Airride 3er Cabrio TDI mit Öttinger Chip+Leder

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Moderator: Fabio

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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

dann berichte mal was raus kommt :wink:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

Ja, bitte berichten! Würde mich auch sehr interessieren, was sich da mit einem Anwalt durchsetzen lässt! :)
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

gibs was neues :wink: :wink:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


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neu0riz0r
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Beitrag von neu0riz0r »

[quote]Original von Alexander190
gibs was neues :wink: :wink: [/quote]

Ich habe mich mit ihm unterhalten. Heute wollte sich jemand das Cabrio anschauen und es eigentlich auch gleich mitnehmen. Allerdings keiner aus ebay ;)

Aber wüsste auch noch gerne, wie das mit dem ebay-Typen abläuft :)
Alle Angaben ohne Gewähr! :)
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redcabrio
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Beitrag von redcabrio »

[quote]Original von Flip-Flop
Ihr hattet Recht mit dem Spaßbieter. Das kranke ist, der Kerl kam aus Lüdenscheid zu mir gefahren und hatte Kennzeichen usw dabei...Sind nun 600km für ihn gewesen^^
Ich war leider nicht da,sondern nur die Freundin eines Bekannten. Diese hat ihm das Auto gezeigt,soweit alles ok.Dann wollte er noch zum Tüv fahren.Kein Problem.Dieser hatte allerdings zu gehabt,aber die Dekra in Ludwigshafen hatte noch offen. Er hat den Wagen dann für 60Euro checken lassen.Ergebnis alles top,außer das die Lampen zu hoch eingestellt waren lol
Wurde dann gleich behoben...Naja wieder zuhause wollte er dann nur noch 6500€ zahlen. DIe Sache geht jetzt am Freitag morgen direkt zum Anwalt und dann wirds ja definitiv 30Prozent geben , was ja immerhin 2235Euro sind. Für ihn selber sind es dann noch die Anwaltsgebühren undundund..:-)


Das war der Text den ich geschrieben und er mit seinem Gebot ja auch aktzeptiert hat:
Zu meiner eigenen Sicherheit hier nun nochmal das rechtliche: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Gebote sind verbindlich (siehe auch eBay-Richtlinien). Der Höchstbieter ist zur Abnahme der ersteigerten Ware verpflichtet. Der Wagen wird "so wie er ist" verkauft. Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren, sowie auf die Sachmängelhaftung zu verzichten: d.h. die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Auf Gewährleistung und Umtauschrecht verzichten Sie völlig und akzeptieren dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbieteten, dass er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz hat. Jeder Bieter ist vor Gebotsabgabe aufgefordert das Auto zu besichtigen. Ich bitte Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Mit Abgabe eines Gebots gelten alle Mängel (auch die hier nicht aufgelisteten) als akzeptiert. Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Der Bieter akzeptiert, dass er bei Nichtabnahme 30 % der Verkaufssumme und aller anfallenden Ebay Gebühren als Aufwandsentschädigung zahlt. Keine Haftung für Irrtümer, Fehler in der Beschreibung, Transportschäden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


Sehe das ganze nicht so eng,außer das es bissel nervig ist weil ich den Wagen nun bei nem Kumpel in die Garage stellen muß. Würde ihn nun für 7000Euro hergeben.Also falls wer Interesse hat Email an colt700@aol.com [/quote]

Was war den seine Begründung für die 1000€ weniger hat er was gefunden was kaputt war, oder was war das für ein Spi....?
Alles wird Gut!!


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20Yildirim
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Beitrag von 20Yildirim »

interessiert mich auch. tut mir Leid für Dich.. Aber ich glaube nicht wirklich, dass es klappt... Kenne so viele Fälle die so ähnlich sind wie Deiner und bei keinem kam was dabei raus...
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20Yildirim
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Beitrag von 20Yildirim »

natürlich wünsch ich Dir das beste und abgesehen davon würde ich mir auch wünschen mal live zu erleben wie so ein penner mal endlich geschnappt wird (im Sinne von erwischt) und zahlen muss... Hab wirklich keinen gesehen..

einer aus meiner engsten Umkreis hat sein Porsche versteigert für 12000 Euro. Der Käufer mit 0 Bewertungen. Da hatte ich schon gesagt: ohooo... dann kam es wie es kommen musste. Erst sagte er er kauft - dann kam lange nix. Anwalt und so hat auch nix genutzt obwohl ein ähnlicher Text drin stand!

Gruss
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Benutzer 244 gelöscht

Beitrag von Benutzer 244 gelöscht »

Es existieren viele Urteile lt. denen e-Bay-Verkäufer ihre Fahrzeuge wider Willen (sehr niedriges Höchstgebot) verkaufen mussten. Die Käufer haben sich jedes Mal die Hände gerieben. (Später wurde deshalb die 'Mindestpreis-Funktion' aktiviert)

Warum soll es im Umkehrschluss nicht genau so laufen? Es ist und bleibt ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der mit entsprechenden Rechten und Pflichten verbunden ist.

@Flip-Flop

Drücke dir echt alle Daumen! Den Wagen aber auf jeden Fall noch behalten!
So wird es wohl nicht eintreten, aber Stell dir vor, der Richter ordnet dem Beklagten einen "Zwangskauf" an... und die Kiste is wech... :D :zwinker:
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EternaX
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Beitrag von EternaX »

[quote]Original von 20Yildirim
interessiert mich auch. tut mir Leid für Dich.. Aber ich glaube nicht wirklich, dass es klappt... Kenne so viele Fälle die so ähnlich sind wie Deiner und bei keinem kam was dabei raus... [/quote]

Genau um solche Fälle geht es in der aktuellen Ausgabe vom ebay-Magazin. Es geht in dem Artikel um Rechte und Pflichten der ebay-Käufer/Verkäufer und die 26 größten Rechts-Irrtümer die so im allgemeinen existieren.

Es gibt da zwei Absätze die genau das Thema aufgreifen was bei Dir grad aktuell ist, Flip-Flop und die Dir sicher weiterhelfen werden.

Darin heisst es auf Seite 65 Absatz 25:
------------------------------------------------------------------


Wenn ich etwas sehr Teures kaufe, bin ich mit Bezahlung bei Abholung auf der sicheren Seite. Wenn die Ware nicht so ist, wie ich sie mir vorgestellt habe, gehe ich einfach wieder.

In der Beschreibung und auf den Fotos war der Golf Ihr Traumwagen. Doch nun, da Sie den Zuschlag haben und das Auto besichtigen, fallen Ihnen einige Kleinigkeiten unangenehm auf: Der Lack ist dunkler als auf den Bildern, innen hängt Zigarettenmief - und klingt er beim Anlassen nicht seltsam?
"Gut, dass ich noch nicht gezahlt habe", denken Sie. Falsch gedacht.
Wenn Sie bei einem Privatmann gekauft haben, müssen Sie jetzt auch bezahlen, denn sobald die Auktion beendet ist, hat er Anspruch auf das Geld. Einen Rückzieher könnten Sie allenfalls machen, wenn die Artikelbeschreibung grob falsch war (wenn etwa behauptet wurde, dass in dem Auto nie geraucht wurde) - oder eben, wenn Sie bei einem gewerblichen Händler gekauft und damit ein Widerrufsrecht haben. Ansonsten gilt: Erst besichtigen, dann bieten.


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Da Deine Beschreibung ja richtig war (hat der TÜV ja sogar bestätigt), biste also auf der Sicheren Seite, laut ebay.

Noch besser wirds in Absatz 22, denn da gehts um Spaßbieter und die berüchtigten 30% Strafe:

------------------------------------------------------------------


Als Spaßbieter muss ich mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Verständlicherweise hassen es Verkäufer, wenn jemand bietet, der den Artikel gar nicht haben will. Viele Händler drohen sogenannten Spaßbietern deshalb mit einer Vertragsstrafe von 30 Prozent des Kaufpreises. "Wenn diese Drohung von einem gewerblichen Verkäufer kommt, ist sie völlig wirkungslos", sagt Rechtsanwalt Keller. "Schließlich kann der Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen." Anders sieht es hingegen aus, wenn der Spaßbieter an einen Privatverkäufer gerät: In so einem Fall hielt es das Amtsgericht Bremen für zulässig, dass der Verkäufer vom zahlungsunwilligen Käufer eine Vertragsstrafe von 30 Prozent einforderte. (Az. 16 C 168/05)


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Klingt doch wie Musik in Deinen Ohren, oder ? :wink:
Zuletzt geändert von Gast am 27. Mai 2008 09:47, insgesamt 3-mal geändert.
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

gibs was neues :wink: :wink:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


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20Yildirim
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Beitrag von 20Yildirim »

viel Glück... wirklich.. hoffe Du bekommst das Geld zugesprochen und darfst Dein Wagen behalten... Das wär hamma :)
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EternaX
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Beitrag von EternaX »

Dann stehen hier ab morgen alle Cabrios zum Verkauf :D
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20Yildirim
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Beitrag von 20Yildirim »

[quote]Original von EternaX
Dann stehen hier ab morgen alle Cabrios zum Verkauf :D [/quote]

musst aber dann auch ein Käufer finden, der bietet aber nicht kauft... :D
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

[quote]Original von 20Yildirim
[quote]Original von EternaX
Dann stehen hier ab morgen alle Cabrios zum Verkauf :D [/quote]

musst aber dann auch ein Käufer finden, der bietet aber nicht kauft... :D [/quote]

kein problem, wenn einer kommt und wills holen , dann hast du vorher einen Unfall gehabt :D :D
Kommt einer der die Kohle dabei hat dann sagst du daß er erst nächte Woche das Auto haben kann, dann hast du ein Unfall :schwanz: :schwanz:
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