eBay - Wichtige Frage
Moderator: Fabio
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So, hat sich wieder gemeldet....meint es wäre nicht sein Problem mit der Versicherung....aber was soll ich da machen? ER hat ja die Ware und muss damit zur Post...nachdem er sich aber eh erst nach 1 Woche gemeldet hat, dass der Wechsler angeblich defekt ist, will die Post mit Sicherheit nix mehr von einem Versicherungsfall wissen...
Vom Schicksal gefickt...
Kanonendonner ist unser Gruß
[quote]Original von Adi
Bei der Transportversicherung ist die Ware während der gesamten Beförderung versichert und auch während sonstiger Tätigkeiten wie z.B Umschlag oder so.
Blöderweise ist aber der Absender für die Beförderungssicherheit verantwortlich, somit für die Verpackung.
Somit kann das gut sein das versucht wird es auf die Verpackung abzuwelzen, wenn man sich da aber absichert ist das auch kein Problem.
Aber in dem Fall würde es wahrscheinlich reichen den Käufer auf die Transportversicherung aufmerksam zu machen und er soll sich mit den in Verbindung setzen.
War bei mir auch mal so,der Käufer hat auch versucht nachträglich noch den Preis zu drücken und als ich meinte Ware war versichert setz dich mit der DHL in Verbindung, sagte er nur noch das es nicht so schlimm ist und er mit leben kann
[/quote]
Falsch!
Nach§446 BGB tritt der Gefahrenübergang an den Käufer ein, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt wurde.
Du als Verkäufer bist rechtlich nur Verpflichtet, die verkaufte Ware bei DIR zur Abhoilung bereitzustellen. DIe Zahlung und die Abholunggeht immer auf Kosten u ndaufdie Gefhahr des Käufers! Soll heißen, sobald du dasRadio und den Wechsler an DHL abgegeben hast liegt die Gefahr beim Käufer. Der muss das dann mit DHL klären!
Letzten Montag gerade in der Berufsschule gelernt, und aus genau diesem Grund nachgefragt, damit ic weiß, wie ich mich bei solchen Sachen rechtlich absichern kann!
Bei der Transportversicherung ist die Ware während der gesamten Beförderung versichert und auch während sonstiger Tätigkeiten wie z.B Umschlag oder so.
Blöderweise ist aber der Absender für die Beförderungssicherheit verantwortlich, somit für die Verpackung.
Somit kann das gut sein das versucht wird es auf die Verpackung abzuwelzen, wenn man sich da aber absichert ist das auch kein Problem.
Aber in dem Fall würde es wahrscheinlich reichen den Käufer auf die Transportversicherung aufmerksam zu machen und er soll sich mit den in Verbindung setzen.
War bei mir auch mal so,der Käufer hat auch versucht nachträglich noch den Preis zu drücken und als ich meinte Ware war versichert setz dich mit der DHL in Verbindung, sagte er nur noch das es nicht so schlimm ist und er mit leben kann

Falsch!
Nach§446 BGB tritt der Gefahrenübergang an den Käufer ein, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt wurde.
Du als Verkäufer bist rechtlich nur Verpflichtet, die verkaufte Ware bei DIR zur Abhoilung bereitzustellen. DIe Zahlung und die Abholunggeht immer auf Kosten u ndaufdie Gefhahr des Käufers! Soll heißen, sobald du dasRadio und den Wechsler an DHL abgegeben hast liegt die Gefahr beim Käufer. Der muss das dann mit DHL klären!

Letzten Montag gerade in der Berufsschule gelernt, und aus genau diesem Grund nachgefragt, damit ic weiß, wie ich mich bei solchen Sachen rechtlich absichern kann!

Zuletzt geändert von Zonkie am 2. Dez 2006 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Übrigens: Das ganze gilt nur, wenn ncihts anderes im Kaufvertrag definiert wurde ,) Da er aber das Porto zahlt hat er sich sozusagen um die Abholung gekümmert, der Transport muss ja auf seine Kosten geschehen. Somit bist du eigentlich fein Raus, aus der Sache. Sofern der Wirklich ehil war, als du die sachen abgeschickt hast 

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[quote]Original von Zonkie
Übrigens: Das ganze gilt nur, wenn ncihts anderes im Kaufvertrag definiert wurde ,) Da er aber das Porto zahlt hat er sich sozusagen um die Abholung gekümmert, der Transport muss ja auf seine Kosten geschehen. Somit bist du eigentlich fein Raus, aus der Sache. Sofern der Wirklich ehil war, als du die sachen abgeschickt hast
[/quote]
aha ,also doch.
hatte doch sowas in der Erinnerung das man die Ware beim Empfang prüfen soll....
Übrigens: Das ganze gilt nur, wenn ncihts anderes im Kaufvertrag definiert wurde ,) Da er aber das Porto zahlt hat er sich sozusagen um die Abholung gekümmert, der Transport muss ja auf seine Kosten geschehen. Somit bist du eigentlich fein Raus, aus der Sache. Sofern der Wirklich ehil war, als du die sachen abgeschickt hast

aha ,also doch.
hatte doch sowas in der Erinnerung das man die Ware beim Empfang prüfen soll....
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Antwort vom Käufer:
Weisst du was,du bekommst eine Nagative Bewertung von mir und mit 80 euro werde ich nicht Reicher
ich habe dir geschrioeben überweisen mir die 80 euro und du bekommst denn Wechsler zurück, aber nein du musst immer was anderes mir als Antwort geben,ich gebe dir einen Tag Zeit bis ich eine vernüpftige Antwort von dir bekommen habe sonst gebe ich dir die Bewertung und gut ist....den leute die kaputte sachen verkaufen sollen keine 100% haben
MFG..
Weisst du was,du bekommst eine Nagative Bewertung von mir und mit 80 euro werde ich nicht Reicher
ich habe dir geschrioeben überweisen mir die 80 euro und du bekommst denn Wechsler zurück, aber nein du musst immer was anderes mir als Antwort geben,ich gebe dir einen Tag Zeit bis ich eine vernüpftige Antwort von dir bekommen habe sonst gebe ich dir die Bewertung und gut ist....den leute die kaputte sachen verkaufen sollen keine 100% haben
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Klar, dann überweist du ihm das zurück, und siehst das Teil nie wieder 

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War klar das er jetzt so ne Antwort schreibt! Daran merkt man das der Wechsler nicht kaputt ist! Sonst hätte er schon anders gedroht mit Anzeige Ebay oder sonst was. Lass dich auf nichts ein! Wenn du ne negative Bewertung bekommst kannst du es Ebay melden und anfechten! Stellst den Sachverhalt dar und vieleicht nimmt Ebay die zurück! Und auch sont wird dich eine negative Bewertung nicht gleich zum schlechten Verkäufer machen! Du kannst dann auch eine Ergänzung drunter schreiben.
[QUOTE]
Falsch!
Nach§446 BGB tritt der Gefahrenübergang an den Käufer ein, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt wurde.
Du als Verkäufer bist rechtlich nur Verpflichtet, die verkaufte Ware bei DIR zur Abhoilung bereitzustellen. DIe Zahlung und die Abholunggeht immer auf Kosten u ndaufdie Gefhahr des Käufers! Soll heißen, sobald du dasRadio und den Wechsler an DHL abgegeben hast liegt die Gefahr beim Käufer. Der muss das dann mit DHL klären!
Letzten Montag gerade in der Berufsschule gelernt, und aus genau diesem Grund nachgefragt, damit ic weiß, wie ich mich bei solchen Sachen rechtlich absichern kann!
[/QUOTE]
Doch Richtig!
Du solltest dir dann das BGB mal zur Hand nehmen, denn laut 446 geht die Gefahr erst bei der ÜBERGABE an den Käufer über. Zudem gilt in diesem Fall nicht der 446 sondern 447 da die Ware an den Käufer verschickt wird. Und da sagt das BGB ganz klar das da die Gefahr erst bei der Übergabe an den Frachtführer, Spediteur und co. übergeht.
Zudem musst du auch immer Verkäufer/Käufer und Absender/Empfänger differenziert betrachten. Da es für den Frachtführer egal ist wer der Käufer ist und wer der Verkäufer. Er schließt den Vertrag mit dem Absender!
So und jetzt zum Thema, steht auf sonem Wechsler nicht die Seriennummer?
So könnte man sich da auch absichern, dass er dir nicht nen anderen Wechsler zurückschickt, vorausgesetzt du hast diese noch irgendwo stehen!
Falsch!
Nach§446 BGB tritt der Gefahrenübergang an den Käufer ein, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt wurde.
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Letzten Montag gerade in der Berufsschule gelernt, und aus genau diesem Grund nachgefragt, damit ic weiß, wie ich mich bei solchen Sachen rechtlich absichern kann!
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Doch Richtig!
Du solltest dir dann das BGB mal zur Hand nehmen, denn laut 446 geht die Gefahr erst bei der ÜBERGABE an den Käufer über. Zudem gilt in diesem Fall nicht der 446 sondern 447 da die Ware an den Käufer verschickt wird. Und da sagt das BGB ganz klar das da die Gefahr erst bei der Übergabe an den Frachtführer, Spediteur und co. übergeht.
Zudem musst du auch immer Verkäufer/Käufer und Absender/Empfänger differenziert betrachten. Da es für den Frachtführer egal ist wer der Käufer ist und wer der Verkäufer. Er schließt den Vertrag mit dem Absender!
So und jetzt zum Thema, steht auf sonem Wechsler nicht die Seriennummer?
So könnte man sich da auch absichern, dass er dir nicht nen anderen Wechsler zurückschickt, vorausgesetzt du hast diese noch irgendwo stehen!
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