Hab aus verschiedenen Gründen 2003 ein Kleingewerbe angemeldet. Dazu habe ich mir damals eine neue PC Ausrüstung gegönnt(war auch nötig).
Da ich diese Ausrüstung ja über 3 Jahre abschreiben kann, habe ich dies auch bis zu diesem Jahr getan und durch eben die Abschreibung und die laufenden Kosten für das Gewerbe, bin ich nun zum dritten Jahr in Folge in der "Verlustzone". Wenn alles so weiterläuft wie bisher, werde ich Ende diesen Jahres im Plus sein, da ja keine Abschreibungen etc. mehr stattfinden. Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen, die ganz klar klären soll, ob hier Liebhaberei vorliegt.
Nun meine Frage:
Wenn das FA mir nun Liebhaberei unterstellt, muss ich dann meine Steuerbegünstigungen seit 2003 zurückzahlen oder habe ich einfach ab sofort keine Möglichkeit mehr auf Abschreibungen/Steuerbegünstigungen bei meinem Gewerbe?
Müsste ich im Falle der Liebhaberei das Gewerbe abmelden oder bleibt dieses bestehen?
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