Schon nach wenigen Wochen erhielt ich den Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren... habe den natürlich nicht unkommentiert zurückgesandt! :zwinker:
Heute bekam ich die Antwort:
[QUOTE]
hiermit wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren mit dem Aktenzeichen xxx eingestellt wird.
§ 47 Abs. 1 S. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
[/QUOTE]
Zum Treffen nächsten Monat geb ich jedem 'ne Runde aus!! Dann heisst es
