Er hat immer ein offenes Ohr für jegliche Idee und hat mir auch letztes Jahr den Motor eingetragen.
Jetzt sagte er mir, es gäbe für Leistungssteigerungen/ Motorumbauten neue Richtlinien und zwar sagte er folgenden Satz:
,, Ab einer Leistungssteigerung von über 40% gegenüber des Originalmotors, ist ein Nachweis darüber zu erbringen das die Karosserie für die Leistung ausgelegt ist``
Also: Golf 3 Cabrio- angenommen 1,8er 75 PS anhand der Teilenummer lässt sich beweisen, dass kein Unterschied unter den Karossen zwischen 1,8 75PS und 2,0 116PS vorliegt: wäre immernoch ein +von 66,6% zum VR mit 174 PS. Also: Nicht mehr möglich! (Jeder weiß das eine Cabriokarosse stabiler ist als ein normaler Golf 3)





