Pickerl überzogen?!?!

TÜV (HU/AU), Versicherung, Steuern, Zulassung, Eintragungen, Kaufberatung, ...

Moderator: Fabio

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Benutzer 97 gelöscht

Beitrag von Benutzer 97 gelöscht »

Der gesamte Monat wird gerechnet! Aber 4 Monate sind definitiv NICHT erlaubt! Das kann richtig Ärger geben und zurück datiert wird auch!
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von Bone1411
Doch das mit den4 Monaten passt, das hab ich schon auf mehreren offiziellen seiten gefunden, nur ob es auf das genaue datum mit dem tag geht oder nicht, das find ich einfachned heraus :(

MFG
Dann lass dir doch ein neues geben/machen oder wie auch immer, ich meine mit 4 Monaten überziehen ist schon recht großzügig und wenn du halt pech hast, dann hab ich kein Mitleid, 4 Monate sind ja schon lang genug zum überziehen...
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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Alexander190
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RE: Pickerl überzogen?!?!

Beitrag von Alexander190 »

da habe ich auch kein Mitleid, entwerde du hast geschlafen oder hast nie Geld :meckern:
Original von Bone1411
HY@ALL!!

Wollte euch fragen ob ihr euch da auskennt.

Bin aus Österreich, sags nur gleich, weiß ja ned obs in D genauso ist *g*

Habe mein Pickerl (Begutachtungsplakette) jetzt überzogen. Ich mein aber ned ein paar tage sondern 4 Monate, was ja erlaubt ist.

Meine Frage ist, gelten die 4 Monate mit dem genauen Tag oder der gesammte Monat?

Bitte um Hilfe, da ich sonst ziemlich blass dastehe.

Wenn irgendjemand weiß wo ich nen offiziellen text im netz finde, bitte sagen.

Vielan Dank
Bone
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


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zerb
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Beitrag von zerb »

Man man... is auch das selbe wenn man TÜV überzieht und 3 Monate lang nicht war, weil man meint "man hatte keine Zeit" :meckern:

Also scheiß egal bis wann das zählt, mach hinne! Überzogen is überzogen!
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bayliner
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Beitrag von bayliner »

was ist ein pickerl???
GrEeTz, D!rk :wink:

Golf III Cabriolet - Sondermodell "Bon Jovi" EZ 02/97
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Zonkie
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Beitrag von Zonkie »

Hmm, ich hab das Gefühl, dass die meisten hier nur über die deutsche Rechtslage bescheid wissen, nicht über die österreichische, oder? :) Ich übrigens auch, aber deshalb sag ich dazu auch nix *gg* mal Google befragen...
Zuletzt geändert von Zonkie am 24. Nov 2006 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Asphaltkratzer
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Beitrag von Asphaltkratzer »

Pickerl ist wohl wie unsere TÜV Plakette;)
Vom Schicksal gefickt...
Kanonendonner ist unser Gruß
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Alexander190
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Beitrag von Alexander190 »

Original von Bone1411
So, vielen Dank für die ganzen Antworten.

Jetzt weiß ich es :)

Bin heute in eine Kontrolle gekommen, und dem Polizisen ist esaufgefallen dass das Pickerl überzogen ist, also hab ich gleich mit ihm drüber geredet :)

Es gilt der gesammte Monat! Aber darüber wirds dann saftig.

Noch mal vielen Dank für die Hilfe.

MFG
Bone
habe sie dich nicht gleich ins Loch gesteckt :klopf: :klopf:
Was nicht passt wird passend gemacht!!!!


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Raeman
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Beitrag von Raeman »

Servus,

wollte mal fragen wie das nochmal genau mit dem TÜV ist...

Ein Kumpel von mir hat Tüv bis 04/09 (letzten Monat abgelaufen).

Nun möchte er sich ca. im August/September sowieso ein neues Auto kaufen...


nun meine Frage, WAS passiert wenn er nun angehalten wird, gibt es eine Strafe? gibt es Punkte? oder gibt es nur die Bitte zum Tüv zu gehen?

Er ist noch /Wieder in der PRobezeit von daher wäre es schon wichtig zu wissen wie es laut Gesetz ist...

meine mal gehört zu haben,dass man überziehen darf (ohne Punkte) aber beim neuen tüv dann logischerweise zurückdatiert wird...

danke!
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Dark Dragon
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Beitrag von Dark Dragon »

Laut Bußgeldkatalog und meinem lieben Herrn Schwager ( grünes Männchen )

bei einer Überschreitung von 2 bis 4 Monaten drohen 15 Euro Strafe,
bei 4 bis 8 Monaten 25 Euro,bei mehr als 8 Monaten 40 Euro und 2 Punkte.

Bei Abgasuntersuchung überschritten bei mehr als 2 bis 8 Monate 40 Euro
und 2 Punkte.

Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt: 15 Euro

:wink:
Zuletzt geändert von Dark Dragon am 4. Mai 2009 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Raeman
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Beitrag von Raeman »

Super,

das heißt wenn das Auto nach verkehrstauglich ist und man ,sowieso' ein neues kaufen will, kann man ohne Probleme 8 Monate überziehen (ohne Punkte),

ich dank dir :daumen:
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froekl
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Beitrag von froekl »

Original von Raeman
Super,

das heißt wenn das Auto nach verkehrstauglich ist und man ,sowieso' ein neues kaufen will, kann man ohne Probleme 8 Monate überziehen (ohne Punkte),

ich dank dir :daumen:


Und was ist wenn in dem Zeitraum etwas passiert? Wie sieht es dann versicherungstechnisch aus? Normal darf man ja nicht ohne Tüv/AU fahren!?
Und irgendwann wird doch auch eine Vollabnahme fällig oder?
Würde sonst nochmal direkt bei einem Tüv anrufen!
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Raeman
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Beitrag von Raeman »

Also was meinst du mit ,,Vollabnahme''?

Das Problem ist eben, er kauft von einem Bekannten der sich einen Neuwagen holt (der aber erst Ende august/September) auslieferbereit ist, das Auto ab.

Solange weis er sowieso nicht ob er mit seinem Schrott,dings' durch den TÜV kommt,von daher wäre es ja unnötig TÜV/AU neu zu machen,wenn es ,nur' Geldstrafe gibt,

Grüße
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froekl
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Beitrag von froekl »

Original von Raeman
Also was meinst du mit ,,Vollabnahme''?

Das Problem ist eben, er kauft von einem Bekannten der sich einen Neuwagen holt (der aber erst Ende august/September) auslieferbereit ist, das Auto ab.

Solange weis er sowieso nicht ob er mit seinem Schrott,dings' durch den TÜV kommt,von daher wäre es ja unnötig TÜV/AU neu zu machen,wenn es ,nur' Geldstrafe gibt,

Grüße

Ich habe mal gehört das man nach einer gewissen Zeit eine Vollabnahme machen muss!
Würde mich lieber direkt noch mal erkundigen! 8 Monate ist eine lange Zeit.
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Bigdog71
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Beitrag von Bigdog71 »

Original von Raeman
Also was meinst du mit ,,Vollabnahme''?

Das Problem ist eben, er kauft von einem Bekannten der sich einen Neuwagen holt (der aber erst Ende august/September) auslieferbereit ist, das Auto ab.

Solange weis er sowieso nicht ob er mit seinem Schrott,dings' durch den TÜV kommt,von daher wäre es ja unnötig TÜV/AU neu zu machen,wenn es ,nur' Geldstrafe gibt,

Grüße
Du weißt aber auch, selbst wenn du nur die Geldstrafe bekommst, dass du dann eine gewissen Zeit (glaub 2 Wochen) nachweisen muss, dass du durchn Tüv gekommen bist. Also nix wie 2,3 mal ein Knöllchen kassieren...

Desweiteren gibt es diese Knöllchen auch vom Ordnungsamt, das heißt du parkst wo ne Parkscheibe oder Parkschein pflicht ist und da kontrollieren die das gleich mit.
Tüv Zitat: "Plastik passt sich der Straße an" :thumbup:
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