Probleme nach Ebay-Auktion
Moderator: Fabio
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Probleme nach Ebay-Auktion
Hi Leutz, ich habe mir bei Ebay einen 2. Monitor gekauft. nun hab ich mit dem Verkäufer arge Probleme, da der Bildschrim erhebliche optische Mängel vorweist und im Gehäuse i-etwas lose ist und er somit stark klappert.
Er sieht natürlich nix ein und somit hab ich ihm eben eine nette Mail geschrieben, über Rechte die ich noch aus meinem Schulwissen hatte.
Was haltet ihr davon? Bin ich im Recht od. kann ich nix machen?
Originlamail:
Guten Tag Herr xxx,
nach Konsultierung meines Anwalts und Darstellung des Falls bzw. der
Sachlage ist dieser zu einem Eindeutigen Ergebnis gekommen.
Sie schreiben in Ihrer Artikelbeschreibung von einem technischen Defekt des
Gerätes, welcher definitiv vorliegt und auf den ich mich eingestellt habe.
Da nach Abschluss der Auktion (Ebayartikelnr. 290292800791) ein
rechtsgültiger Vertrag nach §433 BGB abgeschlossen wurde, müssen Sie
wie von Ihnen geschrieben die Ware mit einem ausschließlich technischen
Defekt ausliefern. Da die Ware aber erhebliche optische Mängel aufweist und
Sie sogar im Anschluß zugaben an dem Gerät selber schon "rumgedoktort" zu
haben, worauf Sie auch nicht hingewiesen haben, könnte ich nach §323 BGB vom Kauf
wegen nicht vertragsgemäßem Zustand zurücktreten. Da ich nun aber schon Zeit
und Geld in das Gerät investiert habe fordere ich nach §437 BGB meine Rechte bei Mängeln
am Gerät ein und verweise über den §441 BGB zu einer Minderung des
Kaufpreises um 50% sowie eine Minderung der Versandpauschale (die generell
zu hoch war) ebenso um 50%. Wenn Sie mit dem neuen Fernabgesetz
argumentieren wollen müssen Sie laut §444 BGB darauf hinweisen, was Sie aber
in der Auktion nicht getan haben. Abschließend erwarte ich eine Rückzahlung
von 20,25€ (Kaufpreis d. def. Gerätes) sowie 4,45€ (Versandpauschale),
welches eine Endsumme von 24,70€ ergibt. Die Kontodaten erhalten Sie im
Anschluß in einer gesonderten Mail. Wenn Sie auf diese Mail nicht
innerhalb der nächsten 3 (drei) Werktage antworten oder eine Zahlung auf
meinem Konto ersichtlich ist, werden weitere rechtliche Schritte sowie eine
Darlegung des Falles bei Ebay erwirkt. Um evtl. Verunsicherungen auf Ihrer
Seite auszuschließen, liegt bei nichtbeachten dieser Mail der Verdacht einer
arglistige Täuschung lt. §123BGB bei zustandekommen eines Vertrages vor.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias xxx
Anlagen
Bilder
Er sieht natürlich nix ein und somit hab ich ihm eben eine nette Mail geschrieben, über Rechte die ich noch aus meinem Schulwissen hatte.
Was haltet ihr davon? Bin ich im Recht od. kann ich nix machen?
Originlamail:
Guten Tag Herr xxx,
nach Konsultierung meines Anwalts und Darstellung des Falls bzw. der
Sachlage ist dieser zu einem Eindeutigen Ergebnis gekommen.
Sie schreiben in Ihrer Artikelbeschreibung von einem technischen Defekt des
Gerätes, welcher definitiv vorliegt und auf den ich mich eingestellt habe.
Da nach Abschluss der Auktion (Ebayartikelnr. 290292800791) ein
rechtsgültiger Vertrag nach §433 BGB abgeschlossen wurde, müssen Sie
wie von Ihnen geschrieben die Ware mit einem ausschließlich technischen
Defekt ausliefern. Da die Ware aber erhebliche optische Mängel aufweist und
Sie sogar im Anschluß zugaben an dem Gerät selber schon "rumgedoktort" zu
haben, worauf Sie auch nicht hingewiesen haben, könnte ich nach §323 BGB vom Kauf
wegen nicht vertragsgemäßem Zustand zurücktreten. Da ich nun aber schon Zeit
und Geld in das Gerät investiert habe fordere ich nach §437 BGB meine Rechte bei Mängeln
am Gerät ein und verweise über den §441 BGB zu einer Minderung des
Kaufpreises um 50% sowie eine Minderung der Versandpauschale (die generell
zu hoch war) ebenso um 50%. Wenn Sie mit dem neuen Fernabgesetz
argumentieren wollen müssen Sie laut §444 BGB darauf hinweisen, was Sie aber
in der Auktion nicht getan haben. Abschließend erwarte ich eine Rückzahlung
von 20,25€ (Kaufpreis d. def. Gerätes) sowie 4,45€ (Versandpauschale),
welches eine Endsumme von 24,70€ ergibt. Die Kontodaten erhalten Sie im
Anschluß in einer gesonderten Mail. Wenn Sie auf diese Mail nicht
innerhalb der nächsten 3 (drei) Werktage antworten oder eine Zahlung auf
meinem Konto ersichtlich ist, werden weitere rechtliche Schritte sowie eine
Darlegung des Falles bei Ebay erwirkt. Um evtl. Verunsicherungen auf Ihrer
Seite auszuschließen, liegt bei nichtbeachten dieser Mail der Verdacht einer
arglistige Täuschung lt. §123BGB bei zustandekommen eines Vertrages vor.
Mit freundlichen Grüßen
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- Schmittler
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EDIT: habe übersehen, dass du den monitor gekauft hast...dann müssen wir natürlich die ganze geschichte zu deinen gunsten umdrehen. 
hast du selbst schon was am monitor geschraubt? oder ausgepackt, dich geärgert und dann sofort dem verkäufer geschrieben?

hast du selbst schon was am monitor geschraubt? oder ausgepackt, dich geärgert und dann sofort dem verkäufer geschrieben?
Zuletzt geändert von Schmittler am 16. Feb 2009 21:05, insgesamt 2-mal geändert.
Funktioniert der Monitor denn? Oder geht überhaupt nichts?
Seat Leon Showroom. Aktuell: TMT-Halter fertig und TMT montiert
- Tobi's 3er
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also ich habe den monitor ausgepackt mich geärgert und dem verkäufer geschrieben.
*edit*
*edit*
Zuletzt geändert von Tobi's 3er am 16. Feb 2009 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
- Schmittler
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mach keinen scheiß! 8o
was hast du? schon mal was von betrug gehört? oder seriennummern? wie war das nochmal mit öffentlichem forum??
sei froh, wenn du keine anzeige bekommst und der verkäufer von deiner laienhaften mail ein wenig eingeschüchtertist, so dass er er dir hälfte zurücküberweist. sorry, aber dein verhalten kann ich nicht nachvollziehen...was sagst denn jetzt, wenn er den monitor wieder zurückhaben will? angefochten hast den vertrag ja schon und willst rein rechtlich wieder zurücktreten...
was hast du? schon mal was von betrug gehört? oder seriennummern? wie war das nochmal mit öffentlichem forum??
sei froh, wenn du keine anzeige bekommst und der verkäufer von deiner laienhaften mail ein wenig eingeschüchtertist, so dass er er dir hälfte zurücküberweist. sorry, aber dein verhalten kann ich nicht nachvollziehen...was sagst denn jetzt, wenn er den monitor wieder zurückhaben will? angefochten hast den vertrag ja schon und willst rein rechtlich wieder zurücktreten...
- Tobi's 3er
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in der mail sagst du, dass du den kaufpreis mindern willst, andernfalls (so klingt es für mich) willst du vom vertrag zurürcktreten, du erwähnst sogar noch § 123 BGB! folge ist dann eine rückabwicklung des kaufvertrages, du bekommst dein geld, der verkäufer den monitor. wenn er sich auf die minderung einlässt haste diesbezüglich aber schonmal glück gehabt.
nun zur gewährleistung. auch wenn keine seriennummer auf dem bon steht hat der hersteller eine auflistung welcher monitor an welchen laden geliefert wurde. kann auch gut für dich ausgehen, wenn er das nicht hinterfragt oder prüft. trotzdem hast du dich auf jeden fall schonmal wegen vers. betruges strafbar gemacht...
nun zur gewährleistung. auch wenn keine seriennummer auf dem bon steht hat der hersteller eine auflistung welcher monitor an welchen laden geliefert wurde. kann auch gut für dich ausgehen, wenn er das nicht hinterfragt oder prüft. trotzdem hast du dich auf jeden fall schonmal wegen vers. betruges strafbar gemacht...
- Tobi's 3er
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wie denn, an welchen laden die displays ausgeliefert wurden. heutzutage ist es standart das die geräte online verkauft werden und überall in deutschland rumkommen! somit wäre das viel zu viel verwaltungsaufwand für eine firma so etwas nach zu prüfen!!!
naja aber egal lassen wir das nun lieber. ich habe deinen standpunkt verstanden und verstehe ihn auch auf einer gewissen weise!!!
und zu dem text von mir. ich habe doch die möglichkeit als käufer, eine rücknahme oder eine minderung zu fprdern. ich habe mich für die minderung entschieden.
naja aber egal lassen wir das nun lieber. ich habe deinen standpunkt verstanden und verstehe ihn auch auf einer gewissen weise!!!
und zu dem text von mir. ich habe doch die möglichkeit als käufer, eine rücknahme oder eine minderung zu fprdern. ich habe mich für die minderung entschieden.
also auch wenns dreist ist, und soo,aber ich lass mir da von keinem reinreden, auch bei noch sookleinen beträgen geh ich zum rechtsanwalt(rechtschutzversicherung) weil ich mir selber sage ,,Kai, es ist dein recht, und wenn ich schon für eine rechtschutzversicherung bezahle soll der anwalt auch mal was machen für sein geld"
gott, ich habe schon dinge vorm rechtsanwalt gehabt...vom steinschlag bis zur ebay auktion..ebay hasst mich sowieso^^ bei jedem werden sdachen sofort und voll gut verschickt und ich muss 14tage auf ein kleines päckchen warten...oder der inhalt ist kaputt..
Aber AD Tuning, die liefern schnell und gut, mit großen kartons^^
gott, ich habe schon dinge vorm rechtsanwalt gehabt...vom steinschlag bis zur ebay auktion..ebay hasst mich sowieso^^ bei jedem werden sdachen sofort und voll gut verschickt und ich muss 14tage auf ein kleines päckchen warten...oder der inhalt ist kaputt..

Aber AD Tuning, die liefern schnell und gut, mit großen kartons^^
M E I S T E R L I C H
Schwarz Gelb Borussia - Dortmund ist wunderbar
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