Hallo,
ich hab' da mal ne grundsätzliche Frage zu KfZ-Versicherungen.
Bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung
ja den Reparaturwert des Fahrzeugs - sofern da nicht ein Totalschaden
vorliegt.
ABER
bei meinem 96er Cabrio brauchts ja nur Kotflügel und Türe treffen
und bautz ist das ein Totalschaden. :meckern:
Das heißt ja dann, dass ich bei einem Unfall allerhöchstens den
Wiederbeschaffungswert bekomme und der liegt natürlich immer
für den Gegner in der Größe von "1,33 Euro!" :finger:
Heißt, die gegnerische Versicherung wird immer sagen:
Altes Auto = ist nix mehr wert !
Gibt es da ne Lösung dafür - kann ich mein Auto zu einem höhren
Wiederbeschaffungswert versichern? ?(
Wie machen dass die Leute hier die sich mit viel Mühe ein "Sonderfahrzeug"
aufbauen, dass weit mehr wert wäre als ein vergleichbares Neufahrzeug?
Lasst Ihr Euch ein Gutachten zum Fahrzeug machen um hinterher auch
sicher wieder an die Kohle von der gegnerischen Versicherung zu kommen?
:rules:
Wie ist das bei den Leuten hier ausgegangen, die Ihr Auto fremdverschuldet
verschrotten mußten? :heul:
Danke für die Antworten
Holla die Waldfee
Versicherungsfrage
Moderator: Fabio
- Holla die Waldfee
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Versicherungsfrage
Vielen Dank Euch allen für die Schöne Zeit im Forum.



- Andy F
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Zum einen gibts, wie du schon sagst, das WErtgutachten. Lohnt meiner Meinung aber nur bei wirklich großen Umbauten. (Stalladriver aus dem Golf3forum wollte mal eins machen, oder hat schon..)
Andererseits gibts da immer noch einen "neutralen" Gutachter, der auch auf den jeweiligen Zeitwert und sonstigen Zustands des Fahrzeugs eingeht.
Andererseits gibts da immer noch einen "neutralen" Gutachter, der auch auf den jeweiligen Zeitwert und sonstigen Zustands des Fahrzeugs eingeht.
- darki
- Cabrio-Urgestein
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Servus,
aus meiner Sicht ist das der Beste Fall. Wenn du den Koti und die Tür geschrottet bekommst dann hast du am Ende sogar noch Geld raus wenn du dir die Teile auf dem Schrott besorgst und lackierst/einbaust.
Die Versicherung legt ja immer die Kosten von einer Vertragswerkstatt zu Grunde.
Wenn der Rahmen platt ist dann siehts natürlich anders aus :heul:
Gruß
Darki
aus meiner Sicht ist das der Beste Fall. Wenn du den Koti und die Tür geschrottet bekommst dann hast du am Ende sogar noch Geld raus wenn du dir die Teile auf dem Schrott besorgst und lackierst/einbaust.
Die Versicherung legt ja immer die Kosten von einer Vertragswerkstatt zu Grunde.
Wenn der Rahmen platt ist dann siehts natürlich anders aus :heul:
Gruß
Darki
- Christian
- Moderator
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- Registriert: 4. Jun 2005 17:55
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- Kontaktdaten:
RE: Versicherungsfrage
der Gegner hat mit deinem Wiederbeschaffungswert mal gar nichts zu tun!.
Sollte es wirklich mal dazu kommen, läuft das ganze so ab:
1. Du suchst einen Gutachter aus, der für dich das Gutachten erstellt.
1. Möglichkeit
Schaden liegt unter dem aktuellen ZEITWERT! bzw. Wiederbeschaffungswert.
Damit kannst du den Wagen theoretisch in die Vertragswerkstatt stellen, und sagen "macht mal" !
2. Möglichkeit
der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert, aber liegt unter 130% des Wertes ( BRUTTO ist hier wichtig)
Dann gehts weiter mit 1.
3. Der Schaden liegt über dem Wiederbeschaffungswert und über 130%.
Du bekommst den Wiederbschaffungswert, abzgl. Restwert abzgl. Märchensteuer von der Versicherung ausbezahlt.
Solltest du nun hergehen, und den Wagen eingehändig reparieren kannst du dir für die entstandenen Kosten npch die Mehrwerksteuer von der Versicherung wiederholen.
Bei Punkt 1 und 2 ist selbstverständlich das Auszahlen, also das Abrechnen nach Gutachten immer möglich.
Ein Wertgutachten schützt deinen Wagen.
Sollte man dann aber erst am nem hohen Wert des Wagens machen.
Viele Versicherungen denken auf Sonderwunsch den Mehrwert mit ab.
Bringt natürlich nichts bei einem Unfall der unverschuldet ist. Aber dann ist ja noch immer dein eigener Gutachter, der den Wagen schätzt.
Da geht dann auch Pflegezustand, Laufleistung, Investitionen mit ein.
im Jahr 2012 werde ich für meinen Wagen def einen WGA machen.
kostet ca. 150 EUR, und sollte alle paar Jahre mal wieder neu gemacht werden.
Sollte es wirklich mal dazu kommen, läuft das ganze so ab:
1. Du suchst einen Gutachter aus, der für dich das Gutachten erstellt.
1. Möglichkeit
Schaden liegt unter dem aktuellen ZEITWERT! bzw. Wiederbeschaffungswert.
Damit kannst du den Wagen theoretisch in die Vertragswerkstatt stellen, und sagen "macht mal" !
2. Möglichkeit
der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert, aber liegt unter 130% des Wertes ( BRUTTO ist hier wichtig)
Dann gehts weiter mit 1.
3. Der Schaden liegt über dem Wiederbeschaffungswert und über 130%.
Du bekommst den Wiederbschaffungswert, abzgl. Restwert abzgl. Märchensteuer von der Versicherung ausbezahlt.
Solltest du nun hergehen, und den Wagen eingehändig reparieren kannst du dir für die entstandenen Kosten npch die Mehrwerksteuer von der Versicherung wiederholen.
Bei Punkt 1 und 2 ist selbstverständlich das Auszahlen, also das Abrechnen nach Gutachten immer möglich.
Ein Wertgutachten schützt deinen Wagen.
Sollte man dann aber erst am nem hohen Wert des Wagens machen.
Viele Versicherungen denken auf Sonderwunsch den Mehrwert mit ab.
Bringt natürlich nichts bei einem Unfall der unverschuldet ist. Aber dann ist ja noch immer dein eigener Gutachter, der den Wagen schätzt.
Da geht dann auch Pflegezustand, Laufleistung, Investitionen mit ein.
im Jahr 2012 werde ich für meinen Wagen def einen WGA machen.
kostet ca. 150 EUR, und sollte alle paar Jahre mal wieder neu gemacht werden.
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
PS Prestige Cabrio in Arbeit



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