Tageslicht

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Alexander190
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Tageslicht

Beitrag von Alexander190 »

wollte mal wissen obs vorgeschrieben ist wo man das Tageslicht
anbringen kann??? meine eine betimmte höhe oder vieleicht auch etwas schräg??
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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D.A.N.
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Beitrag von D.A.N. »

Meinst du das Tagfahrlicht?

http://www.tagfahrlicht.de/

Da auf der dritten Seite der Flashpräsentation ist ein schönes Bild mit allen wichtigen Maßen.


EDIT: Noch was aus Wikipedia:
[QUOTE]Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
[/QUOTE]
Zuletzt geändert von D.A.N. am 25. Mai 2008 10:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

also das heißt muß nicht unbedingt Waagrecht verbaut sein?
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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Renegade
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Beitrag von Renegade »

so wie ich das verstehe, nein.

Gibt ja auch runde TFLs und bei Audi sind die glaub ich auch ein wenig Diagonal.

Hier, 2. Bild von Oben http://www.ariva.de/Der_neue_Audi_A5_t300493
Zuletzt geändert von Renegade am 25. Mai 2008 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

ist es bei Audi auch gleich das Standlicht??
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


[IMG]http://home.arcor.de/mark_steffen/Signatur_Alex.jpg[/IMG]
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blacky
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Beitrag von blacky »

Ja, aber Standlicht ist dann nicht so hell
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blacky
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Beitrag von blacky »

Für Tagfahrlicht gelten die Bestimmungen nach § 49a Abs. 5 StVZO.

Danach dürfen als Tagfahrleuchten nur nach der ECE-Regelung 87 genehmigte Einrichtungen verwendet werden.
(Also nur für Tagfahrlicht gebaute und geprüfte Lichter, keine Nebelscheinwerfer oder Fernlichter) Der Anbau sowie die Schaltungsvorschriften für das Tagfahrlicht sind der ECE-Regelung 48 zu entnehmen. Eintragungspflichtig und abnahmepflichtig sind diese bauartgenehmigungspflichtigen Teile nicht.
(Vergleichbar für Fahrzeuge zur Nachrüstung mit Nebelscheinwerfern.)

Diese lichttechnischen Einrichtungen unterliegen der Bauartgenehmigungspflicht nach § 22 a StVZO und sind keine selbstständige technische Einheit, die nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden dürfen (z. B. Audi S6 Modell 4F). Somit können auch andere Fahrzeuge unter vorgeschriebenen Voraussetzungen diese Tagfahrlichtleisten verwenden.
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GC4
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Beitrag von GC4 »

[quote]Original von blacky
Ja, aber Standlicht ist dann nicht so hell [/quote]

Hi,
bei Audi ist das Tagfahrlicht NICHT mit dem Standlicht gekoppelt. Zumindest nicht an dem A5 meines Kollegen Darf auch nicht. Da das Standlicht während der Fahrt nicht leuchten darf.

Die Tagfahrleuchten müssen auch zwei Zulassungsnummern haben damit man sie als Einzellicht ( Tagfahrlicht ) ohne Tüv - Vorführung, in Betrieb nehmen darf.

Gruß
GC4
Gruß GC4
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