Kanaldeckel ausweichen - Ordnungswidrigkeit?

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Moderator: Fabio

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Schmittler
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Kanaldeckel ausweichen - Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Schmittler »

abend!

eigentlich bin ich ja vom fach, aber da ich auch nach zweistündiger suche in allen möglichen gesetztestexten nix finden konnte und ich gerade in verkehrsrecht leider überhaupt keine ahnung habe meine frage an die vielleicht mit den straßensheriffs etwas bewandertere tuningfraktion :zwinker:

nehmen wir mal an: die straßenbauer einer stadt sind komplett unfähig und lassen kanaldeckel ca. 10 cm in die straße ein. demjenigen, dem sein auto ein wenig lieber ist (egal ob jetzt tiefer oder serienfahrwerk) weicht diesen kanaldeckeln ruckartig aus weil diese versetzt sind. leider wurde übersehen (da dunkel), dass direkt hinter einem die rennleitung ihre präsenz im straßenverkehr zeigt und einen schön mit lichthupe rauswinkt. freundlich wie der nette man in grün ist: "ich will ja mal nicht so sein, aber im straßenverkehr geht es nicht um schönsein. jetzt wo es tagsüber warm ist und nachts wieder friert, stellen sie sich mal vor ihnen kommt ein vater mit seinen drei kindern unangeschnallt entgegen, ihr wagen bricht aus undsoweiterundsofort, blablabla...das nächste mal kostet sie das was..."

hätte er dem ausweichenden und dem deswegen angehaltenen fahrzeug eine ordnungswidrigkeit aufdrücken dürfen, wenn ja - nach möglichkeit mit grundlage - warum?

die betroffene person regt sich schon seit tagen deswegen auf :meckern:
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Anti
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Beitrag von Anti »

ich selbe umfahre auch immer Kanaldeckel...bei mir hat aber bis jetzt keiner was gesagt von der Rennleitung...
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Ausweichen ohne ersichtlichen Grund (Mensch, großes Tier etc.) darfste net, genau so wenig wie schnell abbremsen.

Deshalb fahre ich sehr langsam durch solche Gegenden.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

wo steht das?
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von Schmittler
wo steht das?
Müsste ich suchen, aber wenn z. B. ein Hase oder eine Katze auf die Straße läuft und du ne Vollbremsung machst oder ausweichst und einen Unfall dadurch verursachst bist du mitschuld.

Das selbe gilt für Straßenunebenheiten, wenn ein Serienauto drüber kommt, musst du auch drüber kommen, du kannst langsam fahren, aber halt keine Vollbremsung davor machen.

Ich Streckenabschnitten, die richtig schlecht sind fahre oft nur mit 20 kmh entlang da ist es dann keine Vollbremsung zur Schrittgeschwindigket.

Aber jedem das seine.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

Original von Bigdog71
...und einen Unfall dadurch verursachst bist du mitschuld...
das ist nämlich der knackpunkt. es ist ja nix passiert!

schon klar, dass ich wegen solcher geschichten eins drüber bekomme, wenn ich aufgrund dessen einen unfall verursache und die kinder mit ihrem vater von der straße schieße.

aber für eine versuchte gefährdung brauch es eines vorsatzes und eine versuchte fahrlässige gefährdung gibt es nicht. ich weiß, dass das jetzt haarspalterei ist und ich mit einem sheriff nie vor ort eine diskussion darüber anfangen würde, sondern eher im nachhinein einen einspruch einlegen würde. aber ihr versteht meinen gedankengang. der grüne kann mir nicht aus gutdünken eine ordungswidrigkeit aufdrücken, weil er meint ich irgendjmd. gefährdet, obwohl weit und breit kein mensch auf der straße unterwegs war.
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EternaX
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RE: Kanaldeckel ausweichen - Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von EternaX »

Original von Schmittler
"ich will ja mal nicht so sein, aber im straßenverkehr geht es nicht um schönsein. jetzt wo es tagsüber warm ist und nachts wieder friert, stellen sie sich mal vor ihnen kommt ein vater mit seinen drei kindern unangeschnallt entgegen, ihr wagen bricht aus undsoweiterundsofort, blablabla...das nächste mal kostet sie das was..."
Da hätt ich ja eiskalt gesagt:
"Na dann wäre es aber meines Erachtens in Ihrem Beispiel viel eher Aufgabe von Ihnen als Rennleitung dafür zu sorgen, dass irgendwelche Väter ihre Kinder nicht unangeschnallt durch die Gegend fahren, anstatt anständige Leute wegen Gullideckel-Umfahren wertvolle Zeit zu kosten" :schwanz:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

klar, diskutieren kann man immer anfangen. ich habs aber mittlerweile aufgegeben. bin in letzter zeit so häufig angehalten worden (das aachener kennzeichen lässt grüßen :D ) und jedes mal da irgendwie anfangen hab ich keinen nerv mehr zu. gerade der obige spezialist wollte dann noch unbedingt was finden um mir eins reinzudrücken..."verbandskasten und warndreieck bitte", ist noch ums auto rumgelaufen und hat die profiltiefe überprüft und obs überhaupt winterreifen sind und blabla...
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mfischi
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Beitrag von mfischi »

Hallo,

ist ein Verstoß gegen § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.

------RECHTSFAHRGEBOT------

Viele Grüße

mfischi :wink:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

mh, rechtsfahrgebot? bei einer einspurigen straße?
Zuletzt geändert von Schmittler am 25. Jan 2009 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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mfischi
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Beitrag von mfischi »

Jepp, auch bei einspurigen Fahrbahnen!

Grüße :wink:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

ok rechtsfahrgebot, aber bei einer straße, die 2,5 m breit ist und ich da mal kurz für ne halbe sekunde 30 cm näher an an den mittelstreifen ran fahre? kann ich nicht glauben, sorry...
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XdeVilX
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Beitrag von XdeVilX »

das is quark

du darfst allem und jedem auf deiner fahrbahna usweichen egal was es ist!

fakt is nur das du dabei niemanden sonst gefährden darfst!
und was noch wichtig ist, wenn du mit deinem fahrzeug über die mittellinie fährst MUSST du blinker setzen !
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

ich hab mittlerweile mal mit einem verkehrsrechtler gesprochen und der hat nur das bestätigt, was ich von anfang an vermutet habe. solange nichts passiert ist, ich keinen gefährdet habe (versuch setzt absicht vorraus, versuchte fahrlässigkeit gibts nicht) und ich auf meiner spur bleibe ist alles in ordnung.

das bestätigt auch genau meine vermutung, dass der nette mann in grün noch unbedingt was finden wollte (warndreieck, verbandskasten, winterreifen, profiltiefe) um mir ein reinzudrücken weil er selbst wusste, dass es keine rechtsgrundlage für sein gequatsche gibt.
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Dark Dragon
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Beitrag von Dark Dragon »

Also ich mag diese " Kollegen" mal garnicht.
Weichen wegen nem Kanaldeckel aus.
Das der Hinterherfahrende vieleicht auf die Idee kommen könnt
das irgend etwas vieleicht auf der Straße liegt,dieser plötzlich abbremst
und ihm einer deswegen hinten rein fährt...da bekomm ich nen Hals...
mir vor vier Jahren passiert.

Nach Möglichkeit überhol die die Jungs immer.
Es soll sich hier keiner persönlich angegriffen fühlen...von wegen knüppel tief und hart :D :Daber wenns einem schonmal selbst passiert ist,der denkt nen bischen anders darüber.

:zwinker:
GM-Destroyer

die Muschi steht auf Sushi
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

und genau wegen solcher "deppen" und aus eigenem selbsterhaltungstrieb sollte man abstand halten, dann passiert auch nix.

mein wagen ist weder knüppelhart noch kurz vor dem schleifen. aber es hört sich einfach scheiße an und ist definitv nicht gut für die ganze karosserie, fahrwerk, querlenker usw. mit 60 km/h durch ein fast 10 cm tiefes schlagloch zu fahren. wenn du meinst, dass du da durchfahren musst, viel spaß dabei! ich werde schlaglöchern mein ganzes leben lang ausweichen, egal mit was für einem auto ich unterwegs bin.
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Forti
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Beitrag von Forti »

Dank Bundesregierung und Konjunkturpaket II sollten Schlaglöcher auf deutschen Straßen bald der Vergangenheit angehören...also theoretisch. :D

Gruß*Forti
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Fly
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Beitrag von Fly »

Wenns danach geht sollten die Renten auch immer Sicher sein und zur Inflationsrate steigen ! HAHA
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