Legale LED H7 Leuchtmittel von Osram

Alles, was zur optischen oder leistungssteigernden Aufwertung des Cabrios gehört

Moderator: Christian

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Lucky
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Re: Legale LED H7 Leuchtmittel von Osram

Beitrag von Lucky »

Hat mal jemand die NSW von den Valeo in die Hella ohne NSW umgebaut? Wenn ja, ist das einfach machbar oder eher was für Bastelprofis?
Streiche G1C Classic-Air setze G4C Highline <klick>
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Golf02Cab
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Re: Legale LED H7 Leuchtmittel von Osram

Beitrag von Golf02Cab »

Lucky hat geschrieben: 7. Apr 2023 11:30 Hat mal jemand die NSW von den Valeo in die Hella ohne NSW umgebaut? Wenn ja, ist das einfach machbar oder eher was für Bastelprofis?
Man muss das nicht vorhandene Loch aus dremmeln.
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MartinSteinhagen
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Re: Legale LED H7 Leuchtmittel von Osram

Beitrag von MartinSteinhagen »

onkelhowdy hat geschrieben: 23. Mär 2023 13:11
MartinSteinhagen hat geschrieben: 14. Okt 2022 13:45 Wenn es doch für diverse Fz eine ZULASSUNG gibt....warum dann nicht per Einzelabnahme mit VERGLEICHSGUTACHTEN machen lassen ????
Nur zu gut das ich nen vernüftigen ( und geheimen ) Tüv Prüfer habe. Der scheisst sich nicht in die Hose...dauert zwar manchmal etwas...aber kümmert sich immer.

für mich leider kein Thema...H1/H1.....aber auch da gibt es ja mittlerweile sehr sehr gute Nachrüst-Leuchtmittel....Golf3 06/97 ADZ
Das is jetzt net bös....aber DAS ist doch ziemlicher Nonsens. KEIN Prüfer der Welt hat die Kompetenz und rechtliche Grundlage dir Scheinwerfer "mal so" einzutragen.

Drösseln wir das mal auf:
Grundsätzlich müssen Scheinwerfer erstmal NICHT eingetragen werden, solange sie eine E Zeichnung haben. Sprich es gibt keine Fahrzeugspezifischen Freigaben. Da kannst du nämlich ganz einfach, legal und ohne EIntragung "baugleiche" einbauen und gut. Gerade bei runden gibts da wirkliche Standards. Ich fahr am 2er Golf eine Vollled Lampe vom Jeep Wrangler. Das geht aber NUR weil der ganze Scheinwerfer getauscht wurde. Somit hat der Scheinwerfer eben eine Zulassung für die LEDs. Den genau hier kommt das nächste ins Spiel: "Sonderlösungen" wie Xenon. Bei Xenon brauchst ja ggf (nicht immer!) eine ALWR und eine SWR. Und eben damit das alles passt muss sowas abgenommen werden. Man könnte z.B. mit Hella Doppelscheinwerfern ein Serienxenon vom BMW E30 (ja die gabs als M3 mit Xenon!) einbauen, die AWLR und SWR nachrüsten und abnehmen lassen. Hier passt eben alles zusammen.

Und was eben NICHT geht ist in irgendeinen Scheinwerfer einen Xenon Brenner oder eine LED einzubauen. Es muss erstmal geprüft werden ob der Scheinwerfer eine Zulassung hat, für das selige. Das kann man nämlich an den Buchstaben/Zahlen hinter der E Kennzeichnung erkennen. Sprich für was der Scheinwerfer zugelassen ist. Hast du nur eine Halogen ZUlassung, darf KEIN LED und kein Xenon eingebaut werden. ES SEI DENN es wir eben ein Lichttechnisches Gutachten erstellt. Das nachweist, das die Funzel trotz nicht gekennzeichnet eben für eine LED zugelassen ist. Und genau DAS macht eben Osram gerade. Kost halt n paar Mark Fuffzisch und geht NICHT als EInzelabnahme, sondern eher als eine Art Baumusterprüfung. Hier KANN kein TÜV Prüfer eine Einzelabnahme machen. Das ist genauso wie früher die lutigen US SMLs die man hier und da eingetragen bekommen hat....geht eben nicht. Da hat sich der eine oder andere Prüfer SEHR weit und die Nessen gelehnt.

Will sagen: Macht deiner solche illegalen EIntragungen, würd ich das ganze nicht an die grosse Glocke hängen. Da die nicht das Papier wert ist wo es drauf steht.
Der macht keine Illegalen Eintragungen !!!! Setzt sich halt mit allem auseinander ( deswegen dauert es manchmal etwas )
Das muss schon Hand & Fuß haben.....und wenn es nicht geht, dann begründet er es auch !!!!!!
Und er hat einfach Augenmaß......GEHT es...dann GEHT ES !!!! Geht es nicht...dann GEHT ES NICHT !!!!

habe selber schon Eintragungen gehabt. Polizeikontrolle....Gutachter......Alles auf Kosten vom Staat !!!!!
Weil alles 100% Wasserdicht war !!!!!!

Man muss halt ( ich arbeite in der KFZ-Branche ) die RICHTIGEN LEUTE kennen. Nicht mehr & nicht weniger.
onkelhowdy
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Re: Legale LED H7 Leuchtmittel von Osram

Beitrag von onkelhowdy »

Nochmals: KEIN Prüfer der Welt hat die Kompetenz und gesetzliche Grundlage um "irgendwelche Funzeln" einzutragen. Und genau DAS geht eben nunmal nicht.

Bei gewissen EIntragunen benötigt man eine gewisse Grundlage. Bei Felgen z.B. minderstens einen Traglastnachweis. Eingegossene Lasten zählen nicht. Und so isses bei Leuchten auch. Man kann nicht einfach irgendwas, ohne alles eintragen lassen. Allein die passende Ausstattung hat keine TÜV Station der Welt. Da brauchst nämlich mehr als nur ne Scheinwerfereinstellung zu messen. Mal abgesehen, davon das ein Verleichsgutachten etwas ganz anders ist.

Und nochwas: Sollte ein Prüfer das wirklich lupenrein machen, wozu soll der bitte "geheim" sein?
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