[Karosserie] Wie tief seit ihr und wie alltagstauglich ist es?

Fragen Rund ums VW Golf Cabrio

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Fabio
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Beitrag von Fabio »

[quote]Original von Sebo
wo wir gerad beim Thema sind. Legal können eure ganzen tieferlegungen ja nicht sein- 6,5cm bis zur lippe 5cm bis schweller,der andere hat 6cm bis zum Schweller. Also mein Dekraprüfer sagte mir 8cm zu festen Karosserieteilen (wozu ja Schweller zählen) und 9cm zu beweglichen Karosserieteilen wie Schürze etc. wobei Schürzen wären auslegungssache weil es halt dann dein problem ist wenn du dir die kaputt fährst und die im normalfall auch etwas nachgeben sollten. [/quote]

Mein Dekra Men hat mir gesagt das 8 cm zu festen / tragende teile dazu zählt auch die Schürze !
7 cm darf man haben wenn man wie z.B. Opel es hat die Gummilippen unter der schürze hat, weil die ja nachgibt.

alles was dadrunter geht ist eigentlich verboten
+ dazu kommt noch das die Nr. Schilder / Scheinwerfer auch nen bestimmten abstand zu boden nicht unterschreiten dürfen.

Wenn man nen Prüfer kennt hat man vllt. glück, das der die GTI/VR6 LIppe als nicht festes / tragendes teil ansieht.
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

[quote]Original von Sogno_Blu
Ja das ist auch noch was mich noch dran hindert, das die keilform dann nicht da ist und das bei denn G3´s leider die Kotflügel 2 cm höhenunterschied ist... [/quote]

da muss ich leider widersprechen. ich habe auch das cupkit in 40/40 drin und da hängt nix hinten, wenn man die distanzstücke einbaut. bei raemon haben die deppen das fahrwerk nur falsch eingebaut und deswegen macht das jetzt probleme. wenn man das aber richtig verbaut ist das ganz ordentlich :daumen:
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neu0riz0r
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Beitrag von neu0riz0r »

[quote]Original von Sogno_Blu
[quote]Original von Sebo
wo wir gerad beim Thema sind. Legal können eure ganzen tieferlegungen ja nicht sein- 6,5cm bis zur lippe 5cm bis schweller,der andere hat 6cm bis zum Schweller. Also mein Dekraprüfer sagte mir 8cm zu festen Karosserieteilen (wozu ja Schweller zählen) und 9cm zu beweglichen Karosserieteilen wie Schürze etc. wobei Schürzen wären auslegungssache weil es halt dann dein problem ist wenn du dir die kaputt fährst und die im normalfall auch etwas nachgeben sollten. [/quote]

Mein Dekra Men hat mir gesagt das 8 cm zu festen / tragende teile dazu zählt auch die Schürze !
7 cm darf man haben wenn man wie z.B. Opel es hat die Gummilippen unter der schürze hat, weil die ja nachgibt.

alles was dadrunter geht ist eigentlich verboten
+ dazu kommt noch das die Nr. Schilder / Scheinwerfer auch nen bestimmten abstand zu boden nicht unterschreiten dürfen.

Wenn man nen Prüfer kennt hat man vllt. glück, das der die GTI/VR6 LIppe als nicht festes / tragendes teil ansieht. [/quote]

Und wo steht das?
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Red Cab
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Beitrag von Red Cab »

Hei,

in der STVZO steht eine Empfehlung von 11cm für die Bodenfreiheit, wie gesagt das ist eine Empfehlung kein Muß.

Mein Tüv-Prüfer hat die Anweisung alles was unter 9cm das ist die Minimumgrenze nicht durchgehen zu lassen.

Dazu wird immer der tiefste Punkt herangezogen, welches ein aufsetzen, hängenbleiben nicht beschädigungsfrei überlebt.

Das heist eine Gummilippe/Spoiler das beim überfahren des Hindernis wieder in seine Ursprungslage zurück kehrt ist kein Problem. :finger:

Da das aber alles viel zu viel Aufwand für die Grünen/Blauen ist gibt es im STVZO was viel einfacheres.

Die Scheinwerferlichtaustrittskante darf nicht unter 50cm vom Boden aus gemessen sein. Nicht Scheinwerferkante sondern Reflektorkante! :wink:


Kennzeichen hinten nicht unter 30cm! Vorne weiß Ich es gerade nicht, sobald aber eins von den Punkten zu trifft haste eh schon ein Problem :meckern:

Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. ;-)

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Fabio
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Beitrag von Fabio »

[quote]Original von Sogno_Blu
Mein Dekra Men hat mir gesagt das 8 cm zu festen / tragende teile dazu zählt auch die Schürze !
7 cm darf man haben wenn man wie z.B. Opel es hat die Gummilippen unter der schürze hat, weil die ja nachgibt.

alles was dadrunter geht ist eigentlich verboten
+ dazu kommt noch das die Nr. Schilder / Scheinwerfer auch nen bestimmten abstand zu boden nicht unterschreiten dürfen.

Wenn man nen Prüfer kennt hat man vllt. glück, das der die GTI/VR6 LIppe als nicht festes / tragendes teil ansieht. [/quote]

Das die Scheinwerfer nen bestimmten Abstand zum Boden nicht unterschreiten dürfen, steht ist der STVO.

Das mit den 8cm bzw 7 cm hat mir mein Dekra Man gesagt als ich da war und nachgefragt habe.

Was war daran jetzt so unklar ?
Zuletzt geändert von Fabio am 26. Okt 2008 23:57, insgesamt 3-mal geändert.
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Red Cab
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Beitrag von Red Cab »

Hei,

wenn Ich mich nicht völlig täusche steht das aber in der Straßen Verkehr Zulassungs Ordnung (STVZO) Alles was ein Fzg. haben muß oder darf um im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen.

STVO alles woran du dich im Straßenverkehr halten mußt incl. Regeln, Verbote usw. :daumen:

klugscheißmodusaus :zwinker:

Gruß
Ronn
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Beitrag von Fabio »

[quote]Original von Red Cab
Hei,

wenn Ich mich nicht völlig täusche steht das aber in der Straßen Verkehr Zulassungs Ordnung (STVZO) Alles was ein Fzg. haben muß oder darf um im Straßenverkehr betrieben werden zu dürfen.

STVO alles woran du dich im Straßenverkehr halten mußt incl. Regeln, Verbote usw. :daumen:

klugscheißmodusaus :zwinker:

Gruß
Ronn [/quote]

Ja so schuats ja auch auch und da steht i-wo auch drin das die Nr. Schld unterkannt vorne nicht unter 20 cm und hinten nicht unter 30 cm sein darf.

+ das scheinwerfermaß was du schon erwähnt hast

EDIT:
Hier kann man auch bisschen nachlesen:

http://www.pagenstecher.de/Technik-Talk ... lten-.html
Zuletzt geändert von Fabio am 27. Okt 2008 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Freestyler
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Beitrag von Freestyler »

Vor allem in der Saison 2000 gab es vermehrt ückmeldungen von diversen Treffen, auf denen Fahrzeuge besonders hart nach angeblich "rechtsverbindlichen Vorschriften" auf Ihre vorhandene Bodenfreiheit überprüft wurden. Oftmals wurde dafür eine Barriere in Form eines hölzernen Vierkantbalkens oder ähnlichem aufgebaut. Konnte ein Fahrzeug dieses Hindernis nicht überfahren, wurde es genaustens begutachtet, oftmals sogar z zwangsweise einem Sachverständigen vorgestellt. Rückfragen bei vereinzelten Sachverständigen haben ergeben, dass hier eine starke Unsicherheit herrscht. Oft hörten wir mit überzeugter Stimme, dass es selbstverständlich eine Mindestbodenfreiheit gibt. Wenn wir nach Vorschriften oder Paragraphen fragten, wurde viel Papier gewälzt und wir bekamen immer dasselbe Ergebnis: Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit!
Grund genug, sich einmal ausführlich mit diesem Thema zu befassen. Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an.
Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt.
Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von
Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen. So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm,
das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO).
Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens
35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO).
Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden. Für die Nebelschlussleuchte/n und den oder die Rückfahrscheinwerfer reichen schon 25 cm (§52a Absatz 1 und §53d Absatz 3 StVZO).
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg teilte uns auf telefonische Nachfrage mit, das es zwar eine TÜV Richtlinie in Ergänzung zur StVZO gibt, in der der Bodenfreiheit explizit eingegangen wird, da diese aber nicht Bestandteil dieser ist, ist sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern wirklich nur als Richtlinie anzusehen.

Hierbei handelt es sich um das "VdTÜV Merkblatt 751", das vom TÜV, sowie den Sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesvekehrsministeriums als allgemeinverbindlich angesehen wird.
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte". Flexible Anbauteile wie z.B.
Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen. Das Schlüsselwort ist "sollte". Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.
Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen.
Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.
Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für
unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!
Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden. Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen Weiter gilt dieser Text natürlich ausschliesslich dann, wenn alle weiteren
Auflagen der StVZO voll erfüllt sind, ansonsten wird die Bodenfreiheit lediglich "mitgeprüft". Mit gepressten Federn, nicht eingetragenen Fahrwerken oder an den Kotflügelkanten schleifenden Reifen wird man Euch
aber bei Euren Ausführungen zur Bodenfreiheit nicht einmal zuhören.

So viel zu VdTÜV Merkblatt 751

Genau dieses Schreiben undn och ein ein anderes zur Thema Tieferlegung habe ich immer im Auto liegen für notfälle.Aber da bis jetzt alles eingetragen ist bei mir hab ich auch noch keine probleme gehabt wegen der Tiefe.
Freestyle,erlaubt ist was gefällt!!!!

Ein Auto kann man nicht behandeln wie einen Menschen, ein Auto braucht Liebe!!!
Nr. 57
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Beitrag von Nr. 57 »

Dazu sag ich mal was.

Wer in einer Polizeikontrolle kommt in Esslingen zum Beispiel der wird sich stark wunder, weil die so vorgehen.

Es wird an der Achse gemessen und wenn die da eine angabe haben was unter 8,0 cm ist ist das Fahrzeug am nächsten Tag beim TÜV weil das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis fährt oder hat eine 14 tage Frist wobei auf so einer Mängelkarte ( Neu Din A4 ) wo nichtmal draufsteht wo das abgegeben werden Muss, der Normal gang ist die Zulassung.

Die Polizei, sagt kla,r das sie sich nach dem Merkplatt vom TÜV Richten wobei das kein Gesetz ist und auf nachfrage, was mit der Lichteinrichtung nach § 50 ist, davon will keiner was wissen, also handelt die Polizei eigenmächtig und umgeht den §50 StVZO.


Dann muss man das gegenteil vorzeigen und genau das ist das Problem.

Ich fahre seit 7 Jahre im 1er Cabrio Bj. 93 mit einer Bodenfreiheit von 2,0 cm rum. Weil das Gesetz StVZO unmissverständlich sagt ( § 50 StVZO ) in verbindung mit Richtline Nr. 15 zu §30 StVZO absatzt 1 + 2 mit dem Toleranzkatalog das die Scheinwerfer eine Höhe ( Spiegelkante ) von 50 cm haben soll da eine dieverenz von +5 / -5 cm sein darf, laut Dekra und das wurd auch vom TÜV Süd so bestätigt, sprich tiefsterpunkt ist 45 cm weil es einfach kein Gesetz gibt was die genaue Bodenfreiheit angeht, cm angaben.

Wer Rechtsschutz hat sollte immer klagen und sich auf die StVZO § 50 berufen. Es muss sich auch jeder im klaren sein, wenn alle cm anhaben zu 99,9 % passen und nur die tiefe nicht hat die Polizei kaum noch eine schorse dagegen was zu machen, wenn man klagt vor Gericht.

P.S.
Individuelle Fahrzeuge nach § 21 oder 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Behörde der Zulassungsbehörde eine Betriebserlaubnis erhalten hat und eine Bestandsberechtigung hat ( aufweist ) darf nicht aus fadenscheinlichen Gründen mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnamt oder gar eingezogen werden.

Im anhang könnt ihr sehen was mit Spiegelkannte genau gemeint ist + das Neue Dina 4 Blatt wo nichts von drauf steht wer das bekommen soll, der Normale gang ist die Zulassung da die das hinterlegen und somit die sache erledigt ist.
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:wink:
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

Zu denn Beiträgen von Freestyler und Nr. 57 gibt es nicht mehr viel zu sagen.

So schaut nunmal die Rechtslage aus.
Das VdTÜV Merkblatt 751 ist ne Arbeitsanweisung woran sich alle Prüfer halten müssen und wird behandet wie ne zusatzklause zur STVO.

Hier in Bielefeled trägt dir auch kein normaler Prüfer was andres ein.
Ich war mal mit nem Kollegen und seinem Honda Civic Coupé bei der Dekra, weil wir seine Frontschürze eintragen lassen wollte, er hatte aus optiggründen sich nen Halten für sein Nr. Schild gebaut, sodass das Nr. Schild recht tief hing und nicht an die Schürze montiert werden musste. Der Dekra Prüfmann hat uns nichtmal in die Halle fahren lassen, weil er gesehen hat das, dass Nr. Schild zu tief war. Er hat also nen Zollstock ( Gliedermaßstab ) genommen und gemessen... Ergebnis = 14 cm vom Boden, also hat er uns wieder weg geschickt um das Nr. Schild höher anzubringen...



Edit:

[quote]Original von Schmittler
[quote]Original von Sogno_Blu
Ja das ist auch noch was mich noch dran hindert, das die keilform dann nicht da ist und das bei denn G3´s leider die Kotflügel 2 cm höhenunterschied ist... [/quote]

da muss ich leider widersprechen. ich habe auch das cupkit in 40/40 drin und da hängt nix hinten, wenn man die distanzstücke einbaut. bei raemon haben die deppen das fahrwerk nur falsch eingebaut und deswegen macht das jetzt probleme. wenn man das aber richtig verbaut ist das ganz ordentlich :daumen: [/quote]

Mir geht es darum das die Kotflügel von der höhe her, ca. 2 cm unterschied haben !

Wenn man dann also sein geliebtes Cab gleichmässig tiefer legt, hat man vorne mehr platz zum Kotflügel als hinten.

Beispiel:
- Orginal 15 " Felgen
- tieferlegung 35 mm
__________________
= hinten fast kein Spalt mehr zwischen reifen und kotflügel
-> vorne ist nen ca. 2 cm ( ~ 1,5 cm ) spalt zwischen kotflügel und reifen.

Das ist ne Tatsache ^^.
Dem kann man nur mit nem keilfahrwerk wie z.B: 60/40 endgegenwirken, das ergibt dann ne schöne saubere ebene :)



Bei dem Mitglied " Golf 3 Joker ist das sehr schön zu sehen bzw da wird das auch disskotiert:

hier mal der Link dazu ( zu seinem Showroom ) und ab seite 2 und der 3te Beitrag da geht es los... :

Golf3Joker > Mein Cabby - Winter-Outfit 2008

Da siehst du was ich meine und worum es mir geht. ;) :)
Zuletzt geändert von Fabio am 27. Okt 2008 11:47, insgesamt 3-mal geändert.
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Anti
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Beitrag von Anti »

bei mir ist alles eingetragen, mein Prüfer sagte mir auch das die 8cm nur ein Richtwert sind! Er würde mir alle tiefen eintragen die laut Gutachten erlaubt sind ;)
Nur ich muss mal nachmessen wie hoch mein KZ ist :D
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neu0riz0r
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Beitrag von neu0riz0r »

Ich wollte eigentlich nicht alle Paragraphen wissen ;)

Wollte euch nur darauf hinweisen, dass es da nur einen Richtwert gibt. Das mit den 8cm ist also völliger Quatsch. Nur weil das euer Dekra Gutachter so macht, ist es noch lange nicht so vorgeschrieben.
Bei der Beleuchtung und den Nummernschildern ist das was ganz anderes...

Das ist meine meine Meinung dazu.
Alle Angaben ohne Gewähr! :)
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Beitrag von Schmittler »

[quote]Original von Sogno_Blu
Mir geht es darum das die Kotflügel von der höhe her, ca. 2 cm unterschied haben !

Wenn man dann also sein geliebtes Cab gleichmässig tiefer legt, hat man vorne mehr platz zum Kotflügel als hinten.

Beispiel:
- Orginal 15 " Felgen
- tieferlegung 35 mm
__________________
= hinten fast kein Spalt mehr zwischen reifen und kotflügel
-> vorne ist nen ca. 2 cm ( ~ 1,5 cm ) spalt zwischen kotflügel und reifen.

Das ist ne Tatsache ^^.
Dem kann man nur mit nem keilfahrwerk wie z.B: 60/40 endgegenwirken, das ergibt dann ne schöne saubere ebene :) [/quote]

bitte lesen was ich schreibe :zwinker: du musst bei dem fahrwerk hinten ein distanzstück einbauen, dadurch kommt die achse hinten höher. ist eine ganze legale und kostenlose möglichkeit von h&r! guck dir mal meinen auf dem link an ->klick
Zuletzt geändert von Schmittler am 27. Okt 2008 20:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Fabio »

[quote]Original von neu0riz0r
Ich wollte eigentlich nicht alle Paragraphen wissen ;)

Wollte euch nur darauf hinweisen, dass es da nur einen Richtwert gibt. Das mit den 8cm ist also völliger Quatsch. Nur weil das euer Dekra Gutachter so macht, ist es noch lange nicht so vorgeschrieben.
Bei der Beleuchtung und den Nummernschildern ist das was ganz anderes...

Das ist meine meine Meinung dazu. [/quote]

Das ist ne Arbeitsanweisung das mit denn 8 cm, woran sich der TÜV, die Dekra etc. dran halten müssen ! ;)
Die Areibtsanweisung ist ne Vorschrift woran die sich halten müssen und was vor gericht sogar als zusatz § gesehen wird.

wenn du mal bei NR 57 das 3te Bild genau anschaust, siehst du das sein Wagen sogar deswgen stillgelegt wurde... also nix mit richt wert soeine tieferlegung gefährdet nunmal laut deren ansicht die Verkehrssicherheit und deswegen wird dir das auch nicht unbedingt der TÜV etc eintragen.

Wenn man glück hat und der TÜV etc dir das einträgt/abnimmt hat man einfach nur glück gehabt.

@ Schmittler

Ich kenne soein distanzstück nur von damls für denn Motorroller ^^

Hast du evtl. mal nen BIld davon oder wie sowas aussehen soll ? :)
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Beitrag von Schmittler »

hier mal ein bild. ist die messingfarbene hülse unter dem federteller, sind so ca. 1,5-2 cm. mit den sommer alus wirkt das hinten wie vorne gleich, mit den winterschlappen jetzt sieht man eindeutig einen höhenunterschied, zudem ist der auch messbar. muss man vor fahrwerkseinbau einsetzen.
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Zuletzt geändert von Schmittler am 27. Okt 2008 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Fabio »

Ja coole sache, dann bin ich ja beruhig, das war bis jetzt eigentlich das einzige was mich dran gehindert hat Feder einzubauen, weil ich denn höhen unterschid nicht mag. :)

Dann werd ich mich mal umschauen ob ich solche dinger finde, dann kann ich demnächst ja doch Federn reinsetzen, das mein Cab. endlich mal tiefer kommt :)
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Beitrag von Sebo »

So ich hab mir das alles jetzt mal durch gelesen. Dazu gibt es nur zu sagen das mit der Lichtaustritskante ist auch net 100pro richtig:) selbst mit 45cm passt das bei einigen fahrzeugen aus Maranello nicht :klopf:

@anti was steht den bei dir im Gutachten? Also laut meinem KW-Gutachten darf ich die und die Maße net unterschreiten (bördelkante 30cm etc.). Hab jetzt noch 5cm Restgewinde und die Bördelkante ist jetzt bei 29cm (wurde danach noch gezogen). Würde mir gern die 3cm oder vllt. sogar nur 2cm eintragen lassen. Hab nen KW Gewinde V1.

@Splinter falls du das liest wir hatten ja mal aufm Treffen drüber gesprochen du hast ja deine 4cm Eingetragen +16" bekommen was steht den bei dir im Gutachten auch was von 30cm? du Dürfest ja auch weiter drunter sein:)
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Beitrag von Schmittler »

[quote]Original von Sogno_Blu
Ja coole sache, dann bin ich ja beruhig, das war bis jetzt eigentlich das einzige was mich dran gehindert hat Feder einzubauen, weil ich denn höhen unterschid nicht mag. :)

Dann werd ich mich mal umschauen ob ich solche dinger finde, dann kann ich demnächst ja doch Federn reinsetzen, das mein Cab. endlich mal tiefer kommt :) [/quote]

das sind aber nicht nur federn, gell? das ist das cupkit in 40/40...federn sacken dir 100%ig noch gute 1-2 cm ab.
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Beitrag von Fabio »

[quote]Original von Schmittler
[quote]Original von Sogno_Blu
Ja coole sache, dann bin ich ja beruhig, das war bis jetzt eigentlich das einzige was mich dran gehindert hat Feder einzubauen, weil ich denn höhen unterschid nicht mag. :)

Dann werd ich mich mal umschauen ob ich solche dinger finde, dann kann ich demnächst ja doch Federn reinsetzen, das mein Cab. endlich mal tiefer kommt :) [/quote]

das sind aber nicht nur federn, gell? das ist das cupkit in 40/40...federn sacken dir 100%ig noch gute 1-2 cm ab. [/quote]

hmm also ich hab im Keller noch 35 mm Vogtlandfedern liegen, die wollte ich dann nun doch verbauen.

Fahrwerk kaufe ich mir erst wenn ich die neuen Felgen habe, das wird aber erst frühstens nächstes jahr passieren, so nach anfang der Sasion 09 :)

hmm wenn die noch 1 - 2 cm absacken, wär das vorne ja dann supi, aber hinten könnte es dann komisch aussehen, also ohne das distansstück... ^^

am besten ich baue die einfach mal ein die federn und dann sehe ich ja immer noch wie mir das gefällt und so ^^

Mein Auto muss aber nun mal langsam tiefer kommen, keine lust mehr mit der Serienhöhe ^^

also erstmal Federn rein und mit denn Felgen zusammen kommt dann auch das Fahrwerk.
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Beitrag von KapitanoGolfi »

gut möglich dass es die richtilinien gibt. bei mir ist alles von der Dekra abgenommen.. so wie er jetzt grad steht.. bei der abnahme hat keiner nach irgendwelchen mindesthöhen geschaut. dachte ich ja eig auch aber der prüfer hat nur gesehn, dass die radläufe gebördelt waren und schon war die welt in ordnung ;)
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