Frage zur Fahrwerksabnahme

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Christian
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Frage zur Fahrwerksabnahme

Beitrag von Christian »

Hi,

wenn ein Fahrwerk eine tüvgeprüften Bereich von z.B. 40-70mm hat, der Wagen aber auf 80mm runter gedreht wird, was für ne Abnahme findet dann statt?

§ 21 oder § 19?

Danke


Gruss
Christian
Zuletzt geändert von Christian am 15. Nov 2017 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Christian
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Beitrag von Christian »

ne, das kann nicht sein.

FKler haben die ja auch bis an die Kimme runter gedreht mit TÜV, und die sind nur bi s85mm tüvgeprüft.....
Zuletzt geändert von Christian am 15. Nov 2017 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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turbogeil
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Beitrag von turbogeil »

Wenn es ein Gewinde ist, Darfst du nur bis zu der minimal angegebenen Restgewindelänge runter drehen!!! Alles drüber hinaus bekommst du nicht eingetragen auch nicht nach §21. Und jeder Prüfer schaut dort zuerst nach!!
Zuletzt geändert von turbogeil am 15. Nov 2017 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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turbogeil
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Beitrag von turbogeil »

Vorallem da ich vor einigen Wochen den TÜV Terror hinter mir habe :wall:
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Christian
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Beitrag von Christian »

hmm, soll also heißen, das der Tüvbereich auch den realen Bereich angibt, den man runter drehen kann.

aber das FK lässt sich auch 120mm runter drehen.... also muss da meht platz sein.

Dann ist als Restgewindelänge und Tüvbereich was anderes. Oder seh ich das falsch?

Gruss
Christian
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Christian
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Beitrag von Christian »

das war ich mir hole, geht bis 85, das reicht mir.

geht um den Wagen meiner Freudin, die findet teilweise nur Fahrwerke die bis 70 runter gehen.

Daher die Frage.

Naja, danke erstmal

Gruss
Christian
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turbogeil
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Beitrag von turbogeil »

Ich auch nicht!"! Bei mir steht nur Restgewindelänge eingetragen!!
Kommt auf den Prüfer druf an!!!

Die 85mm Tieferlegung liegen im Tüvbereich!! Heist dieses wurde nur durch den Tüv abgenommen (wie im Gutachten steht)
Alles drüber hinaus ist Rennsport usw.
Zuletzt geändert von turbogeil am 15. Nov 2017 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Christian
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Beitrag von Christian »

So, habe gestern mal bei meinem Tuner gefragt...

also, alles im Tüvgeprüften bereich bekommt er mit ner 19ner abgenommen, alles darüber und darunter geht mit der 21er, wenn, Restgewinde,Restfederweg und Freigängigkeit gewährleistet ist...

Gruss
Christian
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turbogeil
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Beitrag von turbogeil »

Genau du hast es geschrieben RESTGEWINDE !!!!!
Und genau das steht in im Gutachten der Fahrwerke!!! Und dieses darfst du nicht unterschreiten!!! Und schon ist das wieder erledigt mit Tiefer kommen!!!!
Zuletzt geändert von turbogeil am 15. Nov 2017 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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