[quote]Original von Bigdog71
Du weißt aber auch, selbst wenn du nur die Geldstrafe bekommst, dass du dann eine gewissen Zeit (glaub 2 Wochen) nachweisen muss, dass du durchn Tüv gekommen bist. Also nix wie 2,3 mal ein Knöllchen kassieren...
Sind 4 Wochen habe ich gerade durch mit meinem 2er
Wenn er einen Unfall hat und man stellt fest, daß es ein relevantes Teil war das den Unfall verursacht hat, dann verliert man den Schutz. Würde an seiner Stelle mal genau die Versicherungsbedingungen lesen!
Pickerl überzogen?!?!
Moderator: Fabio
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Salut,
also geht ja nicht um mich,das das erste,hab den Monat erst TÜV neu machen lassen
ansonsten weis ich das nicht,aber danke dass ihr mir das sagt,
wiegesagt ob er wirklich durchn TÜV kommt,ist die andere Frage, Bremsen etc. geht alles nur der Rost extrem und auch nen Schlag an der Windschutzscheibe (oberhalb des Sichtbereiches),
vielleicht kommt er ja die (inzwischehn noch 4) Monate ohne Kontrolle durch...
habe versehentlich auch schonmals 3 Monate überzogen,
dank euch! :daumen:
also geht ja nicht um mich,das das erste,hab den Monat erst TÜV neu machen lassen
ansonsten weis ich das nicht,aber danke dass ihr mir das sagt,
wiegesagt ob er wirklich durchn TÜV kommt,ist die andere Frage, Bremsen etc. geht alles nur der Rost extrem und auch nen Schlag an der Windschutzscheibe (oberhalb des Sichtbereiches),
vielleicht kommt er ja die (inzwischehn noch 4) Monate ohne Kontrolle durch...
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irgendwie vermisse ich jetzt das Windchen bei Sonnenschein...
melde mich die Tage mal
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Na das mit der Vollabnahme ist so:
ist der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist ne Vollabnahme fällig.
Wie lange der dann TÜV abgelaufen ist,ist nicht relevant da er ja eh ne VA
bekommt.
Vollabnahme hatte ich vor drei Jahren für meinen 16V 310 Euro bezahlt
ist der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist ne Vollabnahme fällig.
Wie lange der dann TÜV abgelaufen ist,ist nicht relevant da er ja eh ne VA
bekommt.
Vollabnahme hatte ich vor drei Jahren für meinen 16V 310 Euro bezahlt
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okay alles klar,danke :daumen:Original von Dark Dragon
Na das mit der Vollabnahme ist so:
ist der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist ne Vollabnahme fällig.
Wie lange der dann TÜV abgelaufen ist,ist nicht relevant da er ja eh ne VA
bekommt.
Vollabnahme hatte ich vor drei Jahren für meinen 16V 310 Euro bezahlt
wiegesagt
er hatte Tüv bis 04/09
bekommt sein neues Auto bis 09/09
dann wird seines verschrottet
müsste er bestimmt 200Euro+TÜV-Gebühren nun noch reinstecken um TÜV zu bekommen,
dann lieber auf die Gefahr das man Knöllchen bekommt oder wenns richtig schlecht lauft bei nem Unfall Teilschuld bekommt...
DANK EUCH!
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