Golf 3 Scheinwerfer Golf IV Look mit Xenon Brenner
Moderator: Christian
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Golf 3 Scheinwerfer Golf IV Look mit Xenon Brenner
hi leute =) wollte mal von euch wissen..was haltet ihr von Golf 3 Scheinwerfer im Golf 4 Look..mit Xenon brenneren und steuergrät, bekomme die für 100€ heute her....also die golf 4 Look scheinwerfer haben doch 2 Orangene blinker..kann ich da den orangenen reflektor rausmachen das des net so scheisse aussieht?
Habe noch kein bild, aber sind die Scheinwerfer mit Angeleyes
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- Splinter
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RE: Golf 3 Scheinwerfer Golf IV Look mit Xenon Brenner
Du meinst die von In.Pro.
Die gibt es auch ohne die orangen Streugläser, aber dann ohne Blinkerfunktion.
Das mit dem Xenon ist aber nicht zulässig und wird dir auch kein Püfer abnehmen, da die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen sind.
Benutze mal die Suche, da gibt es schon einige Threads dazu.
Die gibt es auch ohne die orangen Streugläser, aber dann ohne Blinkerfunktion.
Das mit dem Xenon ist aber nicht zulässig und wird dir auch kein Püfer abnehmen, da die Scheinwerfer nicht für Xenon zugelassen sind.
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- Freestyler
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Mit dem Xenon und nicht zugelassen weis ich jetzt nicht ob das so stimmt.Mein Bruder hat sich Xenon in seinen 2er Golf gebaut und der TÜV hat gesagt wenn das alles ordentlich ist sieht er da auch keine Probleme das einzutragen.Da muss man aber einiges beachten soweit ich weis.
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Ein Auto kann man nicht behandeln wie einen Menschen, ein Auto braucht Liebe!!!
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Hi ! Glaube nicht das das so einfach wird. Du braucht die Scheinwerferreinigunsanlage usw...
und das hab ich mal gefunden:
Klick
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
und das hab ich mal gefunden:
Klick
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
:finger:Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch ! :finger:
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Und die Meinungen zu diesem Thema gehen mal wieder auseinander.Das ist das Problem das wir in Deutschland soviele undurchsitige sachen haben wo doch kein Mensch mehr richtig durchblickt.
Zuletzt geändert von Freestyler am 18. Apr 2009 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
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"das wir in Deutschland soviele undurchsitige sachen haben wo doch kein Mensch mehr richtig durchblickt "
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Hast du recht
Ist und bleibt aber ne schöne Sache mit dem Xenon, und wenn
das alles nicht so schwer wäre würde ich mir die auch reinbauen
Gruss Popeye
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Ist und bleibt aber ne schöne Sache mit dem Xenon, und wenn
das alles nicht so schwer wäre würde ich mir die auch reinbauen
Gruss Popeye
Zuletzt geändert von Popeye01 am 19. Apr 2009 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Klar bekommt der Stress wenn er dir nicht Gesetztesmäßige dinge einträgt...Original von Stigmata
Also ich habe sie eingebaut...sie hammer genial aus..nacht z edel zum fahren..also GTS TÜV meinte er kanns eintragen er bekommt aber stress mitm chef^^ er meint ich soll zum richtigen TÜV Süd und einfach zu nem spezielen der mir die einträgt ^^
Hast du denn eine ALWR und eine SRA ?
Ohne das wirds nichts...
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es gab mal eine ausnahmeregelung die sich auf den ersten Audi A8 bezogen hat. der hatte xenon ohne LWR und SW-Reinigung. auf dieses Auto haben sich ziemlich viele prüfer berufen und (zu mind in unserer Gegend) xenon eingetragen. Aber mitlerweile hat der TÜV nord wohl da auch nen riegel vorgeschoben.. :meckern:
Original von Stigmata
Normale LWR im innenraum..wobei 1 der stellmototren am sack ist..muss erst ein ersatz besorgen^^
Das gilt nicht ...
Und ich finde das gut, dass das so ist!
Es mag ja gut und schön sein das Xenon eine ganz tolle Nachtfahrt ermöglicht!
Aber ihr müsst mal an andere Verkehrsteilnehmer denken.....
Denn ihr fahrt dann einmal mit etwas schwererem im Kofferraum und stellt dann die LWR nicht richtig....
Bei Halogen...blendet das zwar...aber net so das man nicht vorbei schauen könnte...
Aber seit ihr mal nem Auto mit Xenon entgegengefahren das nur über ne kleine Bodenwelle gefahren ist...und dadurch der Leuchtkegel in euer Gesicht ballert??
Das ist sowas von verdammt hell...da wird man blind von *übertrieben*
Deshalb sollten sich das alle überlegen ob sie mit Xenon fahren und OHNE ALWR....
Das mit der SRA ist ansichtssache....Xenon ist halt kaltes licht...d.h. im Winter wenn schnee oder sowas auf dem Glas ist schmilzt das nicht wie bei Halogen...deshalb muss eben da die Waschanlage hin

Gruß....
- Christian
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neeeinn.. ist es nicht.. das hat nix mit 2003 und wat weis ich nicht zu tun.Original von Stigmata
Also ich war beim TÜV...Scheinwerfer haben E Prüfzeichen..er sagt mit Xenon eintragungsfrei..Zauberwort ist nur..vor 2003 Eingebaut..mehr net..also alles legal^^
Ohne ALWR und SRA ist es und wird es immer illegal bleiben.
da kannst du Purzelbäume schlagen.
wenn dir ein Prüfer das eintägt, und die Rennleitung dich anhält und dann stilllegt, dann haben die sogar nocht Recht.
informier dich mal ein wenig darüber.
im G3F gibt es nen seitenlagen thread dazu.
Punkt, Ende aus.
Classic Edition : es tut sich was! kaltes Bierchen geht aber immer.
PS Prestige Cabrio in Arbeit



PS Prestige Cabrio in Arbeit
Mensch kinders, wenn auf eurem scheinwerfer, und das hat jeder scheinwerfer, nicht eingraviert ist das dieser auch mit Gasentladungslampen betrieben werden kann, dann könnt ihr euch 20 swra und 400 alwr einbauen und es bleibt trotzdem illegal auch wenn der tüv euch das einträgt, das einzige was ist das bei einem evtl. unfall auch dieser zur verantwortung gezogen wird!
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