Frage zum kurzzeitkennzeichen
Moderator: Fabio
Frage zum kurzzeitkennzeichen
Folgendes.
Ich hab hier nen alten Espace ,den ich 10 Tage lang mit in Urlaub nehmen will.
Anmelden geht ja zwecks Tüv nicht.
Wie ist das jetzt,gibts was längeres wie 5 tages kennzeichen?
Oder hat jemand ne andere Idee?
Gruss
Ich hab hier nen alten Espace ,den ich 10 Tage lang mit in Urlaub nehmen will.
Anmelden geht ja zwecks Tüv nicht.
Wie ist das jetzt,gibts was längeres wie 5 tages kennzeichen?
Oder hat jemand ne andere Idee?
Gruss
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Wer quer fährt, sieht mehr !
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Nein das geht nicht!
achja und teuer sind die auch noch..
Hab damals mit kennzeichendruck und Versicherung knapp übern Hunderter bezahlt..
achja und teuer sind die auch noch..
Hab damals mit kennzeichendruck und Versicherung knapp übern Hunderter bezahlt..

Don't drive faster then your Guardian can fly, my Guardian makes 300!!!
[IMG]/Signaturgenerator/signaturen/raul76_1.jpg[/IMG]
[img]http://golfdrei-cabrio.eternax.de/images/ts.png[/img]
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- upgrayyedd
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- Wohnort: Zwigge
für nen Gelbes??
15 Euro zulassung
35 euro Versicherung (EVB-Nummer)
20 Euro 2x Nummernschild
ergibt 70 euro gesamt....
erst im Mai 2014 eins geholt
was noch zu beachten wäre...das du das KZ nur dort holen kannst,wo du wohnst.....und nicht später schnell dort,wo du z.B. ein auto kaufst...
aber mal ne Frage zu Export/Zollkennzeichen:
muss man Ausländer sein,um das zu kriegen??
sonst könnte man das ja holen,und später wieder hingehen,und sagen,der Käufer im Ausland wollte nicht,Auto bleibt in D...vielleicht geht das???(würde für 15 Tage ca. 60 Euro kosten an Versicherung)
15 Euro zulassung
35 euro Versicherung (EVB-Nummer)
20 Euro 2x Nummernschild
ergibt 70 euro gesamt....
erst im Mai 2014 eins geholt

was noch zu beachten wäre...das du das KZ nur dort holen kannst,wo du wohnst.....und nicht später schnell dort,wo du z.B. ein auto kaufst...
aber mal ne Frage zu Export/Zollkennzeichen:
muss man Ausländer sein,um das zu kriegen??
sonst könnte man das ja holen,und später wieder hingehen,und sagen,der Käufer im Ausland wollte nicht,Auto bleibt in D...vielleicht geht das???(würde für 15 Tage ca. 60 Euro kosten an Versicherung)
Zuletzt geändert von upgrayyedd am 11. Jun 2014 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
VW-Neuling mit Golf3 Cabrio 1.8l-90PS EZ10/1995
- Christian
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upgrayyedd, du hast den Sinn nicht verstanden
es geht ihm nicht ums KKZ
es geht um mehr als 5 Tage.
und fahrten in den Urlaub kannst du damit eh vergessen. wenn was passiert wird dir keine Versicherung einen Cent bezahlen
das Risko würde ich nicht eingehen. und mit einem Wagen ohne TÜV ins Ausland fahren sowieso nicht, wenn er TÜV bekommt, mach fertig und gut is
es geht ihm nicht ums KKZ
es geht um mehr als 5 Tage.
und fahrten in den Urlaub kannst du damit eh vergessen. wenn was passiert wird dir keine Versicherung einen Cent bezahlen
das Risko würde ich nicht eingehen. und mit einem Wagen ohne TÜV ins Ausland fahren sowieso nicht, wenn er TÜV bekommt, mach fertig und gut is
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- upgrayyedd
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Also wie schon gesagt, Kurzzeitkennzeichen reichen nur 5 Tage und sind nur für Probe und Überführungsfahrten und ich liege da preislich auch immer bei 70€...
Ausfuhrkennzeichen kann man für 15 oder 30 Tage holen, ob man das Fahrezug dann auch ausführen muss, das weiß ich nicht. Diese Kennzeichen werden aber dem TE auch nichts bringen, weil das Fahrzeug für ein Ausfuhrkennzeichen Tüv haben muss. :pinch:
Ausfuhrkennzeichen kann man für 15 oder 30 Tage holen, ob man das Fahrezug dann auch ausführen muss, das weiß ich nicht. Diese Kennzeichen werden aber dem TE auch nichts bringen, weil das Fahrzeug für ein Ausfuhrkennzeichen Tüv haben muss. :pinch:
Will ja kein Spielverderber sein, aber für ne Urlaubsfahrt sind Kurzzeitkennzeichen eh nicht.....
Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16
FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine
wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Erklär mal, dass Du vollbepackt und mit Familie im Auto nur eine Probefahrt machst. Das kann ins Auge gehen......
Gruß
Uli
Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist § 16
FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine
wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Erklär mal, dass Du vollbepackt und mit Familie im Auto nur eine Probefahrt machst. Das kann ins Auge gehen......
Gruß
Uli
Golf 3 Cabrio "Rabbit", 2.0, Bj. 1998,
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