Gewinde nicht eingetragen bekommen !! hilfe

Alles, was zur optischen oder leistungssteigernden Aufwertung des Cabrios gehört

Moderator: Christian

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Forti
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Beitrag von Forti »

Da steht dann nichts von wegen "in Verbindung mit"...da wird nur das neue Gewindefahrwerk inkl. eingestellter Höhe in den Papieren nachgetragen und gut is. Die Rad-/Reifenkombination hatte er dort ja schon vorher eintragen lassen.

Außerdem sollten die Winterreifen eine kleinere Dimension haben als die Sommerräder, von daher kein Problem. :wink:

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Beitrag von *TH* »

Aso, das heißt wenn ich mir jetz mein 40/40 reinbaue und eintragen will, wäre es besser wenn ich meine Winterreifen draufziehe... da die ja nur 15" sind und die Sommer 17".

Und nach dem Eintragen wieder Sommer rauf...???


Habe ich das jetz richtig verstanden??
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Christian
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Beitrag von Christian »

[quote]Original von *TH*
Aso, das heißt wenn ich mir jetz mein 40/40 reinbaue und eintragen will, wäre es besser wenn ich meine Winterreifen draufziehe... da die ja nur 15" sind und die Sommer 17".

Und nach dem Eintragen wieder Sommer rauf...???


Habe ich das jetz richtig verstanden?? [/quote]

nein, natürlcih nicht.... jede reifenfelgenkombi muss mit den Fahrwerk geprüft sein.. mir wollten sie jetzt andere Felgen für Winterräder austragen.. aber netterweise haben sie die Felge drin gelassen.
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Forti
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Beitrag von Forti »

[quote]Original von Christian
[quote]Original von *TH*
Aso, das heißt wenn ich mir jetz mein 40/40 reinbaue und eintragen will, wäre es besser wenn ich meine Winterreifen draufziehe... da die ja nur 15" sind und die Sommer 17".

Und nach dem Eintragen wieder Sommer rauf...???


Habe ich das jetz richtig verstanden?? [/quote]

nein, natürlcih nicht.... jede reifenfelgenkombi muss mit den Fahrwerk geprüft sein.. mir wollten sie jetzt andere Felgen für Winterräder austragen.. aber netterweise haben sie die Felge drin gelassen. [/quote]

Gut...aber wie sieht das aus, wenn man sich zuerst die größeren Räder eintragen lässt mit Serienfahrwerk, dann irgendwann wieder die 15" draufmacht und danach ein Sport- oder Gewindefahrwerk einbauen lässt...dann stehen letztlich beide Eintragungen im Fzg.-Schein, oder?

Ich frage mich das, weil der TÜV bei mir auch Räder und Fahrwerk abgenommen, aber keinerlei Vermerk gemacht hat, dass hier ein direkter Zusammenhang besteht - die Rad-/Reifenkombi wurde für sich eingetragen, das Fahrwerk genauso. Kein ursächlicher Zusammenhang, also von wegen "Fahrwerk nur mit diesen Felgen bla...".

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Christian
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Beitrag von Christian »

tja, gute frage!

Normaler weise ist es halt so, das da grad genau die Felge mit dem Fahrwerk geprüft und eingetragen wird. Wie das mit der Serienbereifung dann danach aussieht, weis ich gar nicht.

Kann nur sagen, das er mir die Winterfelgen, ebenfalls 7x15 austragen wollte, da diese nicht mit dem Fahrwerk geprüft sind.
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Forti
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Beitrag von Forti »

Siehste, davon hat mir beim TÜV keiner was gesagt. Ich hab ja auch keine 16" als Winterreifen...da steht glaube ich sogar noch 14" drin. Aber das hat die da nicht wirklich interessiert. Es wurden zwar Fahrwerk und Räder in Verbindung geprüft, aber eingetragen wurde beides separat.

Heißt also, man sollte sich zuerst schön die dicken Räder auf Serienfahrwerk eintragen lassen und dann irgendwann wieder auf Serienbereifung gehen, wenn man sein Sportfahrwerk eintragen lassen will!? Irgendwie seltsam, kaum zu glauben...wäre ja sowas wie ´ne Lücke im System. 8o

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Beitrag von *TH* »

[quote]Original von Fortuna
Siehste, davon hat mir beim TÜV keiner was gesagt. Ich hab ja auch keine 16" als Winterreifen...da steht glaube ich sogar noch 14" drin. Aber das hat die da nicht wirklich interessiert. Es wurden zwar Fahrwerk und Räder in Verbindung geprüft, aber eingetragen wurde beides separat.

Heißt also, man sollte sich zuerst schön die dicken Räder auf Serienfahrwerk eintragen lassen und dann irgendwann wieder auf Serienbereifung gehen, wenn man sein Sportfahrwerk eintragen lassen will!? Irgendwie seltsam, kaum zu glauben...wäre ja sowas wie ´ne Lücke im System. 8o

Gruß*Forti [/quote]

Aber scheint ja so zu sein... aber is schon komisch... dann hätte man ja 2 Bescheinigungen einmal Fahrwerk OK und einmal Reifen und Felgen ok, wenn man es eh noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen hast sondern nur die Beschinigungen vom Tüv hat?

Naja werde die Tage mal den TÜV fragen...
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KURI
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Beitrag von KURI »

hallo habe das hier mal durch gelesen habe vor 1 wochen mein neues fk eintragen lassen ohne problem , er wolte erst was über die reifen / felgen sehen , meinte ich zu ihn das es doch alles schon eingetragen das das fahrwerk doch nur ausgetauscht würden . nach einmal rumlaufen und nr. checken hat er es alles eingetragen , und noch das rest gewinde gemessen und das eingetragen , wie gesagt ohne probleme, noch nicht mal probefahrt oder ( rechts vorne links hinten) noch nicht mal auf bocke gestellt ob was schleift .
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LittleDirtyBandito
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Beitrag von LittleDirtyBandito »

Zu Fortuna......:

Habe auch erst Fahrwerk mit Winterreifen eintragen lassen ...
dann die Sommerfelgen ......
mußte beides aber im zusammenhang geprüft werden ........
sprich ob Reifen oder Fahrwerk zuerst ......egal
auf dem Prüfbogen ( in dem Fall der 2te ) ........
muß draufstehen das Reifen oder halt Fahrwerk bei der Prüfung berücksichtigt wurde ....... beide Sachen für sich eingetragen haben keinen
Wert ......hatte den Fall vor Jahren und beim Unfall sagte die Versicherung
sie zahlen nicht ......jetzt beim neuen eintragen bestätigte mir das der
Prüfer nochmal .......es muss der zusammenhang der Teile ersichtlich sein....
LG euer LDB
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Beitrag von *TH* »

[quote]Original von LittleDirtyBandito
Zu Fortuna......:

Habe auch erst Fahrwerk mit Winterreifen eintragen lassen ...
dann die Sommerfelgen ......
mußte beides aber im zusammenhang geprüft werden ........
sprich ob Reifen oder Fahrwerk zuerst ......egal
auf dem Prüfbogen ( in dem Fall der 2te ) ........
muß draufstehen das Reifen oder halt Fahrwerk bei der Prüfung berücksichtigt wurde ....... beide Sachen für sich eingetragen haben keinen
Wert ......hatte den Fall vor Jahren und beim Unfall sagte die Versicherung
sie zahlen nicht ......jetzt beim neuen eintragen bestätigte mir das der
Prüfer nochmal .......es muss der zusammenhang der Teile ersichtlich sein.... [/quote]

Also hast du warst mit Sommer da und die Größe vom WInter hat er dir dann so reingeschrieben?? Verstehe ich das richtig? Was haste gezahlt?
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janp
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Beitrag von janp »

Bei mir wurden keine Gewinde-Maße oder sowas eingetragen. Lediglich 320mm von Rad-Mitte bis Radlauf, wie ist das bei euch?

Für die nicht gebördelten Kanten, und die Schleifspuren am Rad, gabs aber noch nen Eintrag unter "Ergänzende Hinweise" im Untersuchungsbericht: "Reifen: Freigängigkeit hinten beachten" :lol:

Was bedeutet "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" ?
Ich hatte eigentlich keine Lust diese "Berichtigung" noch vornehmen zu lassen. Ich werde wohl beim nächsten TÜV-Besuch erzählen das jetzt eh alles zum verkauf zurückgerüstet wird. Vielleicht störts ja keinen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Stell dir vor es ist Wirtschaftskrise und keiner macht mit :daumen:
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genki
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Beitrag von genki »

Also bei mir ist es genauso eingetragen nur mit dem Maß 30cm und miene Kotflügel sind leicht gezogen.

Im rechtlichen bedeutet unverzüglich, sofort bzw. nächst möglichen Termin.

Aber ich kenne es normal soo, das es normalweise reicht die Eintragung mitzuführen.
Zuletzt geändert von genki am 13. Aug 2009 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
oben ohne ist einfach besser

[img]http://img207.imageshack.us/img207/6866 ... nt1eip.jpg[/img]
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Anti
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Beitrag von Anti »

Nein, dieser Eintrag reicht nicht zum mitführen...du bist dazu verpflichtet die Eintragung in deinen Schein vornehmen zu lassen ;)
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XdeVilX
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Beitrag von XdeVilX »

[quote]Original von janp
Bei mir wurden keine Gewinde-Maße oder sowas eingetragen. Lediglich 320mm von Rad-Mitte bis Radlauf, wie ist das bei euch?

Für die nicht gebördelten Kanten, und die Schleifspuren am Rad, gabs aber noch nen Eintrag unter "Ergänzende Hinweise" im Untersuchungsbericht: "Reifen: Freigängigkeit hinten beachten" :lol:

Was bedeutet "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" ?
Ich hatte eigentlich keine Lust diese "Berichtigung" noch vornehmen zu lassen. Ich werde wohl beim nächsten TÜV-Besuch erzählen das jetzt eh alles zum verkauf zurückgerüstet wird. Vielleicht störts ja keinen. [/quote]

in der regel is das heute die gängigste eintragungsmethode. andere kenne ich eigendl nicht mehr. weil zuviel schmu getrieben wurde

zum papiere berichtigen unverzüglich gillt beim nächsten mal ummelden etc. ansonsten reicht es wenn dud en prüfbericht dabei hast
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Beitrag von Forti »

"Unverzüglich" bedeutet leider auch unverzüglich. Früher sah das anders aus, da stand auf den Bescheinigungen vom TÜV immer sowas in der Art "Änderung ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren zu übernehmen". Gibt´s aber aktuell nicht mehr.

Ach ja, früher war alles besser... :heul:

@LittleDirtyBandito: Danke für die Info, wobei der von Dir geschilderte Fall ja etwas anders liegt - bei Dir wurde zuerst das Fahrwerk und dann die Räder eingetragen. Da ist klar, dass das im Zusammenspiel geprüft wird. Wie aber sieht es aus, wenn man zuerst die neuen Räder eintragen lässt, dann aber meinetwegen 15" Winterreifen montiert und damit zum TÜV fährt, um das neue Fahrwerk einzutragen? Es könnte ja auch sein, dass die vormals eingetragenen großen Räder gar nicht mehr existieren...

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Beitrag von Anti »

Wenn du Felgen einträgst, danach ein FW eintragen lassen willst mit 15" Serie werden dir in der Regel die Felgen wieder ausgetragen ;)
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Forti
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Beitrag von Forti »

[quote]Original von Anti
Wenn du Felgen einträgst, danach ein FW eintragen lassen willst mit 15" Serie werden dir in der Regel die Felgen wieder ausgetragen ;) [/quote]

Aha, das ist doch mal ´ne klare Aussage, vielen Dank auch! :wink:

Ganz schön gehässig, der fiese TÜV! :D

Nee, is schon okay so.

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Beitrag von LittleDirtyBandito »

Jo Anti hat recht entweder ausgetragen oder du mußt die Reifen vorführen .......einzeln sind Eintragungen nicht gültig für die Kombi .....LG
LG euer LDB
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