgutachten etc. siehts ganz schlecht aus mit eintragen ;)
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XdeVilX
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Beitrag von XdeVilX »

so siehts aus

ohen gutachten gibts auch heute keine eintragug mehr

ne eingegossene traglast reicht nicht mehr aus
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Rene
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Beitrag von Rene »

ja die vorbesitzerin sagte sie hätte keine probleme beier eintragung gehabt , weil ihr prüfer ( dekra ) diese felge wohl im pc drinne hatte !!!
und sonst muss ich mir halt was außem i-net ziehen oder so !!!
jedenfalls sind die von R.O.D , da bekommt man doch bestimmt auch beim händler was , oder ???
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lippi
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Beitrag von lippi »

Hallo, lass dir doch ne Kopie vom Fahrzeugschein mit schicken, wo sie eingetragen sind.
Das sollte auch reichen.
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Rene
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Beitrag von Rene »

wenn sie das man macht ???
also ich würde nich einfach so nen fremden ne kopie von meinem schein geben !!!
und i wie im i-net ne bestimmte seite wo man das findet ???
kennt ihr auch net ???
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Anti
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Beitrag von Anti »

Warum nicht? Mit ner Scheinkopie kann keiner was anfangen, nur für dich zum Eintragen ist das hilfreich...für alles andere ist das Ding nicht zu gebrauchen ;)
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Rene
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Beitrag von Rene »

so leute , habe jetzt nachner stündigen suche was gefunden :D !!!
hoffe das dies richtig ist !!!

http://www.rod-wheels.de/SetaPDF/gutach ... =45691.pdf
guckt euch das mal bitte an !!!
und sagt mir was ihr davon haltet !
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Anti
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Beitrag von Anti »

Das ist das richtige teilegutachten, das Ausdrucken und zum TÜVer deines vertrauens fahren...sofern die Felgennr mit der auf dem Gutachten übereinstimmt ;)
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