Spurverbreiterung und TÜV??

Alles, was zur optischen oder leistungssteigernden Aufwertung des Cabrios gehört

Moderator: Christian

Don_Chapprese
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Spurverbreiterung und TÜV??

Beitrag von Don_Chapprese »

Hallo zusammen,

bin momentan auf der Suche nach Spurverbreiterungen, jetzt hab ich da aber mal ne Frage.
Da steht zb. im D&W Katalog bei manchen Verbreiterungen dabei zb. max. 7x16 Zoll. Was heißt das jetzt, dass ich mit meiner 8x17 Zoll Felge diese Spurverbreiterung nicht fahren darf??
Welche Vorschriften gibts denn da?? bzw. auf was muss ich aufpassen beim kauf??
Möcht hinten 30 oder 40mm/Achse Verbreiterung und vorne evtl. wenn sein muss ne 10 mm/Achse geht das so bzw. darf ich das so fahren??
Natürlich mit Eintragung vom TÜV, aber trägt mir der das so ein?? Natürlich mit ausreichender Radabdeckung!!!

Bin grad bissl ratlos.. ;)
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Popeye01
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Beitrag von Popeye01 »

Kommt auf deine ET an

Beispiel zum Selbstrechnen:

Das Fahrzeug hat laut Typenschein (oder gemessen) eine Spurweite von 1460mm (Entfernung zwischen der Laufflächenmitte des linken und rechten Reifens, entspricht ca. Golf HA)

Die originalen Felgen zeigen eine Einpresstiefe von 35mm (ET35), die Umrüstfelgen haben ET20 (geringere ET bzgl. originaler Felge bedeutet, dass sich die Laufflächenmitten nach außen verschieben - die Spurweite sich also vergrößert "+")

Zusätzlich werden Spurverbreiterungen / Distanzscheiben mit einer Dicke von je 10mm montiert, wodurch sich die Spurweite nochmals ändert.

Nun errechnet sich die absolute Spurweitenänderung wie folgt:

ET35 "minus" ET20 ergibt eine Änderung von +15mm, zusätzlich noch +10mm durch die Spurscheibe ergibt eine Änderung von +25mm pro Seite (also +50mm absolute Spurweitenänderung)

Die relative Spurweitenänderung in % ergibt sich nun aus der Berechnung (50/1460)*100=3,4 % (> 2% Grenze !!!)

Diese Berechnung ist jeweils für die Vorder- und Hinterachse durchzuführen. Alle nötigen Maßangaben können Sie dem Typenschein entnehmen.

Alles Angaben ohne gewehr :D :D :D
:finger:Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch ! :finger:
Nr. 57
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Beitrag von Nr. 57 »

Ich hab welche von H&R vorne 5 mm und hinten 2,0 cm mit einmal 7,5 X 18 Zoll ET 40 und einmal 8 x 18 Zoll ET 35. Das Gutachten sagt dir was du haben darfst, kommt auch auf die Achslast an. 3 cm könnten eventuell zu viel sein, bei mir ging das gerade noch so mit 2,0 cm.

Nur so zu Info.
:wink:
Karsten
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Beitrag von Karsten »

:wall: Ok, soweit habe ich das jetzt wohl auch verstanden!? Aber trotzdem mal eine Frage. Ich habe Felgen 7J x 15 ET 35 mit der Reifengröße 195/50 R15. Ja, nichts dolles aber mir reicht es. Dazu ein 60/40 Fahrwerk. Hinten sieht das so aus, als sei der Reifen in den Radkasten reingedrückt. Wenn ich mal vom Reifen bis zum Radkasten messe, dann sind das so ca. 25mm. Welche Scheiben muss und darf ich hinterlegen, so dass Riefen und Radkasten in etwa abschließen? 25mm? Und muß das dann auch generell beim TÜV abgenommen werden? Vorn ist es so wie es für mich i.O. D.h. vorn nicht verbreitern und hinten verbreitern - Darf man das???
Don_Chapprese
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Beitrag von Don_Chapprese »

Also.. is ganz einfach die Sache.. ;) zumindest nach dem ich mich erkundigt habe!!!
Das dreier Cabby hat ET8 als ET-Grenze.. dh. du darfst alles fahren was da nicht drunter kommt!!!

Beispiel:
Felge hat ET35 und Spurverbreiterung hat 20 mm pro Seite.
Einfache Rechnung: 35 - 20 = ET 15 = Problemlose Eintragung!!!

Kommt hald einfach auf die ET der Felge an und wie breit die Scheibe ist!! Das was ich als Beispiel geschrieben hab, hab ich jetzt genau so auch eingetragen!!

Ich hoffe ich konnte helfen.. :)
Raeman
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Beitrag von Raeman »

Original von Don_Chapprese
Also.. is ganz einfach die Sache.. ;) zumindest nach dem ich mich erkundigt habe!!!
Das dreier Cabby hat ET8 als ET-Grenze.. dh. du darfst alles fahren was da nicht drunter kommt!!!

Beispiel:
Felge hat ET35 und Spurverbreiterung hat 20 mm pro Seite.
Einfache Rechnung: 35 - 20 = ET 15 = Problemlose Eintragung!!!

Kommt hald einfach auf die ET der Felge an und wie breit die Scheibe ist!! Das was ich als Beispiel geschrieben hab, hab ich jetzt genau so auch eingetragen!!

Ich hoffe ich konnte helfen.. :)
Hm...ob das so stimmt?
Nach dem neuen Gesetz muss ja der komplette Reifen abgedeckt sein...

bei mir passen auch 20mm ohne probleme laut Rechnung (Felge hat ET38) dürfte ich also 30mm/Seite benutzen... da würde aber der Reifen/Felgen sicher rausstehen... auch wenn ich genau bei einer Et38 wäre..
Seit 02/10 Cabriolos :-( - Und A3-Fahrer...

irgendwie vermisse ich jetzt das Windchen bei Sonnenschein... :-(
melde mich die Tage mal :-)
Karsten
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Beitrag von Karsten »

Original von Don_Chapprese
Also.. is ganz einfach die Sache.. ;) zumindest nach dem ich mich erkundigt habe!!!
Das dreier Cabby hat ET8 als ET-Grenze.. dh. du darfst alles fahren was da nicht drunter kommt!!!

Beispiel:
Felge hat ET35 und Spurverbreiterung hat 20 mm pro Seite.
Einfache Rechnung: 35 - 20 = ET 15 = Problemlose Eintragung!!!

Kommt hald einfach auf die ET der Felge an und wie breit die Scheibe ist!! Das was ich als Beispiel geschrieben hab, hab ich jetzt genau so auch eingetragen!!

Ich hoffe ich konnte helfen.. :)
Ja, danke dir.......
Don_Chapprese
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Beitrag von Don_Chapprese »

Original von Raeman:
Hm...ob das so stimmt? Nach dem neuen Gesetz muss ja der komplette Reifen abgedeckt sein...
Ja von der Radabdeckung hab ich ja nichts gesagt!! Das ist laut Angaben vom TÜV Prüfer das maximale was ich an Spurverbreiterung fahren dürfte.. Radabdeckung vorausgesetzt!!!

Ahja.. und mein Prüfer schaut immer noch auf das Reifenprofil und nicht auf die Felge, zum Glück!! ;)
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Fly
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Beitrag von Fly »

was würde sich denn am besten bei mir anbieten dann?

ich hab Alutec Storm 7x16 ET wenn ich mich nicht irre 38! bei einem 60/40 bilstein cup 10 ! Kann ich da 20mm je seite verwenden für hinten? oder mehr oder weniger? :O
Don_Chapprese
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Beitrag von Don_Chapprese »

Ja klar.. dürfte normalerweiße ohne Probleme funktionieren..
Weiß hald nur nicht ob er dann recht tief is und dann aufsitz auf den felgen?? Kann ich nicht sagen.. da ist ein Gewindefahrwerk schon wieder Gold wert.. Einfach nur einstellen wies passt.. ;)
Aber von der Spurverbreiterung und Felge passts!!
Wie geschrieben hab ich Hinten ne 8x17" felge ET35 mit 2cm Spurverbreiterung und die Felge steht nur minimal über den Radkasten.. also nicht der rede wert.. dann steht ne 7" Felge mit ET 38 und 2cm erst recht nicht über, da die felge ja schon um 2,54 cm schmäler ist als meine und die ET auch noch höher ist!!
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von Raeman
Original von Don_Chapprese
Also.. is ganz einfach die Sache.. ;) zumindest nach dem ich mich erkundigt habe!!!
Das dreier Cabby hat ET8 als ET-Grenze.. dh. du darfst alles fahren was da nicht drunter kommt!!!

Beispiel:
Felge hat ET35 und Spurverbreiterung hat 20 mm pro Seite.
Einfache Rechnung: 35 - 20 = ET 15 = Problemlose Eintragung!!!

Kommt hald einfach auf die ET der Felge an und wie breit die Scheibe ist!! Das was ich als Beispiel geschrieben hab, hab ich jetzt genau so auch eingetragen!!

Ich hoffe ich konnte helfen.. :)
Hm...ob das so stimmt?
Nach dem neuen Gesetz muss ja der komplette Reifen abgedeckt sein...

bei mir passen auch 20mm ohne probleme laut Rechnung (Felge hat ET38) dürfte ich also 30mm/Seite benutzen... da würde aber der Reifen/Felgen sicher rausstehen... auch wenn ich genau bei einer Et38 wäre..
Das ist ja wieder der andere Aspekt, dann musst du natürlich die Felge abdecken, die Eintragung der Spurverbreiterung war nur auf die Verbreiterung im Bezug auf die Achse (Festigkeit) bezogen.

Außerdem wird die ET8 nur auf die Felge bezogen sein, bei einer 10J Felge sieht das wieder ganz anderst aus, da die Spurverbreiterung im Bezug auf die ganze Achse gesehen wird und da zählt nunmal die Felgen breite dazu.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
Don_Chapprese
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Beitrag von Don_Chapprese »

Zitat von Bigdog71:
Das ist ja wieder der andere Aspekt, dann musst du natürlich die Felge abdecken, die Eintragung der Spurverbreiterung war nur auf die Verbreiterung im Bezug auf die Achse (Festigkeit) bezogen. Außerdem wird die ET8 nur auf die Felge bezogen sein, bei einer 10J Felge sieht das wieder ganz anderst aus, da die Spurverbreiterung im Bezug auf die ganze Achse gesehen wird und da zählt nunmal die Felgen breite dazu.
Ja das erste stimmt so.. dass es nur auf die Spurverbreiterung bezogen war!! So heißt ja auch der Thread ;)

Aber das Zweite stimmt aber so nicht. Die ET Grenze liegt bei allen Felgen beim 3er Golf Cabrio bei ET8 (Beim 3,5 Cabby liegt sie bei 23). Dabei ändert sich ja deswegen nichts an der Einpresstiefe in dem Sinn.. es wird lediglich die Felge breiter aber die Einpresstiefe liegt ja trotzdem zb. bei ET0 genau in der Felgenmitte und bei ET 8 hald 8mm weiter drinnen ;)
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Andy F
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Beitrag von Andy F »

damn... warum hat das facelift ne et-grenze von 23??? das find ich grad mal mächtig uncool.. ich wollt hinten 25mm oder 30mm spurplatten fahren, bei meiner originalen bbs mit et von 43 oder 45 wären das im maximal fall 13mm oder 15mm .. verdammt..
d.h. ich kann jetzt nur 20mm pro seite fahren????? gibt es keine möglichkeit unter diese 23mm zu kommen?
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Splinter
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Beitrag von Splinter »

Such Dir nen Prüfer der dir das Einträgt, bin nun hinten auch auf ET5, solange der Reifenlauffläche gut abgedeckt ist trägt dir das ein fähiger Prüfer auch ein.

Oder Du fährst zu einem Tuner, die haben meißt auch mehr Möglichkeiten.
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Andy F
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Beitrag von Andy F »

d.h. ich werd wohl v orher mal beim tüv anklopfen und nachfragen.. hatte bis jetzt immer nur die et8 grenze im kopf.. udn dachte die wäre bei facelift gleich.. aber ok
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janp
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Beitrag von janp »

Die Grenze von ET 8 gilt für alle Cabbys inkl. Facelift und ist unabhängig welche Felge verwendet wird.

Siehe z.b. Gutachten hier: http://www.h-r.com/bin/960F0045.pdf

Man sollte aber auch bedenken das bei schmalen Felgen mit großen Distanzscheiben erheblich größere Kräfte auf die Radlager wirken, was sich nicht unbedingt positiv auf die haltbarkeit auswirkt :)
Stell dir vor es ist Wirtschaftskrise und keiner macht mit :daumen:
sivasgolfer
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RE: Spurverbreiterung und TÜV??

Beitrag von sivasgolfer »

hallo
das beste ist, du fährst mit den aufgezogenen felgen zum tüv, und fragst den prüfer welche dicke ( spurverbreiterungen) du draufmontieren kannst. die breiten sind verschieden, je breiter du machst desto mehr musst du am blech umbauen. musste meins auch umbauen.
gruss: sivasgolfer
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Don_Chapprese
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Beitrag von Don_Chapprese »

Da muss ich aber jetzt mal widersprechen!!! Nicht jedes 3er oder 4er Golf Cabrio hat ET-Grenze 8!!!! Frag einfach beim TÜV der sagt dir welche ET-Grenze du hast!!!

Guggst du: SCC-Spurverbreiterung ET-Grenze 23/8

Da stehts auch nochmal ganz groß mit ET 23 und 8 drauf!!!!!!!!!!!
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Andy F
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Beitrag von Andy F »

Original von janp
Die Grenze von ET 8 gilt für alle Cabbys inkl. Facelift und ist unabhängig welche Felge verwendet wird.

Siehe z.b. Gutachten hier: http://www.h-r.com/bin/960F0045.pdf

[...]
also in diesem gutachten steht jetzt z.b. bei 25mm oder 30mm nicht meine rad/reifen kombi drin (6,5x16 mit 205/45) was passiert dann?
Original von Don_Chapprese

[...]
Guggst du: SCC-Spurverbreiterung ET-Grenze 23/8

Da stehts auch nochmal ganz groß mit ET 23 und 8 drauf!!!!!!!!!!!
genau darauf hab ich mich auch berufen, bzw da hab ich es zum ersten mal gelesen mit den 23mm
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janp
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Beitrag von janp »

Original von Andy F
also in diesem gutachten steht jetzt z.b. bei 25mm oder 30mm nicht meine rad/reifen kombi drin (6,5x16 mit 205/45) was passiert dann?
Siehe letzter Absatz unter H3 :)


Warum das bei SCC drinsteht weis ich auch nicht, müsste man wohl mal das ganze Gutachten begutachten :)
Stell dir vor es ist Wirtschaftskrise und keiner macht mit :daumen:
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