FELGEN EINTRAGEN

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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Forti
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Beitrag von Forti »

Auf der Seite von Ronal kannst Du das Gutachten für Deinen Wagen und Deine neuen Felgen kostenlos downloaden. Damit dann zum TÜV und der trägt´s nach Einhaltung aller notwendigen Auflagen entsprechend ein.

Gruß*Forti
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froekl
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Beitrag von froekl »

[quote]Original von *TH*
Also die Daten unter dem Nabendeckel waren:

Ronal
KBA 45366
7.5Jx17H2
ET 35

Hier
http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/ro ... 57-35-.pdf
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*TH*
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Beitrag von *TH* »

Hey Danke Froekl. Also dann drucke ich das aus und fahre dann einfach zum Tüv damit und dann wwerden die mir das in den Fahrzeugschein oder Brief ?? eintragen?

Wie siehts aus mit den Reifen die drauf sind. Die müssen nicht, da ja die Felge eingetragen ist oder???


Großes Danke Schön an euch :daumen:
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

der prüfer trägt die felge mit der bereifungsgröße ein. vorraussetzung ist aber, dass die freigängigkeit der reifen gewährleistet ist. hast du nun ein fahrwerk drin oder nicht?
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froekl
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Beitrag von froekl »

[quote]Original von *TH*
Hey Danke Froekl. Also dann drucke ich das aus und fahre dann einfach zum Tüv damit und dann wwerden die mir das in den Fahrzeugschein oder Brief ?? eintragen?


Ausdrucken und ab zum Tüv die prüfen dann alles und dann bekommst Du eine Prüfbescheinigung mit der geht man zur Zulassungsstelle und läßt es in die Papiere eintragen!
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

man muss doch erst zur zulassungsstelle gehen, wenn die sich das nächste mal mit den papieren beschäftigen? bis dahin reicht die prüfbescheinigung vom tüv aus, oder etwa nicht?
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Forti
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Beitrag von Forti »

Original von Schmittler
man muss doch erst zur zulassungsstelle gehen, wenn die sich das nächste mal mit den papieren beschäftigen? bis dahin reicht die prüfbescheinigung vom tüv aus, oder etwa nicht?
Korrekt.

Gruß*Forti
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froekl
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Beitrag von froekl »

Manchmal steht auch in den Tüv Papieren das es UMGEHEND zu erledigen ist!
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*TH*
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Beitrag von *TH* »

Es ist das Originalfahrwerk drinne. Dann dürfte das ja keine Probleme geben oder??


Also mit dem Ausdruck zum TÜV und dann mit dem Papier was der TÜV ausstellt zur Zulassungsstelle ja?

Und was zahle ich dann nochmal bei der Zulassungsstelle?
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

außer, dass das komisch aussieht dürfte es keine probleme geben :zwinker:

beim tüv kostets glaub ich 36 euro irgendwass pro eintragung. bei dekra kostets irgendwie je angefange viertelstunde knapp unter oder knapp über 20 euro.

dass du danach zur zulassungsstelle musst ist unwahrscheinlich. mein prüfer meinte, dass man nur mit dem alten fahrzeugschein zur zulassungstelle muss. seit es die neuen scheine I und II gibt ist das so geregelt, dass du erst zur zulassungsstelle musst, wenn sowieso an den papieren was geändert wird. also besitzerwechsel, neuausstellung oder sowas.
Zuletzt geändert von Schmittler am 26. Jan 2009 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
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froekl
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Beitrag von froekl »

Ich würde schauen was der Prüfer sagt wann man zur Zulassungsstelle muß oder wie es im Bericht steht. Ruf doch da mal an was das kostet denke ca. 15 Euro oder so!

Ich denke es gibt keine Probleme bei der Eintragung ;)
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*TH*
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Beitrag von *TH* »

Alles klar. Ich äreger mich nur, weil der Händler wollte es ja machen, hat es aber vergessen oder wie auch immer.

Und nun habe ich halt den Aufwand und die Kosten :(
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froekl
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Beitrag von froekl »

Original von *TH*
Alles klar. Ich äreger mich nur, weil der Händler wollte es ja machen, hat es aber vergessen oder wie auch immer.

Und nun habe ich halt den Aufwand und die Kosten :(


Ruf den doch an und frag ob Du ihm die Rechnungen schicken kannst!
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

hast du das denn irgendwo schriftlich, dass der händler das machen wollte?
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Markus
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Beitrag von Markus »

Beim Straßenverkehrsamt wird in den Schein eingetragen kostet ei und hier 10€ hab mittlerweile auch schon den 3ten neuen schein weil du jedes mal en neuen bekommst wenn die was eintragen
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FARA
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Beitrag von FARA »

Original von Schmittler
mein prüfer meinte, dass man nur mit dem alten fahrzeugschein zur zulassungstelle muss. seit es die neuen scheine I und II gibt ist das so geregelt, dass du erst zur zulassungsstelle musst, wenn sowieso an den papieren was geändert wird. also besitzerwechsel, neuausstellung oder sowas.
Auch mit den alten Papieren muss man es nicht umgehend eintragen, sondern erst, wenn man sich eh mit den Papieren befasst. Habe meinen "Beipackzettel" jetzt auch seid mehreren Jahren im Handschuhfach. Und trotz etwa 6 Kontrollen pro Jahr wurde da auch noch nie was bemängelt.
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

mh, anscheinend macht das jeder anders. wäre mal wieder typisch deutschland :sauf:
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Beitrag von *TH* »

Schriftlich war es leider nicht. Es war ne mündlcihe Zusage, aber ich denke er hat es vergessen. Er will mir jetz noch ne ABE besorgen und sich erkundigen wie das dann weitergeht. Hab ihm die Daten der Felgen geschickt und nun mal sehen wie es weitergeht ;)

Aber der Händler war mir eigentlich ganz sympatisch.....

Naja mal abwarten was er nun macht/meint wie auch immer.... ich werde dann mal berichten...
*TH*
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Beitrag von *TH* »

So... nächste Woche werde ich ihn zulassen!!
Meine Frage jetzt noch: Kann ich mit diesem Teil zum Straßenverkehrsamt und dann tragen die mir das ein??

Meinte der Händler....????
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Schmittler
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Beitrag von Schmittler »

ne, du kannst den entweder mit kurzkennzeichen/rotem kennzeichen zum tüv/dekra/gtü fahren und der erstellt dir den prüfbericht. dann zur zulassungstelle und die tragen dir das dann in den schein ein. oder du lässt den wagen erst beim straßenverkehrsamt zu und fährst dann zum tüv. dann hast du die felgen aber nicht automatisch im schein stehen, was aber nicht weiter schlimm ist. das straßenverkehrsamt hat nix mit der überprüfung des felgen zu tun, die tragen es nach erfolgter prüfung beim tüv nur in den schein ein.
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