Kurze kennzeichen
Moderator: Fabio
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- Im-Regen-offen Fahrer(in)
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Was ist eigentlich nötig um ein "kleines" Motorradkennzeichen fahren zu dürfen?
Diese großen "quadratischen" bekommt man ja ohne Probleme,
aber es gibt ja noch diese kleineren die ähnlich wie das US-schild geformt sind
(hab grad auf die schnelle die Maße nicht gefunden).
Was muß man tun um solch ein Schild zugelassen zu bekommen?
Diese großen "quadratischen" bekommt man ja ohne Probleme,
aber es gibt ja noch diese kleineren die ähnlich wie das US-schild geformt sind
(hab grad auf die schnelle die Maße nicht gefunden).
Was muß man tun um solch ein Schild zugelassen zu bekommen?
Man kann auch die Plaketten mit einem scharfen Cutter ausschneiden. Muss nur das weiße hinten dran bleiben, dann gehen sie auch net kaputt. Hab ich mal irgendwo gehört :zZ:
Aber da dies eine Straftat wäre, macht man das natürlich net
Ich bin beim St.verkehrsamt reingegangen und hab gesagt, dass ich auf US-Look umgebaut habe. Hat keine 30 min gedauert und ich bin mit WF-Q9 vom Hof gefahren.
Wird bei uns allerdings auch net so streng gesehen.
Aber da dies eine Straftat wäre, macht man das natürlich net

Ich bin beim St.verkehrsamt reingegangen und hab gesagt, dass ich auf US-Look umgebaut habe. Hat keine 30 min gedauert und ich bin mit WF-Q9 vom Hof gefahren.

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Zuletzt geändert von Benutzer 73 gelöscht am 8. Feb 2010 22:25, insgesamt 3-mal geändert.
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- Im-Regen-offen Fahrer(in)
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Bei uns sind sie strenger.
Ne Bekannte hat nen Golf2 mit US-Heckklappe und kurzem Schild gekauft (aus unserem Landkreis).
Als sie ihn auf sich anmelden/ummelden wollte sagte die Dame der Zulassungsstelle
dass solche Kennzeichen für normale KFZ nicht mehr vergeben werden. :meckern:
Das ganze ging dann hoch bis zur Abteilungsleiterin,
die sagte dann ganz trocken:
"das ist ein deutsches Modell, dann müssen sie sich halt ne richtige Heckklappe
vom Schrott holen und umbauen :finger: "
Deshalb wollte ich wissen ob es da irgendwelche Richtlinien gibt wnach diese Kennzeichen vergeben werden müssen
Ne Bekannte hat nen Golf2 mit US-Heckklappe und kurzem Schild gekauft (aus unserem Landkreis).
Als sie ihn auf sich anmelden/ummelden wollte sagte die Dame der Zulassungsstelle
dass solche Kennzeichen für normale KFZ nicht mehr vergeben werden. :meckern:
Das ganze ging dann hoch bis zur Abteilungsleiterin,
die sagte dann ganz trocken:
"das ist ein deutsches Modell, dann müssen sie sich halt ne richtige Heckklappe
vom Schrott holen und umbauen :finger: "
Deshalb wollte ich wissen ob es da irgendwelche Richtlinien gibt wnach diese Kennzeichen vergeben werden müssen
- low-n-loud
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ist eigentlich ganz einfach und sogar gesetzlich geregelt
kein us model - kein us kennzeichen
und mein tüvi hat gemeint laut gesetz sind umbaumasnahmen bis zu 800€ dem fahrzeug halter zumutbar. und streng genommen is das verkleiner der nr.schild aussparung sogar sachbeschädigung!
jedoch gilt es ist auch immer etwas ermessenssache der zulassungstelle!
also mal ganz lieb nachfragen, weil fragen kostet ja nix. NOCH NICHT!
kein us model - kein us kennzeichen
und mein tüvi hat gemeint laut gesetz sind umbaumasnahmen bis zu 800€ dem fahrzeug halter zumutbar. und streng genommen is das verkleiner der nr.schild aussparung sogar sachbeschädigung!
jedoch gilt es ist auch immer etwas ermessenssache der zulassungstelle!
also mal ganz lieb nachfragen, weil fragen kostet ja nix. NOCH NICHT!
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Es geht ja nicht um ein US-Kennzeichen,
offiziell ist das ja ein "Leichtkraftradkennzeichen".
aber sind die definitiv nur bei Leichtkrafträdern und bei Ausnahmegenehmigungen erlaubt oder gibt es da keine präzisen Einschränkungen?
Ansonsten gäbe es alternativ ja noch das normale zweizeilige Kennzeichen,
das dürfte es doch für jedes Fahrzeug geben, oder?
offiziell ist das ja ein "Leichtkraftradkennzeichen".
aber sind die definitiv nur bei Leichtkrafträdern und bei Ausnahmegenehmigungen erlaubt oder gibt es da keine präzisen Einschränkungen?
Ansonsten gäbe es alternativ ja noch das normale zweizeilige Kennzeichen,
das dürfte es doch für jedes Fahrzeug geben, oder?
- low-n-loud
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richtig, geh zur zulassungsstelle und frag nach!
Hier zu spekulieren ist wohl das ungünstigste...
Wieso willst du das 125er kennzeichen? das "kurze" Nummernschild sieht doch 1000 mal besser aus, siehe hier (bei mir)
Hier zu spekulieren ist wohl das ungünstigste...
Wieso willst du das 125er kennzeichen? das "kurze" Nummernschild sieht doch 1000 mal besser aus, siehe hier (bei mir)

Zuletzt geändert von Benutzer 1365 gelöscht am 9. Feb 2010 21:09, insgesamt 1-mal geändert.
Das ist richtig, der Versicherung ist das total latte, wie lang oder kurz das Kennzeichen ist.Original von low-n-loud
aber eigentlich is es doch der versicherung sch... egal welches kennzeichen die versichern
der einzige stress is de zulassungstelle, die werden ganz schön rumspinnen
Die Straßenverkehrsämter hingegen sind total unterschiedlich drauf. Als ich mal nen kurzes beantragen wolltet, nämlich und UN V 16, weil wegen GTI 16V, hieß es nur: Nee so kurze sind nur für Motorräder!
In Unna fahren auch Ferraris rum die vorne keins haben und hinten dann UN F 4 auf dem kleinsten Blech, dass es gibt. Zum einen hat der Mann Beziehungen zum zweiten gibt es von dem Auto nur ne Hand voll in Deutschland...
Zitat Walter Röhrl: Ein Auto ist erst dann richtig schnell, wenn du morgens davorstehst und Angst hast es aufzuschließen! 

- Schmittler
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der tüvi!
weil wenn man es genau nimmt passt ein großes kennzeichen in die orig. aussparung. richtig?
und wenn du die aussparung verkleinerst passt ein "normales kennzeichen nicht mehr. richtig?
also hast du in dem sinne deine eigene hecklappe "mutwillig" umgebaut das ein normales kennzeichen nicht mehr passt, also somit "zerstört oder beschädigt"
weil wenn man es genau nimmt passt ein großes kennzeichen in die orig. aussparung. richtig?
und wenn du die aussparung verkleinerst passt ein "normales kennzeichen nicht mehr. richtig?
also hast du in dem sinne deine eigene hecklappe "mutwillig" umgebaut das ein normales kennzeichen nicht mehr passt, also somit "zerstört oder beschädigt"
- Schmittler
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Quatsch! Les doch mal hier nach, 1. Absatz: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html
Ohne jetzt eine Strafrechtsvorlesung zu halten: "Fremd" ist eine Sache nur dann, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen außer die selbst steht. Also kannst du "eigene" Sachen nicht Sachbeschädigen. Punkt, aus!
Ob du jetzt noch ein Kennzeichen in deine verkleinerte Aussparung bekommst ist doch dein Problem und nicht des Tüvs oder Straßenverkehrsamts.
Ohne jetzt eine Strafrechtsvorlesung zu halten: "Fremd" ist eine Sache nur dann, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen außer die selbst steht. Also kannst du "eigene" Sachen nicht Sachbeschädigen. Punkt, aus!
Ob du jetzt noch ein Kennzeichen in deine verkleinerte Aussparung bekommst ist doch dein Problem und nicht des Tüvs oder Straßenverkehrsamts.
- low-n-loud
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ich glaub wir haben aneinander vorbei geredet 
das meinte ich ja auch was du sagtest.
es is dein problem mit dem kennzeichen und der zulassungstelle is es egal wie groß die aussparung ist. wenn sie sagen du bekommst ein großes dan is das so und du musst umbauen und deine "sachbeschädigung" rückgängig machen

das meinte ich ja auch was du sagtest.
es is dein problem mit dem kennzeichen und der zulassungstelle is es egal wie groß die aussparung ist. wenn sie sagen du bekommst ein großes dan is das so und du musst umbauen und deine "sachbeschädigung" rückgängig machen
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Ganz einfach,Original von d.o.2350
Wieso willst du das 125er kennzeichen? das "kurze" Nummernschild sieht doch 1000 mal besser aus
in unserem Landkreis sind alle Schilder mit 1buchstabe/1Zahl nicht zu bekommen, die sind da echt dämlich.
Durch viel Glück bin ich nun an ein Kennzeichen mit 2Buchstaben/1Zahl gekommen,
aber das sind dann insgesamt 6Zeichen, falls ich Saison wähle sogar 7.
da wirds mit einzeiligen Kennzeichen schon recht lang...
Und nebenbei würde das Mopedschild an der US-Stange originalgetreuer wirken
Zuletzt geändert von cerebellum76 am 10. Feb 2010 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
Also ich hab -XJ1 und daran bin ich gekommen weil ich im Internet bei unserer Zulassungsstelle -TW8 reserviert hatte.Als ich dann den Wagen anmelden wollte fragte die Dame nach dem Kennzeichen und meinte dann, die kurzen sind nur für Motorräder.Tja und dann hab ich gesagt ob sie schon mal ne Runde durchs Parkhaus des Amtes gegangen wäre, da ständ eine 1 auf nem Kennzeichen neben der anderen???!!!
Darauf meinte sie dann, das es bei der 1 ne Sonderregelung des Amtes gäbe,naja also hab ich gesagt OKEEE ich nehm ne 1 und schon hat ich sie meine 1 :daumen:
Darauf meinte sie dann, das es bei der 1 ne Sonderregelung des Amtes gäbe,naja also hab ich gesagt OKEEE ich nehm ne 1 und schon hat ich sie meine 1 :daumen:
[IMG]/Signaturgenerator/signaturen/hobline_1.jpg[/IMG]
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." W. Röhrl
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Ich hätte da ja ne Idee man vög*** die Dame an der Zulassungsstelle :turn: :zwinker:Original von Zebi
voll der driss... muss doch irgend wie gehen.... auf legaler art daran zu kommen.
irgendwann wir es einer rausbekommen..
Ne Spass bei Seite kann aus eigener Erfahrung sagen ohne Vitamin B geht da absolut nix!
Wollte mein Cabrio auf Saioson letztes jahr im Winter ummelden. Kürzeste Kennzeichen was geht OS X XXXX hab ich der Guten Dame ein Foto auf meinem Handy vom Im Parkhaus stehendem Opel Corsa mit OS-S 8 zeigen meinte die gute Dame nur Handyverbot! Und aufstehn wollen die Faulen A**** sowieso nicht.
Da half auch kein bitten und kein Betteln...
Naja wie dem auch sei dieses Jahr hin gegangen dank Telefonischer Reservierung von einen Typen den mein Vater nur um X-Ecken her kennt war dann mit einmal OS-SC 5 absolut kein Problem mehr....

Mein Cousin hat es sich da einfach gemachtmit seinem auf US Aussehenden A3 Sportback. Ab zur alten Ausbildungsstelle (Was zufällig ein Vertragshändler ist) und konnte da, Fagt mich nicht wie dat ding aussiehtoder was da droff steht(hab das nur während einer Unterhaltung mit ihm mitbekommen), einen schrieb vom Händler bekommen, der aussagt, das dieses Vehikel genau diese US-Kennzeichen-ähnliche-größe haben darf.
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