ja sicher, als ich damals mein Fahrwerk eintargen lassen habe, hat er mich schon auf das angebliche Lenkrad vom Golf 6 angesprochen.... also ich finde es geil... hoffe nur das ich beim tüv oder dekra dann Glück habe...[quote='robert84','index.php?page=Thread&postID=257028#post257028'][quote='Mario1802','index.php?page=Thread&postID=257023#post257023']halt...[/quote]
Du hast aber schonmal ein Golf 6 GTI Lenkrad gesehen ja? ?([/quote]
Sonstiges Mein Lupo Lenkrad...und der Tüv
Moderator: Christian
[quote='RockNight','index.php?page=Thread&postID=257036#post257036']Naja, bis zum Zeitpunkt des Unfalls war die Beriebserlaubnis nicht erloschen, da ein Deutscher, vereidigter, Prüfingenieur das Bauteil für Dein Fahrzeug freigegeben hat und dieses in Deinen Papieren vermerkt wurde. Und da Du selbst ja keine Ahnung hast, musst Du Dich auf die Auskunft und Kompetenz eines Sachverständigen verlassen können. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt. Würde ich jetzt einfach mal soooo behaupten, für den Fall, dass das Lenkrad eingetragen war oder Du bei der HU einen Zeugen dabei hattest und Dir der Prüfingenieur in dessen Beisein mündlich bestätigt hat, dass keine Eintragung für das Bauteil - aus welchem Grund auch immer, notwendig sei und Dir trotzdem das Siegel draufgeklebt hat![/quote]
Siehste und da fängts schon an, selbst verständlich ist die BE mit dem einbau des Lenkrades erloschen, der deutsche (oder mit Migrationshintergrund
), vereidigte Prüfingegneur hat dir zwar ne Plakette aufgeklebt, diese jedoch zu unrecht, so gesehen. Denn das Teil ist ja aus einem fremdfahrzeug und war Serienmässig nicht in deisem Modell verbaut, darum fällt es auch nicht unter die originale BE. Und glaub mir, wenn du nicht irgendwie Beweisen kannst das er das Lenkrad übersehen oder so durchgewunken hast, der TÜV Mensch wird immer behaupten: Zum Zeitpunkt der HU war ein originales Lenkrad verbaut.
Eine Eintragung kann ja auch rechtens sein, es ist ein original VW Teil, darum sollten die Bestimmungen was Material angeht den Normen hierzulande genügen. Wie siehsts jedoch mit dem Airbag aus? Theoretisch brauchst du da was schriftliches, dass dir belegt das dieser mit dem Airbagsystem vom Golf 3 Kompatibel ist. Die Airbaggeschichte kann man ja noch weiterspinnen, ist die Sitzpositzion im Golf 3 mit der vom Lupo zu vergleichen oder bricht dir der Airbag im Falle eines Unfalls das Genik? Ich weiss ist viel Haarspalterei dabei, aber dennoch mal interessant sich ein bisschen genauer mit dem Thema auseinander zusetzen.
[quote='Mario1802','index.php?page=Thread&postID=257063#post257063']ja sicher, als ich damals mein Fahrwerk eintargen lassen habe, hat er mich schon auf das angebliche Lenkrad vom Golf 6 angesprochen.... also ich finde es geil... hoffe nur das ich beim tüv oder dekra dann Glück habe...[/quote]
Scheint ja unglaublich Kompetent zu sein dein TÜV Mensch und ein wahrer Kenner der Materie, bei so einem sollte es dann auch mit der Eintragung klappen.
Siehste und da fängts schon an, selbst verständlich ist die BE mit dem einbau des Lenkrades erloschen, der deutsche (oder mit Migrationshintergrund

Eine Eintragung kann ja auch rechtens sein, es ist ein original VW Teil, darum sollten die Bestimmungen was Material angeht den Normen hierzulande genügen. Wie siehsts jedoch mit dem Airbag aus? Theoretisch brauchst du da was schriftliches, dass dir belegt das dieser mit dem Airbagsystem vom Golf 3 Kompatibel ist. Die Airbaggeschichte kann man ja noch weiterspinnen, ist die Sitzpositzion im Golf 3 mit der vom Lupo zu vergleichen oder bricht dir der Airbag im Falle eines Unfalls das Genik? Ich weiss ist viel Haarspalterei dabei, aber dennoch mal interessant sich ein bisschen genauer mit dem Thema auseinander zusetzen.
[quote='Mario1802','index.php?page=Thread&postID=257063#post257063']ja sicher, als ich damals mein Fahrwerk eintargen lassen habe, hat er mich schon auf das angebliche Lenkrad vom Golf 6 angesprochen.... also ich finde es geil... hoffe nur das ich beim tüv oder dekra dann Glück habe...[/quote]
Scheint ja unglaublich Kompetent zu sein dein TÜV Mensch und ein wahrer Kenner der Materie, bei so einem sollte es dann auch mit der Eintragung klappen.
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das war ja damals ein Prüfingenieur bei dem ich eig wegen den Felgen war, für die ich für vw keine abe hatte.. habe dann das fahrwerk mit gemacht.. da meinte er nur... das Golf 6 Lenkrad hatt er nicht gesehn und bla..... werde im April zu einem normalen dekra oder tüv stützpunkt fahren... für die HU[quote='robert84','index.php?page=Thread&postID=257066#post257066'][quote='RockNight','index.php?page=Thread&postID=257036#post257036']Naja, bis zum Zeitpunkt des Unfalls war die Beriebserlaubnis nicht erloschen, da ein Deutscher, vereidigter, Prüfingenieur das Bauteil für Dein Fahrzeug freigegeben hat und dieses in Deinen Papieren vermerkt wurde. Und da Du selbst ja keine Ahnung hast, musst Du Dich auf die Auskunft und Kompetenz eines Sachverständigen verlassen können. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt. Würde ich jetzt einfach mal soooo behaupten, für den Fall, dass das Lenkrad eingetragen war oder Du bei der HU einen Zeugen dabei hattest und Dir der Prüfingenieur in dessen Beisein mündlich bestätigt hat, dass keine Eintragung für das Bauteil - aus welchem Grund auch immer, notwendig sei und Dir trotzdem das Siegel draufgeklebt hat![/quote]
Siehste und da fängts schon an, selbst verständlich ist die BE mit dem einbau des Lenkrades erloschen, der deutsche (oder mit Migrationshintergrund
), vereidigte Prüfingegneur hat dir zwar ne Plakette aufgeklebt, diese jedoch zu unrecht, so gesehen. Denn das Teil ist ja aus einem fremdfahrzeug und war Serienmässig nicht in deisem Modell verbaut, darum fällt es auch nicht unter die originale BE. Und glaub mir, wenn du nicht irgendwie Beweisen kannst das er das Lenkrad übersehen oder so durchgewunken hast, der TÜV Mensch wird immer behaupten: Zum Zeitpunkt der HU war ein originales Lenkrad verbaut.
Eine Eintragung kann ja auch rechtens sein, es ist ein original VW Teil, darum sollten die Bestimmungen was Material angeht den Normen hierzulande genügen. Wie siehsts jedoch mit dem Airbag aus? Theoretisch brauchst du da was schriftliches, dass dir belegt das dieser mit dem Airbagsystem vom Golf 3 Kompatibel ist. Die Airbaggeschichte kann man ja noch weiterspinnen, ist die Sitzpositzion im Golf 3 mit der vom Lupo zu vergleichen oder bricht dir der Airbag im Falle eines Unfalls das Genik? Ich weiss ist viel Haarspalterei dabei, aber dennoch mal interessant sich ein bisschen genauer mit dem Thema auseinander zusetzen.
[quote='Mario1802','index.php?page=Thread&postID=257063#post257063']ja sicher, als ich damals mein Fahrwerk eintargen lassen habe, hat er mich schon auf das angebliche Lenkrad vom Golf 6 angesprochen.... also ich finde es geil... hoffe nur das ich beim tüv oder dekra dann Glück habe...[/quote]
Scheint ja unglaublich Kompetent zu sein dein TÜV Mensch und ein wahrer Kenner der Materie, bei so einem sollte es dann auch mit der Eintragung klappen.[/quote]
Siehste und da fängts schon an, selbst verständlich ist die BE mit dem einbau des Lenkrades erloschen, der deutsche (oder mit Migrationshintergrund

Eine Eintragung kann ja auch rechtens sein, es ist ein original VW Teil, darum sollten die Bestimmungen was Material angeht den Normen hierzulande genügen. Wie siehsts jedoch mit dem Airbag aus? Theoretisch brauchst du da was schriftliches, dass dir belegt das dieser mit dem Airbagsystem vom Golf 3 Kompatibel ist. Die Airbaggeschichte kann man ja noch weiterspinnen, ist die Sitzpositzion im Golf 3 mit der vom Lupo zu vergleichen oder bricht dir der Airbag im Falle eines Unfalls das Genik? Ich weiss ist viel Haarspalterei dabei, aber dennoch mal interessant sich ein bisschen genauer mit dem Thema auseinander zusetzen.
[quote='Mario1802','index.php?page=Thread&postID=257063#post257063']ja sicher, als ich damals mein Fahrwerk eintargen lassen habe, hat er mich schon auf das angebliche Lenkrad vom Golf 6 angesprochen.... also ich finde es geil... hoffe nur das ich beim tüv oder dekra dann Glück habe...[/quote]
Scheint ja unglaublich Kompetent zu sein dein TÜV Mensch und ein wahrer Kenner der Materie, bei so einem sollte es dann auch mit der Eintragung klappen.[/quote]
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So, liebe Freund der gepflegten Volksmusik - ich hab Wort gehalten, den besagten tagsüber nur nicht erreicht. Er hatte mal wieder Sitzung - wieder mal ein ganz "liebreizender" Fall von "Nächstenliebe" zwischen dem Stiefvater und seiner Stieftochter.....
Aber gerade eben hab ich ihn zuhause erreicht. Einen so direkten Fall wie den, den wir hier konstruiert hatten, hatte er damals noch nicht, nur ähnliches, was aber meistens dann auf eine OWi mit Punkten und Gelbuße hinauslief. Dennoch widersprach er in folgenden Punkten:
- Der Umbau eines Lenkrades MUSS nicht zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
- Im Schadensfall muss ein Sachverständiger (so wie Robert und ich schon gesagt haben) eine Kausalität zwischen dem Bauteil und dem Unfall herstellen - BREMSEN gaaaanz gefährlich
- Materialzusammenstellung/Festigkeit im Sinne der Bedienung des Lenkrads wurde ja geprüft bevor es für den Konzern freigegeben wurde
- Ergo Lenkrad ist zwar auch ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, aber wenn es die gleichen Vorraussetzungen erfüllt, wie das was vorher drin war, wird Dir niemand so leicht nen Strick draus drehen können - wenn man es auch mit Sicherheit versuchen wird!
- Ausschlaggebend ist unterm Strich im Schadensfall die Expertenmeinung/-Analyse eines unabhängigen Sacherverständigen
Also ganz so viel schlauer als vorher sind wir jetzt leider auch nicht
Aber gerade eben hab ich ihn zuhause erreicht. Einen so direkten Fall wie den, den wir hier konstruiert hatten, hatte er damals noch nicht, nur ähnliches, was aber meistens dann auf eine OWi mit Punkten und Gelbuße hinauslief. Dennoch widersprach er in folgenden Punkten:
- Der Umbau eines Lenkrades MUSS nicht zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
- Im Schadensfall muss ein Sachverständiger (so wie Robert und ich schon gesagt haben) eine Kausalität zwischen dem Bauteil und dem Unfall herstellen - BREMSEN gaaaanz gefährlich
- Materialzusammenstellung/Festigkeit im Sinne der Bedienung des Lenkrads wurde ja geprüft bevor es für den Konzern freigegeben wurde
- Ergo Lenkrad ist zwar auch ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, aber wenn es die gleichen Vorraussetzungen erfüllt, wie das was vorher drin war, wird Dir niemand so leicht nen Strick draus drehen können - wenn man es auch mit Sicherheit versuchen wird!
- Ausschlaggebend ist unterm Strich im Schadensfall die Expertenmeinung/-Analyse eines unabhängigen Sacherverständigen
Also ganz so viel schlauer als vorher sind wir jetzt leider auch nicht

[quote='RockNight','index.php?page=Thread&postID=257099#post257099']Aber gerade eben hab ich ihn zuhause erreicht. Einen so direkten Fall wie den, den wir hier konstruiert hatten, hatte er damals noch nicht, nur ähnliches, was aber meistens dann auf eine OWi mit Punkten und Gelbuße hinauslief. Dennoch widersprach er in folgenden Punkten:
- Der Umbau eines Lenkrades MUSS nicht zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
- Im Schadensfall muss ein Sachverständiger (so wie Robert und ich schon gesagt haben) eine Kausalität zwischen dem Bauteil und dem Unfall herstellen - BREMSEN gaaaanz gefährlich
- Materialzusammenstellung/Festigkeit im Sinne der Bedienung des Lenkrads wurde ja geprüft bevor es für den Konzern freigegeben wurde
- Ergo Lenkrad ist zwar auch ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, aber wenn es die gleichen Vorraussetzungen erfüllt, wie das was vorher drin war, wird Dir niemand so leicht nen Strick draus drehen können - wenn man es auch mit Sicherheit versuchen wird!
- Ausschlaggebend ist unterm Strich im Schadensfall die Expertenmeinung/-Analyse eines unabhängigen Sacherverständigen
Also ganz so viel schlauer als vorher sind wir jetzt leider auch nicht
[/quote]
Hä? ^^
Dieses Beamtendeutsch ist doch wirklich eine andere Sprache.. Schlauer bin ich wirklich nicht geworden
So argumentiert müsste ich ja auch die Facelift-Sitze (Ja gut, ist n 3er, ich weiß
) eintragen oder die TT-Pedalabdeckungen? Sind ja auch aus "Fremdfahrzeugen"
Die Airbagfunktion sollte ja gegeben sein. Das Steuergerät prüft ja den Airbag nach einschalten der Zündung. Liegt kein Fehler vor, erlischt die(/meine) Warnlampe ja auch innerhalb der vorgeschriebenen 4 Sekunden.
- Der Umbau eines Lenkrades MUSS nicht zwangsläufig zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen
- Im Schadensfall muss ein Sachverständiger (so wie Robert und ich schon gesagt haben) eine Kausalität zwischen dem Bauteil und dem Unfall herstellen - BREMSEN gaaaanz gefährlich
- Materialzusammenstellung/Festigkeit im Sinne der Bedienung des Lenkrads wurde ja geprüft bevor es für den Konzern freigegeben wurde
- Ergo Lenkrad ist zwar auch ein Sicherheitsrelevantes Bauteil, aber wenn es die gleichen Vorraussetzungen erfüllt, wie das was vorher drin war, wird Dir niemand so leicht nen Strick draus drehen können - wenn man es auch mit Sicherheit versuchen wird!
- Ausschlaggebend ist unterm Strich im Schadensfall die Expertenmeinung/-Analyse eines unabhängigen Sacherverständigen
Also ganz so viel schlauer als vorher sind wir jetzt leider auch nicht

Hä? ^^
Dieses Beamtendeutsch ist doch wirklich eine andere Sprache.. Schlauer bin ich wirklich nicht geworden

So argumentiert müsste ich ja auch die Facelift-Sitze (Ja gut, ist n 3er, ich weiß


Die Airbagfunktion sollte ja gegeben sein. Das Steuergerät prüft ja den Airbag nach einschalten der Zündung. Liegt kein Fehler vor, erlischt die(/meine) Warnlampe ja auch innerhalb der vorgeschriebenen 4 Sekunden.
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