Hallo,
meine Frage wäre, ob jemand eine Quelle oder das wissen dazu hat, was genau für ein Vergleichs Gutachten benötigt wird und welches "spiel" in den Vorgaben zulässig ist.
Um das ganze mal an meinem Beispiel zu erklären:
Ich möchte mir auf meinem G3 die Azev A801738 (8Jx17 H2, LK: 4x100, ET38) eintragen. drauf kommen 215/40 R17er.
Vom Freigang usw. ist alles kein Problem durch Bördeln/ziehen und Spurplatten, Tacho ist auch gemessen, es geht nur ums Gutachten!
Ich war also erstmal beim TÜV um das ganze durch zu sprechen. Hatte ein Festigkeitsgutachten für genau diese Felge.
Da hat der TÜV-Prüfer mir dann erzählt, sei irgendwann 2014 dürfen die keine Festigkeitsgutachten für Eintragungen mehr nehmen. Die einzige Möglichkeit sei ein Vergleichsgutachten.
Dieses solle dann aus einem Gutachten einer vergleichbaren Felge und irgendeinem (Fahrzeug egal) Teilegutachten für diese spezielle Felge bestehen. Hierbei sei dann auch ein wenig Abweichung okay (?!?)
Folgendes Problem: Als Vergleichsfelge habe ich die bei mir Momentan eingetragenen Technomagnesio Montreal (8Jx17 H2, LK: 4x100, ET35).
Hier also 3 ET Abweichung.
Frage 1: Liegt das in der Abweichung oder hab ich da schon ein Problem?
Frage 2: Aufgrund der Spurplatten verändert sich doch theoretisch der Wichtige Punkt an der ET?
Weiteres Problem: Ich finde zu der Felge 2 Gutachten. Das Erste hat anstelle des 4x100 einen 5x100 Lochkreis im Gutachten, ansonsten Baugleich. Das zweite Gutachten hat eine ET von 35 anstatt 38, ansonsten Baugleich.
Frage: Kann ich dieses 5x100 Gutachten für meine Felge nutzen? http://www.raeder-gutachten.de/gutachte ... 05x100.pdf
Frage 2: Kann ich dieses ET 35 Gutachten für meine Felge nutzen? http://www.raeder-gutachten.de/gutachte ... 4x100a.pdf
Auf der Azev Seite selbst wird mir nicht weiter geholfen da ich kein Teilegutachten für mein Auto bekommen kann und sie mir keins für "irgendein" Auto schicken wollen.
Ich hoffe hier hat irgendjemand schon Erfahrungen mit Vergleichsgutachten gemacht.
mfg
Antabolie
Vergleichsgutachten
Moderator: Fabio
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Bist du dir sicher, dass du den Prüfer richtig verstanden hast? Denn Vergleichsgutachten werden nicht mehr verwendet, stattdessen muss die Festigkeit nachgewiesen werden...
Je nach Bundesland (z.B. Hessen) musst du die Fahrdynamik noch nachweisen, das ist aber ein anderes Thema.
--sj
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Unterwegs mit:
1990er Audi 80 Young Edition
1995er Golf III GTI 16V
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1999er Golf IV Cabrio Classicline
2000er Audi Cabriolet 2.6 SunLine
2005er Passat 3BG Highline Variant TDI ABT
2021er Skoda Superb L&K 4x4
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[quote='Christian','index.php?page=Thread&postID=292281#post292281']Hmm
glaube Tsuki hat doch die Azev A oder nicht?
das sollte doch nicht so das Problem sein.[/quote]Wenn ich richtig sehe ist Tsuki = Rappelkind. Die hat die Azev a in 16Zoll. Meine wären 17er.
[quote='Shadow','index.php?page=Thread&postID=292283#post292283']Bist du dir sicher, dass du den Prüfer richtig verstanden hast? Denn Vergleichsgutachten werden nicht mehr verwendet, stattdessen muss die Festigkeit nachgewiesen werden...
Je nach Bundesland (z.B. Hessen) musst du die Fahrdynamik noch nachweisen, das ist aber ein anderes Thema.
--sj[/quote]
Ich war bei ihm Vorort und habe ihm von Azev das "GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern". Vorgelegt.
Anhand dessen, also dieser Dauerfestigkeitsaussage, hat er mir gesagt das dies nicht reicht und ich die Felgen jetzt nur noch über oben beschriebenes Vefahren eintragen könne.
Er hat auch extra noch erwähnt das dies erst seit (Ende oder Anfang weiß ich nicht mehr) 2014 Gesetzt ist, vorher ging es noch.
Er sagte auch noch scherzhaft, da sind sie aber gerade zu spät gekommen...
glaube Tsuki hat doch die Azev A oder nicht?
das sollte doch nicht so das Problem sein.[/quote]Wenn ich richtig sehe ist Tsuki = Rappelkind. Die hat die Azev a in 16Zoll. Meine wären 17er.

[quote='Shadow','index.php?page=Thread&postID=292283#post292283']Bist du dir sicher, dass du den Prüfer richtig verstanden hast? Denn Vergleichsgutachten werden nicht mehr verwendet, stattdessen muss die Festigkeit nachgewiesen werden...
Je nach Bundesland (z.B. Hessen) musst du die Fahrdynamik noch nachweisen, das ist aber ein anderes Thema.
--sj[/quote]
Ich war bei ihm Vorort und habe ihm von Azev das "GUTACHTEN über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern". Vorgelegt.
Anhand dessen, also dieser Dauerfestigkeitsaussage, hat er mir gesagt das dies nicht reicht und ich die Felgen jetzt nur noch über oben beschriebenes Vefahren eintragen könne.
Er hat auch extra noch erwähnt das dies erst seit (Ende oder Anfang weiß ich nicht mehr) 2014 Gesetzt ist, vorher ging es noch.
Er sagte auch noch scherzhaft, da sind sie aber gerade zu spät gekommen...
Zuletzt geändert von antabolie am 28. Mai 2015 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
Um es mal zu aktualisieren:
Ich war nun dort und die Felgen an sich sie so kein Problem mehr, nun geht momentan um die ET von 13 welche durch die 25er Spurplatten entstehen.
Ich brauche nun ein Teile Gutachten für eine Felge die mindestens 8j breit, 17 Zoll groß und eine maximale ET von 13 hat.....
Sowas wird es nicht geben oder hat jemand da irgendwas liegen? Was ist ansonsten das "nähste" dran was ihr so kennt?
ET von z.b. ~20 wre ja schonmal gut, dann brauch ich nur etwas dünnere Platten.
Ich war nun dort und die Felgen an sich sie so kein Problem mehr, nun geht momentan um die ET von 13 welche durch die 25er Spurplatten entstehen.
Ich brauche nun ein Teile Gutachten für eine Felge die mindestens 8j breit, 17 Zoll groß und eine maximale ET von 13 hat.....
Sowas wird es nicht geben oder hat jemand da irgendwas liegen? Was ist ansonsten das "nähste" dran was ihr so kennt?
ET von z.b. ~20 wre ja schonmal gut, dann brauch ich nur etwas dünnere Platten.
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