Das ist doch totaler blödsin.
Du möchtest mir also sagen das wenn ich einen 92er VR6 als Spender benutze der keine Airbag hat. Ich meine Airbag raus rupfen sollen um den Serienzustand von Spender zu haben?
Wenn er neues ABS hat soll er auch das neuere ABS benutzen. Wieso soll er ältere Technik verbauen wenn neue verhanden ist. Allein im Bezug auf die Sicherheit. [/quote]
Nich gleich angepisst fühlen

Es gab ja verschiedene Versionen und es Stand bei meinem Gutachten von VW so drinn, dass der Serienzustand herzustellen ist. Das heist nichts anderes als: Ich muss alles verbauen was nötig ist um den Serien zustand zu erreichen. Natürlich gab es das Auto mit und ohne Airbag (wobei das damit wohl eher nicht gemeint ist) Es gab das Auto aber nicht ohne ABS dafür mit 3 verschiedenen Versionen. Und eine davon musst du verbaut habe, damit der Serienzustand erreicht ist. Genauso kannst du wählen ob du nun die 280er oder 288er bremse drauf machst. Du musst allerdings 5loch fahren. Das ganze ist nur bezogen auf das Gutachten von VW. Wenn du einen Prüfer hast, der dir kein ABS in verbingung mit 239 bremsen vorne und hinten Trommeln einen VR6 Biturbo einträgt, dann ist das zwar nicht gut, aber abgenommen.
Ich persönlich habe beim Kombi alles übernommen (bis auf die Hinterachse, die passt nicht) mit dem neune ABS. Beim Cabrio habe ich das alte ABS drin gelassen. Ich habe aber den Serienzustand beides mal Hergestellt und das auch Unterschrieben dem Tüv vorgelegt und somit war die Eintragung in Verbindung mit dem Gutachten von VW nur eine kleine Sache.
Gruß Sebbi