[Sonstiges] MUSS ich Achsweise die gleichen Reifen Fahren?

Fragen Rund ums VW Golf Cabrio

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Keith
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MUSS ich Achsweise die gleichen Reifen Fahren?

Beitrag von Keith »

Da mir gestern ein Reifen verreckt ist,stellt sich die Frage ob ich Achsweise die gleichen Reifen fahren muss!

Gruss Keith
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Andy F
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Beitrag von Andy F »

Ich bin der Meinung JA - pro Achse gleicher Reifen!
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chris-cabrio
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Beitrag von chris-cabrio »

Original von Andy F
Ich bin der Meinung JA - pro Achse gleicher Reifen!
absolut richtig
sechs UNTER der haube gibt keine dellen ;)
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Anti
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Beitrag von Anti »

Ja musst du ;)
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Keith
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Beitrag von Keith »

Original von Anti
Ja musst du ;)
Ok,DAS war entscheident! :D

Gruss Keith
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mfischi
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Beitrag von mfischi »

Das ist absoluter Quatsch. Ammenmärchen. Du musst die selbe Größe fahren mit dem selben Tragfähigkeitsindex.
Markenmäßig kannst du vier verschiedene Fabrikate fahren.
Wird dir auch jeder Tüv so bestätigen.
Obs gut ist, ist ne andere Sache.

Viele Grüße,

mfischi
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Fabio
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Beitrag von Fabio »

vom gesetzgeber ist nur vorgeben das du denn selben Reifentyp ( Radial-/ Diagonalreifen ), Reifen größe und Tragfähigkeitsindex gleich sein muß pro achse

Sinn macht es natürlich schon, das man denn selben Hersteller pro Achse hat!!
Warum ?
der erste und für mich wichtigeste grund:
Bremsverhalten !!

Spar nicht am falschen ende und kauf dir zwei neue.


@mffischi:
Erzähl das mal denn Cops´hier oder dem TÜv ;)


gruß
Fabio
:thumbsup: Wer Sparsam Fährt, hat weniger Spaß :thumbsup:
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Keith
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Beitrag von Keith »

Hab nen Reifenfritzen gefunden der meine Reifen zum erträglichen Preis hat,so hab ich dannn wieder 4x die gleichen,hurra!

Gruss Keith
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Andy F
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Beitrag von Andy F »

hmm.. ich bin der Meinung das so gelernt zu haben..

Naja gut, dann muss man es halt nicht, aber sollte :D
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Anti
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Beitrag von Anti »

Mittlerweile MUSS man es, gibts Gesetz drüber...kann ich euch auch raussuchen ;)
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froekl
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Beitrag von froekl »

Hi ich kenne das so:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.

Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.

Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat. Auf winterlich glatter Fahrbahn bricht die mit Sommerreifen bestückte Achse zwangsläufig früher aus und blockiert beim Bremsen sofort.

Es sollte also von der STVO her keine Probleme geben wenn die Reifen gleich groß sind und genügend Profil haben!

Auf meinem 2er fahre ich vorne auch 2 unterschiedliche und ich merke keinen Unterschied!
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