Krankenwagen/Polizei vorbeilassen dadurch Schäden?

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Moderator: Fabio

Nr. 57
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Beitrag von Nr. 57 »

Noch etwas, wenn die Ampel Rot ist, darf man rüberfahren, nur ganz langsam und rechts halten, so das der Rettungswagen vorbei kann.
Zuletzt geändert von Nr. 57 am 28. Apr 2008 06:45, insgesamt 1-mal geändert.
:wink:
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Chri
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Beitrag von Chri »

Also bin selbst blaulichfahrer.

Ich persönlich rate jeden langsam ein stück in die kreuzung reinzufahren.

Sodas die Rettung durchkommt.


Rechtlich gesehn weiß ich nicht wer den schaden trägt.


Solang das rettungsauto dich nicht streift oder dergleichen wird das dein schaden sein.


lg
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Rebster
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Beitrag von Rebster »

Sehr Interissante Diskusion. Also ich wäre auch für die Möglichkeit ganz langsam und zur Not mit Hupe in die Kreuzung rein fahren (auf Rechte seite oder sonst wo hin) so das der Krankenwagen vorbei kann.
mfg Rebster
Ich will es röhren hören!
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FARA
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Beitrag von FARA »

Hm, hab das jetzt auch mal verfolgt und bin etwas erstaunt... Vor 3-4 Wochen war in der Wolfsburger Allgemeinen ein Bericht, wo ein Krankenwagen mit Blaulicht auf der Kreuzung nen PKW gerammt hat, welcher nicht vorbeigelassen hat. Da stand dann, dass der Fahrer nichts zu befürchten hat, da man nicht verpflichtet ist, dem Krankenwagen die Vorfahrt zu gewähren... Und jetzt diese Diskussion hier. Bin verwirtt :meckern:
Hat wer mal nen Link zur StVo, die was darüber aussagt?
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Chri
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Beitrag von Chri »

Original von FARA
Hm, hab das jetzt auch mal verfolgt und bin etwas erstaunt... Vor 3-4 Wochen war in der Wolfsburger Allgemeinen ein Bericht, wo ein Krankenwagen mit Blaulicht auf der Kreuzung nen PKW gerammt hat, welcher nicht vorbeigelassen hat. Da stand dann, dass der Fahrer nichts zu befürchten hat, da man nicht verpflichtet ist, dem Krankenwagen die Vorfahrt zu gewähren... Und jetzt diese Diskussion hier. Bin verwirtt :meckern:
Hat wer mal nen Link zur StVo, die was darüber aussagt?
hey weiß nicht wie es in deutschland ist aber werd mich erkundigen.

jedoch weiß ich als RTW fahrer wenn ich einen Unfall hab wird die Blackbox ausgewertet.

Den du hast auf einer Kreuzung dich zu vergewissern das dich jeder sieht.

lg
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Benjaminthw
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Beitrag von Benjaminthw »

Die Gesetze über Wege- und Sonderrechte sind sehr schwammig formuliert.
Z.B. Benutzt ein Einsatzfahrzeug Blaulicht und Martinshorn so besitzt es z.B. an Kreuzungen keine Vorfahrt, verzichten die anderen Fahrer auf ihre Vorfahrt so kann der Kraftfahrer des Einsatzfahrzeuges vorsichtig die Kreuzung passieren.
D.h. kommt ein Einsatzfahrzeug an eine Kreuzung, Ampel rot und keiner verzichtet auf seine Vorfahrt muss theoretischer Weise das Fahrzeug auf grün warten. Ich glaube aber nicht dass das super wär, weil dann könnte es auch abgeschafft werden.

Würde ein Einsatzfahrzeug trotzdem auf die befahrene Kreuzung fahren und einen Unfall bauen würde der Kf des Einsatzfahzeuges eine Teilschuld kriegen.

Das musste ich mir leider alles an tun in einer Kraftfahrerausbildung beim THW.
:D:D:D Plus auf Masse, dass knallt Klasse :D:D:D

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immortales
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Beitrag von immortales »

hey...
Da ich während meines zivildienstes selber krankenwagen gefahren bin, wurden wie natürlich auch rechtlich darauf vorbereitet.
Wenn sich dir ein einsatzfahrzeug nähert, dass seine besonderen wegerechte in anspruch nimmt (blaulicht und sirene), musst du nur platz machen, wenn es dir ohne schaden möglich ist. Den schaden übernimmt absolut niemand! Auch mit serien-fahrzeugen ist es den fahrer zb. nich zuzumuten, einen bordstein hoch zu fahren. Du darfst auch mit besonderer vorsicht in eine (für dich rote) Ampelkreutzung fahren. Allerdings darfst du danach nicht bei rot weiterfahren. Auch hier zahlt im schadensfall niemand.
Das einzige wo gezahlt wird, ist wenn dir der einsatzwagen drauf fährt (und dir kein fahrlässiges handeln nachgewiesen werden kann) oder dieser seine wegerechte grob fahrlässig ausnutzt und du zb. ausweichen musst. Dazu MÜSSEN die aber horn und fackeln an haben. Nur eines reicht nicht, in den fall gelten die eigentlich als normale verkehrsteilnehmer. Übrigens entscheiden richter in zweifel meist für den fahrer des einsatzfahrzeuges...
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Benjaminthw
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Beitrag von Benjaminthw »

Fahren nur mit Blaulicht ist wie ein LKW mit Orangener Rundumleuchte. Es gilt als Warnsignal und nix anderes, also muss kein Platz gemacht werden. Wobei ich bei einem RTW trotzdem platz machen würde da es ja Notfälle gibt bei dem es dem Patienten schaden würde mit Martinshorn zu fahren.
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BluSonic
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Beitrag von BluSonic »

einmal das rechtliche:
„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“
– Auszug aus § 38 StVO


zu dem möglichen schaden:
ich weiß es nicht genau, aber ich gehe davon aus das du auf dem schaden sitzen bleibst, da du selbst entscheiden musst was mit deinem auto geht und was nicht und du auch selbst dafür verantwortlich bist das dein auto dahingehend nicht mehr alltagsfähig ist.


meine meinung aus der sicht eines feuerwehrmannes und somit fahrer entsprechender fahrzeuge:
in der regel sind alle fahrer von blaulichfahrzeugen darauf geschult noch mehr (plump gesagt) auf die dummheit der anderen verkehrsteilnehmer zu achten als das man es eh schon tut.

kleine tipps:
signalisiert dem fahrer des einsatzfahrzeugs eure absichten um freie bahn zu schaffen. zum beispiel blinker rechts wenn ihr vor habt nach rechts auszuweichen. so weiß der fahrer das ihr ihn bemerkt habt und auch was ihr vor habt. achtung: wenn ihr in bewegung seit keine vollbremsungen machen!

überdenkt einmal die lautstärke der musik in eurem auto und eure parkgewohnheiten. ein 14-16t schweres feuerwehrfahrzeug ist unweigerlich ungelenkiger beim manövrieren als ein pkw. daher ist es als fahrer eines einsatzfahrzeuges durch aus stressig und frustrierend wenn man mit lichtern und fanfaren hinter einem tiefergelegtem golf mit wummernden bässen zum stehen kommt, da der fahrer das einsatzfahrzeug wegen der musik nicht hört und aufgrund der nahezu liegenden sitzposition im auto nicht sehen kann.
das gleiche gilt für das parken in nebenstraßen. überlegt beim abstellen des fahrzeugs ob da noch ein 2,55m breiter und ca. 8,5m lange lkw mit bis zu 16t gewicht durch passt.


habt immer vor augen das ihr auch wollt das die rettungskräfte schnell vor ort sind, wenn ihr einmal deren hilfe brauchen solltet...
"BP - Wir tanken auch Ihren Golf voll!"
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Benjaminthw
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Beitrag von Benjaminthw »

Hier mal eine übersicht über die Gesetze.§35

§38
Zuletzt geändert von Benjaminthw am 12. Aug 2010 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Holla die Waldfee
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Blaulicht und so

Beitrag von Holla die Waldfee »

Hallo,

mein Kollege ist auf einem Feuerwehr - Materialwagen. Die sind normalerweise immer als erste am Unfallort. Sichern ab und schauen mal ob's noch einen Krankenwagen braucht oder ob der Bestatter gleich kommen soll.


Wenn die durch die Gasse auf der Autobahn fahren gibt es anscheinend immer die tolle Diskussion:

"Da vorne in der Gasse, da passen wir doch locker durch!
Ne' passt nicht!
Passt doch!

Ne' ne' passt nicht!
Passt doch!

Das passt bestimmt nicht!
Passt doch!"

Wenn's rumst (Spiegel ab oder Schramme in der Türe) meint er, zahlt die Versicherung der Gemeinde.
Und sie lassen sich normalerweise auch von niemand aufhalten, sagt er.

Also, wenn Ihr einen roten Renner in der Mitte durch die Gasse kommen seht - dann nix wie weg !!!

Da gibt es anscheinend dann auch noch so Oberschlaue, die fahren dann der Feuerwehr durch die Gasse hinterher, weil ist ja jetzt genügend Platz da. Die empfängt dann vorne gleich die Polizei - da gibt es dann anscheinen noch richtig Stress mit der Rennleitung.

Holla die Waldfee

Vielen Dank Euch allen für die Schöne Zeit im Forum.

:bow: :like: :thumbsup:
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