lasierte Rückleuten und der TüV ... wie ist eure Geschichte...?

Alles, was zur optischen oder leistungssteigernden Aufwertung des Cabrios gehört

Moderator: Christian

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Der Eine
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lasierte Rückleuten und der TüV ... wie ist eure Geschichte...?

Beitrag von Der Eine »

Haily Hallo,

aus reiner Neugier hab ich eine frage an alle Forumskameraden/innen mit lasierten Rückleuchten... Ich hatte bei mir die erfahrung gemacht das bei 2 verschiedenen Prüfunternehmen auch 2 ANtworten raus kamen...

1. Die sind doch lackiert... Damit dürfen sie so im Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen....

und beim

2. Ah ja.... E-Prüfzeichen hatta aber die Relktoren sind duch das lasieren etwas zu dunkel .... machen sie sich Katzenaugen ans Heck als ersatz für die Originalen dann hab ich keine Einwände....

Was kam bei euch für eine Antwort....?


Mit forumschaftlichen Grüßen
Der Eine
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Red Cab
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Beitrag von Red Cab »

Hei,

Änderungen an Lichttechnischen Einrichtungen sind nicht zulässig. Punkt.

Wenn solche Änderungen vorgenommen werden, muß das per Gutachten geprüft werden.

Wie mit einem Abgasgutachten usw.

Wäre mir zu teuer und zu heikel.

Wenn einer dein Bremslicht dann zu spät sieht und es knallt, kann das ganz dumm für dich ausgehen.

Gruß
Ronn
Ein neues Auto kann jeder fahren, ein altes muß man sich erstmal leisten können. ;-)

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Sebo
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Beitrag von Sebo »

wie gut das man ja in der Regel noch ein 3. Bremslicht hat ;-)

bin damit beim Tüv(GTÜ) vor gefahren und den Kollegen hat das mal schön nicht gejuckt... jetzt hab ich ja auch US Leuchten drin (ohne E-Zeichen obwohl sie wie die Normalen schwarzen sind nur noch mit SML-Reflektoren...) und selbst damit hat keiner was gesagt weil kaum einer nach guckt.
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StYle
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Beitrag von StYle »

Hey,
sobald ich mein Cabby wieder habe kann ich auch berichten ;)
Lasse mir die 3te Bremsleuchte und Rückleuchten schwarz lasieren.
Denke die 3te Bremsleuchte bleibt immer drin, aber werde evtl die originalen abgedunkelten fürn die Straße wieder reinmachem aber mal schauen :wink:

Gruß,
Tobias
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Zebi
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Beitrag von Zebi »

meine sind schwarz lassiert nur mit einem roten balken (katzenauge) da hat nie einer was gesagt.. faziet... ist machbar
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Sandysolo
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Beitrag von Sandysolo »

Meine sind auch lasiert, aber damit fahr ich nicht zum tüv. Sind schliesslich in 2 Minuten gewechselt.

Gruss Sandysolo
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heigöö
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Beitrag von heigöö »

Ahh, der ständige "juckt doch keinen" Gedanke. Es ist verboten, den Prüfern ist es wurscht, im Zweifelsfall sagt dieser: "Zum Zeitpunkt der Prüfung war das Fahrzeug in verkehrssicherem, bauartgenehmigten Zustand". Damit ist er raus.

Nutzen von nicht genehmigten Bauteilen lässt die Fahrzeug-ABE erlöschen. Egal, ob es jemanden "juckt" oder nicht. Die Versicherungen interessiert es definitiv. Wäre mir nix, wenn die mich in Regress nehmen würden, auch wenn ich einen Unfall nicht verursacht habe.


Die Frage war ja aber, was sagt der Prüfer. Meiner sagt: "No Go"
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Zebi
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Beitrag von Zebi »

muss jeder selbst wissen. ich will dir nichts einrede... wenn man irgend woher eine abe bekommt feine sache wen nicht dan nicht erlaub. jedoch wenn deine dinger ein prüfsiegel haben und einen reflektor dan ist dies (schaut stvo nach) in ordnung da sie geprüft sichnd und bei nacht auch reflektieren. wie hell das bremslicht ist ist doch schnuppe es muss nur erkennbar sein.

aber wie die cops manchmal so drauf sind weis du ja bestimmt.. also besser nicht ohne abe
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"funny"as.andre
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Beitrag von "funny"as.andre »

kurz zum thema....

-lasieren ist egal in welcher farbe verboten....
da kann man auch das ganze heck mit reflektoren zu kleben oder die reflektoren und rw-lichter nicht mit lasieren das nützt alles nix...

es erlischt die betriebserlaubniss....

strafe 3 punkte - 150€
fahrzeug wird still gelegt......

im unfall fall - kein versicherungsschutz !!!

es gibt leute die welche eingetragen haben...sind alles nicht zulässige eintragungen und werden im falle eines falles sofort angezweifelt und somit unwirksam....
das e-prüfzeichen auf den leuchten gillt nur für unbearbeitete teile ohne irgendwelche baulichen oder lackiertechnischen veränderungen....

es schwirrt auch ein gutachten rum über lasierte rückleuchten welchen eine weit verbreitete fälschung ist !!!

Lasierte Rückleuchten können seit dem jahre 1994 nicht mehr eingetragen werden !!!!!
Ich selber hatte einen golf 2 bj 1992 dort waren noch legal schwarz lasierte rückleuchte und blinker eingetragen.
Diese eintragung war bis zum ende des wagens auch gültig ABER nur bei dem fahrzeug wo sie eingetragen waren ,,,also
nicht übertragbar also an ein anderes kfz verbauen und dort neu übernehmen lassen bzw eintragen lassen unter vorlage der alten eintragung !!!

hier in hamburg macht die polizei regelrecht jagt auf Rückleuchten-Pfuscher wie es gerne in HH genannt wird !!!
liegt daran das jeder zweite matt schwarze oder folierte mercedes mit !!!!!!!!!!!!!!!!!! Tzatziki - DUFTBAUM !!!!!!!!!!!!!!! hier mit lasierten rückleuchten unterwegs ist da die LEASINGRATEN , oder RATENZAHLUNG AUF 52 JAHRE zu hoch ist um vernünftige zu kaufen lol. LOL ....

ganz gefährlich das spiel mit den rückleuchten lasieren........ rot lasieren solange es nicht die blinker sind ist nicht so heikel da es nicht so auffällt andert aber NIX an der sachlage !!!
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RabbitGLI
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Beitrag von RabbitGLI »

ich hatte mal lasierte leuchten drin.... im "golf 4 look" ...der blinker war schon sehr rot ... trotz anderer blinkerbirne und allen spirenzien... nachdem die polizei mir dann meinen rot blinkenden fahrtrichtungszeiger bei einer kontrolle beanstandet hat musste ich sie ausbauen.. habe eine strafe bekommen und durfte 3 tage später mit zugelassenen rückleuchten da nochmal aufkreuzen ... jetzt fahr ich magic colour rüllis.. die sind wenigstens legal :D
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