ich hoffe mich kann einer von Euch aufklären
![Überglücklich :D](images/smilies/xicon_e_biggrin.gif.pagespeed.ic.S5c4tuntMz.png)
Mein Cabrio war zum TüV beim Freundlichen.
Sonst soweit alles okay - bis auf die Felgen.
Die sind von OZ - und dafür hatte ich ein Teilegutachen
nach § 19 Abs. 3 StVZO vom TüV Pfalz beigelegt,
mit dem Prüfergebnis: "... bestehen keine technischen
Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen
und Hinweise zu verwenden."
Ergebnis: Keine Plakette weil: "Räder falsch: Abnahmebescheinigung
vorlegen nur Ergebnisblatt vorhanden (TüV Nr. 51401).
Darauf hektische Telefonate mit der Werkstatt.
Ergebnis: Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO für 37,50 Euro
durch den "blauen Klaus"
Ich könnte :wall: :meckern: :heul:
Bevor ich nun die TÜV - Zentrale stürme und den dortigen
Kaugummi - Automaten von der Wand stemme, wollte ich
Euch mal fragen, ob das mit der Änderungsabnahme so in Ordnung
war oder ob das nur Willkür des Mannes im blauen Kittel war.
Danke für jeden Hinweis
Holla die Waldfee
der sich jetzt erst mal :sauf: