Ich hab da mal ne Frage:
Mein Sommer-Cabrio (siehe Sig.) ist ja zur Zeit vorübergehend stillgelegt, weil ja Winter war.

Möchte den Flitzer die Tage gern wieder anmelden, hab auch beide Teile der Zulassungsbescheinigung hier. Die Versicherung des Wagens (bei Helvetia) hat in der Zeit jetzt einfach geruht, existiert aber noch ganz normal.
So und jetzt kommts: Der Wagen ist über meinen Vater angemeldet, er steht als Halter in den Zulassungsbescheinigungen und ist auch der Versicherungsnehmer.
Bei uns in der Arbeit ist es jetzt so, dass wir da bei den Firmenautos einfach ne Vollmacht rausschreiben und dann kann der Bevolmächtigte das Auto anmelden, ummelden, abmelden etc.
Geht das bei mir auch? Kann ich mit ner Vollmacht, von mir und meinem Vater unterschrieben, das Auto wieder anmelden? Bei der Zulassungsstelle mach ich mir da keine Sorgen, aber wie ist das bei meinem Versicherungsmakler?
Wenn da auf der Vollmacht steht "...bevollmächtige ich meinen Sohn [...] das vorübergehend stillgelegte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen PA-** *** und Fahrgestellnr. XYZ wieder zuzulassen."
Geht das?
Wäre toll, wenn ihr mir schnell helfen könntet!!!
LG
Flori